Beiträge von Fruggel
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mit bestehendem Mietvertrag und beteiligen uns anteilsmäßig an den Kosten
Bitte definiere das genauer. In einem Mietvertrag ist immer die Höhe einer Miete vereinbart, die man zu leisten hat. Wenn laut dem Vertrag keine Miete vereinbart ist, ist es normalerweise kein Mietvertrag. Wie viel zahlt ihr im Monat Grundmiete und wie viel Nebenkosten?
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wie rechtskräftig kann dieses Dokument sein, wenn klar ist, dass die Zahlen nicht stimmen können?
Ein Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) kann nur auf Basis tatsächlicher Kosten abrechnen. Und als Mieter hat man auch das Recht, entsprechende Belege einzusehen, um die Zahlen mit der Abrechnung vergleichen zu können. Phantasiewerte funktionieren also nicht.
Müssen wir das trotzdem bezahlen oder können wir das anfechten ohne es erstmal bezahlen zu müssen?
Um das zu sagen muss man die Abrechnung erst mal prüfen, wenn sie da ist und ggf. die Belege einsehen.
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Eine pauschale Warmmiete zu vereinbaren ist bei einer Einliegerwohnung im Haus des Vermieters zulässig. Deshalb gilt das auch erst mal, was im Vertrag vereinbart ist.
Diese Abrechnungsmethode kann der Vermieter laut Gesetz nur dann ändern, wenn er Zähler einbaut und entsprechend der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abrechnet. Hingegen muss man eine Umstellung auf die Abrechnung nach Wohnfläche nicht hinnehmen, wenn man das nicht möchte.
Allerdings bedeutet das nicht, dass die Pauschale nicht erhöht werden darf. Der Vermieter hat nach §560 Abs. 1 BGB die Möglichkeit dazu.
oder bei einem Winterurlaub gar keinen Verbrauch für den Zeitraum des Urlaubs hätten
Das sollte man nicht tun, im Winter die Heizungen komplett aus zu lassen. Denn man hat als Mieter die Obhutspflicht, Schäden an der Wohnung zu verhindern. Und dafür ist eine gewisse Mindesttemperatur erforderlich, dass nicht durch Frost oder Schimmel etwas kaputt gehen kann.
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leuchtete er jede Wand penibel mit einer Taschenlampe ab
Das geht so nicht. Ob die Wohnung renovierungsbedüftig ist, hängt vom tatsächlichen Zustand ab. Allerdings muss man diesen gemäß Rechtsprechung unter realistischen, lebensnahen Umständen betrachten. Und dafür genügt es zu sehen, ob die Wände einen allgemeinen Eindruck von renoviert oder nicht renoviert machen. Es kommt nicht auf Details an, die man nur mit der Lupe sieht.
die Wohnung einen weiteren Monat zu mieten
In der Regel lässt sich die Wohnung dennoch an einen neuen Mieter übergeben. Ich nehme mal an, dass es noch keinen neuen Mieter gibt. Also hat der Vermieter auch keinen durch dich verursachten Schaden, denn ohne neuen Mieter hat er auch keine Mieteinnahmen, die ihm jetzt verloren gehen.
So habe ich jedoch keine Möglichkeit ohne erhebliche Mehrkosten die Mängel zu beseitigen.
Gibt es denn Mängel? In einem anderen Satz hast du geschrieben, du hast gestrichen. Also doch nicht gründlich genug?
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Wir dachten daran, einen Teil der Miete zurückzuhalten
Das sollte man keinesfalls tun nur um Druck zu machen, dass sich der Vermieter meldet. Keine gute Idee!
trotz vieler Anrufe und Mails 3 Monate!!! auf die Wohnungsgeberbescheinigung warten
Anmelden kann man sich trotzdem. Man sagt im Einwohnermeldeamt einfach, dass der Vermieter keine Bescheinigung ausstellt. Das Amt schreibt ihn dann an.
eine Mitbewohnerin benötigt dringend etwas schriftliches vom Verwalter (ihre Bilder etc. reichen nicht aus), dass der Gas-Boiler existiert, damit sie Geld gewährt bekommt!
