Reklamation vermeintliche Schimmelbildung in Fenstern nach Auszug

  • Hallo zusammen,

    wir haben vor kurzem unsere Wohnung gekündigt und sind ausgezogen.

    Nach der Übergabe kam der Vermieter auf uns zu und hat sich über Schimmel in den Fenstern im Bereich der Dichtungen und Beschläge innen beklagt.

    Hierzu haben ich ein paar Fragen:

    - Beim vermeintlichen Schimmel in den Fenstern kann es sich nur um lokale Stellen handeln, wir können uns die Stellen aber vor Ort gemeinsam mit dem Vermieter nochmal anschauen. Gelüftet wurde mehrmals täglich, ich gehe davon aus, dass die Kombination aus relativ dichten Fenstern (Baujahr ca. 1990) und einem Altbau (Baujahr 195x) ohne jedgliche energetische Sanierung die Ursache hierfür ist. Ein Energieauseis wurde nie vorgelegt und wird wsl. auch nicht exisitieren...

    - Was kann der Vermieter hier verlangen?

    - Gibt es ein Grenze an Verschmutzung in den Fenstern, die der Vermeiter akzeptieren muss?

    Die Wohnung wurde ca. 5 Jahre durch uns bewohnt, die letzte Sarnierung/ Renovierung erfolgte vor ca. 15 Jahre vor unserem Einzug. In Summe wurde die Mietwohnung über die Mietdauer durch uns relevant instandgesetzt.


    Viele Grüße

    Karl

  • Gelüftet wurde mehrmals täglich

    Und was sagt der Vermieter dazu, wenn man ihm erklärt, die Pflicht zum ausreichenden Lüften erfüllt zu haben?

    Was kann der Vermieter hier verlangen?

    Die Reinigung, also Entfernung des Schimmels. Als Mieter hat man die Nebenpflicht, dem Vermieter unverzüglich Probleme in der Wohnung mitzuteilen. Dies wurde offenbar versäumt, denn sonst wäre dem Vermieter der Schimmel nicht erst nach Mietende aufgefallen. Somit kann der Vermieter Schadenersatz verlangen, der durch die unterlassene Mitteilung zusätzlich entstand.

    Gibt es ein Grenze an Verschmutzung in den Fenstern, die der Vermeiter akzeptieren muss?

    Ich wüsste nicht, was der Schimmel mit Verschmutzung zu tun hat.

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