Die grundsätzliche Frage ist erst mal, ob die Wohnung als unbewohnbar bezeichnet werden kann für die Zeit der Arbeiten. Wenn das Bad unbenutzbar ist, dann gilt meistens auch die ganze Wohnung als unbenutzbar, denn ein Bad ist essentiell um wohnen zu können.
Falls man zum Ergebnis kommt, die Wohnung ist unbewohnbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Mietminderung ist dann 100%, man zahlt also in der Zeit gar keine Miete und man sucht sich in der Zeit selbst eine andere Unterkunft für das gesparte Geld. Oder man bezahlt die Miete weiter und der Vermieter stellt eine Ersatzunterkunft zur Verfügung.
Weiterer Schadenersatz, z.b. für die Einlagerung von Möbeln wenn erforderlich, ist nicht ausgeschlossen.