Ein Vermieter ist zur Mitwirkung verpflichtet nach dem Gesetz. Man teilt dem Amt also mit, dass der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt. Die haben dann ihre Möglichkeiten.
Gibts Alternativen zu Mietervereinen oder Anwalt?
Man könnte schauen, ob man neue Mitbewohner als Untermieter aufnehmen kann.
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Die Vorschriften für die Aufteilung der Heizkosten ergeben sich aus dem Gesetz. Es muss überprüft werden, ob sich der Vermieter an diese Vorschriften gehalten hat. Vermutungen helfen nicht weiter, deine Abrechnung muss im Detail angeschaut werden. Erst dann kann deine Frage beantwortet werden. Deshalb lässt sich an dieser Stelle nicht mehr dazu sagen.
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Ich soll 3/4 der Heizkosten bezahlen.
Ich kenne zwar deine Abrechnung nicht, aber normal kann das nicht möglich sein. Die Flächen der Gewerbe machen ja sicherlich viel mehr aus als deine Wohnung groß ist. Du solltest deine Abrechnung überprüfen lassen, entweder bei einem Anwalt, einem Mieterverein oder einer anderen Person, die sich mit Abrechnungen auskennt.
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Man mus es ein wenig anders betrachten. Die geringere Miete ist nicht wirklich eine Senkung der Miete. Sondern du bekommst einen Lohn für den Service, der lediglich mit der Zahlung verrechnet wird. Die Miete an sich ist gleich geblieben bei 230€.
Nun erwartest du doch sicherlich Fairness von deinem Vermieter, also solltest du auch fair sein. In diesem Sinne solltest du nicht unter den Tisch kehren, dass mit dem Vermieter 50€ für diesen Service vereinbart waren und nicht 80. Und 230-50 sind halt nun mal 180 und nicht 150. Die 150 war also klar ein Irrtum, da hat er sich vertan. Also wäre es absolut korrekt, wenn du die Differenz nachzahlst. 50€ fürs Tonnen raus stellen ist ja nicht wenig, mal so gesehen, du bist da doch nicht benachteiligt.
Da es wie oben gesagt eine Art Lohn ist, müsste dich der Vermieter genau genommen als Minijobber offiziell anmelden. Und nur dann hat er auch einen Beleg, den er braucht, um die Kosten in der Nebenkostenabrechnung umzulegen (auf alle, also auch auf deine NK Abrechnung). Andernfalls ist es Schwarzarbeit.
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Dann hilft wohl nur bezahlen und abhaken
Naja nicht ganz. Es bleibt noch, die Abrechnung überprüfen zu lassen. Eventuell sind dort Fehler enthalten und die Nachzahlung müsste etwas niedriger ausfallen.
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Es ist zulässig, im Mietvertrag eine Vereinbarung zur Endreinigung zu treffen. Jedoch muss in dieser Vereinbarung klar geregelt werden, was genau zu reinigen ist und wie gründlich. Und zweitens muss man als Mieter auch die Möglichkeit haben, die Reinigung selbst durchzuführen. Das fehlt in dem von dir eingebrachten Text, weshalb der Vermieter damit vermultich bei Gericht nicht durch kommen dürfte.
Für die Renovierung ist es zunächst mal erforderlich, dass man als Mieter im Vertrag dazu wirksam(!) verpflichtet wurde. Dazu müsstest du im Vertrag nachlesen. Wenn ja, und man der Pflicht nicht nachgekommen ist, muss der Vermieter erst mal eine Frist setzen, in der man das nachholen muss, bevor er Geld verlangen kann.
Die Nebenkostenabrechnung kann erst nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. So können durchaus 1,5 bis 2 Jahre nach dem Auszug vergehen, bis diese fertig ist. Allerding musst du für eine Nachforderung erst mal die Abrechnung bekommen haben um sie prüfen zu können. Davon hast du nichts erwähnt.
