Mieterhöhung geändert nach Ablehnung

  • Hi,

    ich hatte eine Mieterhöhung zum 1.10. erhalten, um 10%, der ich aufgrund fehlenden offiziellen Mietspiegels nicht zugestimmt hatte.

    Es wurde zwar ein Mietspiegel angefügt, aber kein offiziell anerkannter. Die Gemeinde hat keinen offiziellen Mietspiegel.

    Der Vermieter hat dies soweit geschluckt. Ich habe weiter die alte Miete überwiesen, für Oktober und auch November.

    Nun bekam ich Anfang November eine neue Mieterhöhung zum 1.2.23, diesmal soll die Miete um 15% steigen, diesmal mit 3 Vergleichswohnungen.

    Frage: Kann so kurz hintereinander eine neu Erhöhung erfolgen, nun 15% statt 10%? Oder muss eine Frist dazwischen eingehalten werden?

    Vielen Dank schon mal.

  • Eine Frist gibt es nur, wenn es zu einer Mieterhöhung gekommen ist. Andernfalls kann ein Vermieter jederzeit ein neues Mieterhöhungsverlangen schicken. Dieses muss natürlich neu geprüft werden, ob es in der Höhe und der Begründung in Ordnung ist. Vergleichswohnungen, die gerade auf Internet Plattformen angeboten werden, gelten zum Beispiel nicht, sondern es muss um real existierende Mietverhältnisse gehen.

  • Ach was ich noch vergessen habe zu schreiben. Es muss nicht zwingend ein qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde sein. Ein einfacher reicht gemäß §558a Abs. 4 BGB auch, ebenso der von einer Nachbargemeinde, sofern die Wohnverhältnisse dort vergleichbar sind.

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