Beiträge von Fruggel

    Kann das jemand erklären, oder hat ein Beispiel?

    Dieser Satz bedeutet, dass die Miete auch dann gemindert ist, wenn die Nutzung der Wohnung durch jemand anderen eingeschränkt wird, beispielseise durch "Störung des Hausfriedens" wie in deinem Fall.

    Für die Höhe der Minderung wende dich bitte an einen Reachtsanwalt! Das sollte man nicht auf eigene Faust machen und das kann auch hier nicht beantwortet werden. Mehr kann dir von hier leider nicht geholfen werden.

    Um etwas zu diesem Sachverhalt sagen zu können bedarf es einer genauen Analyse der Fakten und Details dazu. Dies kann aber ein Forum nicht leisten. Allgemeingültige Aussagen sind in diesem Fall nicht möglich und würden auch nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um die juristischen Möglichkeiten zu erarbeiten.

    wollte ich nachfragen, ob und wie sie eine Rolle spielen.

    Keine. Denn wenn dir im Vertrag ein Parkplatz zugesichert ist, ist es das Problem deines Vermieters, dir diesen zur Verfügung zu stellen. Entweder kannst du das einfordern, oder die Miete ist um den Wert des Parkplatzes gemindert.

    worauf muss ich bei Anpassung des Mietvertrages achten?

    Im Zweifel nicht unterschreiben. Man kann dich nicht zwingen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, denn dein bisheriger gilt. Und wenn du unterschreibst, dann sollte darin auch irgend etwas enthalten sein, was dir im Gegenzug für den entfallenen Parkplatz einen Vorteil bringt.

    Eine Frist gibt es nur, wenn es zu einer Mieterhöhung gekommen ist. Andernfalls kann ein Vermieter jederzeit ein neues Mieterhöhungsverlangen schicken. Dieses muss natürlich neu geprüft werden, ob es in der Höhe und der Begründung in Ordnung ist. Vergleichswohnungen, die gerade auf Internet Plattformen angeboten werden, gelten zum Beispiel nicht, sondern es muss um real existierende Mietverhältnisse gehen.

    Rechtlich gesehen hat man in der Situation keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter, man kann es nicht verlangen. Du kannst deshalb nichts tun.

    Allerdings musst du dir keine weiteren Gedanken machen. Denn wenn der Vermieter keinen Ausgleich gibt, dann kann er auch nicht die Schönheitsreparaturen verlangen. Das bedeutet, du kannst die Wohnung beim Auszug unrenoviert übergeben. Es wäre von daher eher im Interesse des Vermieters, einen Ausgleich zu geben. Man spricht dabei meistens von einer Größenordnung von 2-3 Monatsmieten.

    Wichtig wäre noch, dass du nicht ausversehen im Übergabeprotokoll unterschrieben hast, die Wohnung sei renoviert übergeben worden. Das wäre ungünstig.

    Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen, wie du vorgehen möchtest. Wir können nur über die Möglichkeiten diskutieren. In der Tat ist die Chance bei einer großen Wohnungsgesellschaft wesentlich geringer als bei einem kleinen Vermieter, dass man versucht eine Lösung zu finden. Aber ausgeschlossen ist es nicht. Es kommt auf den Sachbearbeiter an. Abzuwarten und zu hoffen, dass es noch nicht aufgefallen ist, könnte euch zumindest Zeit verschaffen, etwas länger nach einer Wohnung zu suchen. In jedem Fall aber solltet ihr suchen, um dann nicht doch überrascht zu sein und schnell eine Wohnung zu brauchen.

    Ja, die Klage ist das Problem der Vermieterin, denn die Hausvrwaltung muss gegen sie klagen auf Räumung der Wohnung. Wie lang das Ganze dauert kann man nicht sagen, denn es ist unbekannt, wie schnell die Klage eingereicht wird und wie ausgelastet das zuständige Gericht ist. In manchen Städten sind das durchaus mehrere Monate. Aber ich würde es nicht länger ausreizen als nötig und die erstbeste Wohnung anmieten, sobald eine zu finden ist.

    die Frage ist nur, wie schnell ich einen möglichen Schadensersatz erhalte

    Das kann man nicht pauschal sagen. Denn vermutlich wird eure Vermieterin den Schadenersatz nicht freiwillig geben und man müsste das vor Gericht erstreiten. Und das kann etwas dauern. Ihr werdet also etwas Geld brauchen, um die anfallenden Kosten vorläufig bezahlen zu können.

    Im schlimmsten Fall wecken wir schlafende Hunde

    Das ist eher unwahrscheinlich, da nach deiner Schilderung die Hausverwaltung bereits davon wissen dürfte. Ein Hauswart gibt solche Informationen normalerweise weiter.

    die Gesellschaft beharrt auf ihren Nachrückverfahren

    Das verringert natürlich die Chancen, dass ihr einen neuen Vertrag bekommt. Dennoch würde ich nichts unversucht lassen. Schaden kann es nichts.

    wir müssen in 2 Wochen raus

    So schnell geht es nicht. Die Hausverwaltung ist nicht befugt, euch eigenmächtig auf die Straße zu setzen. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher nach vorheriger Klage. Das bedeutet, euch muss eine angemessene Frist gegeben werden und im Fall einer Klage dauert es eh.