Die Verjährung zur Rückforderung der Kaution sind 3 Jahre. Du liegst also noch in der Zeit damit wenn ich mich nicht verrechnet habe.
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dass die im Hauptmietvertrag festgelegten Rechte und Pflichten auch für den Untermietvertrag gelten
Das bedeutet gar nichts. Man hätte schon genauer definieren müssen, auf welche Punkte sich das bezieht. Als Untermieter weiß man so ja nicht ganz eindeutig, welche Pflichten man hat.
Muss die Untermiete nicht anteilig bezahlt werden?
In jeden Vertrag kann eine Miete individuell vereinbart werden. Ein Vermieter des Untermieters darf mehr verlangen als er an den Eigentümer zu zahlen hat. Dagegen spricht nichts. Man hätte es im Mietvertrag einschränken können, wie weit Mieterhöhungen eventuell ausgeschlossen sind.
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Pfleglich behandeln und sauer zurück zu geben hat thematisch nichts mit der Renovierung zu tun. Das sind zwei Dinge, die man nicht in einen Topf werfen kann.
Ob du renovieren musst, hängt wie oben schon erläutert vom Zustand der Wände ab. Wenn es noch "super" aussieht, wie du es im Eingangsbeitrag bezeichnet hast, dann kann man dich auch nicht zum Renovieren zwingen. Aber das musst du selbst entscheiden, wie es mit dem Zustand der Wände ist. Hier im Forum kennt ja niemand die Wohnung.
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Aber ich denke solange er keinen Zähler für unsere Wohnung anbringt
Da es 3 Wohnungen im Haus gibt, liegt keine Ausnahme vor, nicht nach Verbrauch abrechnen zu müssen. Das bedeutet, man darf die angefallenen Heizkosten um 15% kürzen.
weiterhin durch 3 Parteien geteilt, wovon 2 einen Kamin zum heizen haben.
An den Kosten für den Kamin könnt ihr nicht beteiligt werden, da ihr keinen Nutzen von dem Kamin habt. Es kommt von dem ja keine Wärme zu euch wie du schreibst.
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Er meinte auch, dass er sie garnicht mehr anmacht und nur noch mit dem Kamin heizt.
Wenn damit eine ausreichende Wärme in der Wohnung erreicht werden kann, dürfte man nichts dagegen einwenden können. Es ist dem Vermieter überlasen wie er heizt, außer es würden die Kosten steigen durch seine Umstellung.
das kann doch auch nicht sein. Jedes Mal diskutieren..
Du könntest ihn stattdessen fragen, ob es ihm lieber wäre, wenn du die Miete minderst weil es nicht warm genug wird oder du es gerichtlich bestimmen lässt, dass die Heizung laufen muss.
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Kann ich theoretisch die Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre auch noch anfechten
Ja, theoretisch kann das eventuell denkbar sein. Denn wenn die Abrechnungen der Vorjahre formell unwirksam sein sollten, dann ist das gleichbedeutend als wenn man gar keine Abrechnung bekommen hätte. Das heißt, der Vermieter hätte Geld ohne Rechtsgrund bekommen, und das könnte man zurück fordern, sofern dafür nicht eine Verjährung eingetreten ist.
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Der Vermieter kann allenfalls die Temperatur drosseln, sofern man trotzdem noch eine gewisse Mindesttemperatur in der Wohnung halten kann. Aber abstellen geht nicht. Man hat als Mieter das Recht zu heizen, wann man es möchte. Natürlich sollte jeder Mieter im eigenen Interesse Energiekosten sparen aufgrund der Preise. Aber das muss der Mieter von selbst tun. Der Vermieter kann es nicht vorschreiben.
dass dieser Vorgang doch viel mehr energieaufwändiger wäre als eine Konstante Tempera einzustellen?
Ja, so ist es. Das kommt noch dazu, weshalb der Vermieter dadurch die Kosten im Endeffekt höher treibt als nötig.
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