    Illegal ist hier nicht der geeignete Begriff, denn der Begriff klingt so, also wäre euer Mietvertrag ungültig, unwirksam. Aber das nicht nicht der Fall. Er ist ganz normal wirksam.

    Das bedeutet, eure Vermieterin, also die Hauptmieterin der Wohnung hat ein Problem. Denn sie hat kein Recht zur Untervermietung, kann also den Vertrag mit euch nicht einhalten, obwohl sie es müsste. Sie wird Schadenersatz leisten müssen für alle Kosten, falls ihr erneut umziehen müsst.

    Der Eigentümer kann euch nicht kündigen, denn er hat kein Vertragsverhältnis mit euch. Nur die Hauptmieterin hat einen Vertrag mit euch. Sie hat aber keinen berechtigten Grund zur Kündigung.

    Ihr solltet erneut Kontakt mit der Hausverwaltung aufnehmen und um ein Gespräch mit dem verantwortlichen Mitarbeiter bitten. Falls die Hausverwaltung eurer Vermieterin, also der Hauptmieterin der Wohnung kündigen sollte wegen unerlaubter Untervermietung, dann besteht vielleicht die Möglichkeit, dass ihr mit der Hausverwaltung einen neuen Vertrag abschließen könnt und ihr so doch in der Wohnung bleiben könnt, dann aber mit Vertrag vom Eigentümer. Erklärt dem Mitarbeiter eure Situation und bittet um eine Lösung.

    Es gibt eventuell noch weitere Möglichkeiten. Beispielsweise könnte es vielleicht möglich sein, dass du selber dein Mietverhältnis fristlos kündigen kannst und anderswo hin ziehst. Aber auch das sollte mit einem Anwalt abgesprochen werden, der im Einzelfall prüfen muss, ob eine solche Kündigung wirksam wäre.

    dass wir eine TÜV Prüfung, die 2.5 Monate vor unserem Einzug lag, überhaupt belastet werden?

    Ja, das ist korrekt. Denn es fließen immer alle Kosten des gesamten Abrechnungsjahres in die Abrechnung ein, unabhängig von Ein- und Auszug.

    Die Zeit, die man noch nicht in der Wohnung war, bezahlst du aber dennoch nicht. Du findest auf deiner Abrechnung sicherlich eine Angabe "Nutzungszeitraum" mit 1.4.-31.12. in deinem Fall. Dadurch wird der Betrag anteilig auf die 9 Monate herunter gerechnet.

    Hätte er vor Gericht tatsächlich irgendwie die Chance zu gewinnen?

    Nein. Das Gesetz ist da eindeutig. 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums hat er sein Recht auf die Forderung verwirkt (nicht verjährt).

    Ich dachte mir die ganze Zeit dass ich Geld zurückbekommen würde

    Vielleicht musst du wirklich Geld zurück bekommen. Es könnte ja sein, dass die Abrechnungen fehlerhaft sind. Deshalb möchtest du die Abrechnungen vielleicht prüfen oder sie von einer fachkundigen Person prüfen lassen. Es ist nur so ein Gefühl von mir, aber der Vermieter widerspricht sich ja selbst in seinen Äußerungen.

    Was sollte man dem Vermieter denn sagen? Was kann vom Vermieter verlangt werden

    Man sagt ihm, dass der Hausfrieden gestört ist und er den Frieden wieder herstellen möchte. Wie er das macht, ist seine Sache. Das Problem ist, dass dein Vermieter nicht der Vermieter deines Nachbarn ist. Dein Vermieter kann also nicht gegen den Nachbarn vorgehen, sondern er muss ich mit dem anderen Vermieter verständigen.

    Mehr können wir dir hier nicht helfen. Sprich zuerst mit deinem Vermieter. Wenn das nichts bringt, wende dich an einen Rechtsanwalt. Denn für weitere Schritte muss die konkrete Situation genauer angeschaut werden. Auch eine Mietminderung muss mit einem Anwalt besprochen werden.

    Ja, das ist üblich. Das machen alle Anbieter so, ich auch, weil die Lebensdauer der Geräte so ausgelegt ist. So ein Vertrag ist aber auch kündbar, doch dann muss man die restliche Laufzeit als Kauf ablösen. Die Alternative wäre, du mietest die Geräte nicht, sondern kaufst sie.

    Damit eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erstellt werden kann

    Das kannst du auch ohne Messgeräte. Denn bei Einliegerwohnungen, wo man als Vermieter ja selbst im Haus mit wohnt, ist es erlaubt, eine andere Aufteilung der Kosten im Vertrag zu vereinbaren, z.b. zu 100% nach Wohnfläche.

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