Beiträge von Fruggel

    Es könnte sich eventuell um einen Service Vertrag für die Heizanlage handeln (Wärme Contracting). So etwas ist zulässig, aber das Gesetz macht Einschränkungen, inwieweit der Vermieter die Kosten umlegen darf. Eventuell bleibt er auf einem Teil der Kosten sitzen. Wenn du beim Vermieter noch nach dem Vertrag für die Wärmelieferung fragst, wirst du sicherlich mehr wissen.

    Die Hausverwaltung lehnt ab.

    Nun, dann könnte man zunächst mal eine Mail schicken und darin mit Nachdruck die Abrechnung fordern und dabei ankündigen, dass man die gesamten Vorauszahlungen gerichtlich zurück fordern wird. Denn diese Möglichkeit besteht.

    Zudem wäre es sinnvoll, eine Frist gesetzt zu haben, in der man die Abrechnung fordert. Denn nach Ablauf ist der Vermieter im Verzug mit seiner Leistung. Und das bedeutet, dass der Anwalt die Kosten für seine Tätigkeit als Schadenersatz einfordern kann.

    Ich bin mit den Folgewirkungen beider Verhaltensweisen gerade überfordert.

    Dann wende dich besser an einen Rechtsanwalt. Wir können hier nur theoretische Möglichkeiten diskutieren, aber keine konkrete Handlungsempfehlung geben, die irgend welche Rechtsfolgen haben könnte.

    das es sich nicht um eine rechtlich wirksame Ankündigung handelt?

    Wenn die Ankündigung nicht den Vorschriften genügt, dann bedeutet das nur, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß §559b Abs. 2 BGB erst 6 Monate später, also nach 9 Monaten wirksam wird. Dulden muss man die Maßnahme trotzdem unter Vereinbarung eines passenden Termins.

    Einwände wegen einem Härtefall dem Vermieter mitzuteilen?

    Damit kann man die Baumaßnahmen allenfalls hinaus zögern auf einen besseren Zeitpunkt, aber nicht ganz verhindern.

    Also sollte man dies doch gut herausfinden bei Prüfungen welche Leitung genaustens betroffen sind

    Alles vom Grundsatz her richtig. Aber daran wird es scheitern, denn das ist nicht so eindeutig möglich heraus zu finden, wer oder was der Verursacher des Legionellenbefalls ist. Allenfalls kann das ein Gutachten ermitteln, jedoch kostet dies mehrere tausend Euro. Das macht man also nicht mal einfach so.

    Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Zustellung der Nebenkostenabrechnung vor. Es ist also völlig ausreichend, wenn diese per E-Mail zugesendet wird.

    Teile also der Hausverwaltung mit, dass du gerne per E-Mail erreichbar bist. Vielleicht hat die Hausverwaltung Bedenken, dass du später abstreiten könntest, die Abrechnung erhalten zu haben. Um dem vorzubeugen könntest du auch gleich dazu schreiben, dass du den Erhalt nach Eingang gerne sofort bestätigen wirst.

    Die Zahlung der Gutschrift zurück zu halten mit der Begründung, dass man eine Postanschrift braucht, ist nicht rechtens.

    da es unter uns Mietern hieß, wir halten zusammen und möchten keinen Stress mit der Verwaltung/Eigentümer

    Das ist wunderbar, wenn ihr eine gute Gemeinschaft seid und euch austauscht. Aber bei der Nebenkostenabrechnung muss jeder für sich allein seine Rechte geltend machen und entsprechend die Fehler monieren. Es kann also sein, dass nur die Nachbarin eine neue Abrechnung bekommt, da sie die Abrechnung beanstandet hat, du aber nicht. Und das wäre dann auch korrekt.

    Nebenbei bemerkt muss ein Vermieter gar keine neue Abrechnung erstellen (außer die Fehler sind allzu gravierend). In der Regel rechnet man den korrekten Betrag selber aus, und der gilt dann auch ohne neuer Abrechnung.

    Wenn keine Abrechnung für die Heizungswartung für unsere Wohneinheit vorliegt, kann diese doch auch nicht abgerechnet werden oder?

    Richtig. Wenn der Vermieter etwas abrechnen will, braucht er eine Rechnung.

    hier wird nicht aufgeschlüsselt, dass die Summe wohl aufgeteilt wurde auf jährlich, obwohl die Rechnung aller 2 Jahre erfolgt

    Das ist auch nicht erforderlich. Der Vermieter darf die Gesamtsumme sofort abrechnen.

    welche dann das Datum von den nächsten Tagen o. Wochen trägt und eine Nachzahlung fällig wäre

    Diese könnte man zurückweisen. Korrekturen können nur noch zu deinen Gunsten gemacht werden, aber höhere Kosten kann der Vermieter nicht mehr geltend machen, egal ob mit oder ohne Widerspruch.

    wenn ich dadurch dann auf der Rechnung hocken bleibe, weil das Amt es als verfristet ansieht

    Den Gedanken verstehe ich nicht. Wenn eine Forderung verfristet ist, brauchst du sie ja nicht leisten. Also wie sollst du dann drauf sitzen bleiben.

    Wenn jetzt immer noch etwas unklar ist, dann sende deine Abrechnung doch mal bei https://www.nebenkosten-berechnen.de ein. Dort wird die Abrechnung genau geprüft und du bekommst auch eine Bewertung von einem Anwalt. Vielleicht sind noch mehr Fehler enthalten als du bisher entdeckt hast.

    Die Heizkosten sind sicherlich kein Problem. Denn dafür kann man immer Heizkostenverteiler an jeden einzelnen Heizkörper montieren. Mit der Heizanlage selber hat das nichts zu tun, das geht mit jeder Anlage. Problematisch kann manchmal die Montage von Warmwasserzählern sein. Aber auch das hat nichts mit der Heizung zu tun, sondern zeigt sich dadurch, wie genau die Rohre verlaufen. Da man die aber ja in der Wand nicht sieht, muss man dazu den Installateur fragen. Ich glaube, da will sich der Vermieter nur heraus reden.

    Falls es sich um ein Haus mit 2 Wohnungen handelt, von denen eine der Vermieter selber bewohnt, ist er gar nicht zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet und da darf man etwas anderes vereinbaren.

    in diesem Fall ging es wie gesagt nicht um eine Nachzahlung a la "mehr verbraucht als vorausbezahlt", sondern darum, dass der Vermieter in 2020 (seit Übernahme der Wohnung) gar nichts an den Entsorger bezahlt hat

    Das hat sich in deinem Eingangsbeitrag anders angehört. Dort erschien es so, als hat der Vermieter in 2021 eine Nachberechnung für einen vorherigen Zeitraum bekommen.

    So viel zum Thema "weniger Aufwand durch Abflussprinzip"...

    Das Prinzip ist definitiv einfacher. Denn es kommt häufig von, dass Wasser oder Strom Rechnung einen unterschiedlichen Abrechnungszeitraum haben. Man müsste beim Leistungsprinzip einige Rechenschritte mehr machen, um das auseinander zu rechnen.

    Mit Ausnahme der Heizkosten ist es zulässig, nach dem Abflußprinzip zu rechnen. Und das bedeutet wirklich wortwörtlich, dass der Vermieter das abrechnet, was er im Abrechnungszeitraum an Kosten bezahlt hat. Dass hierbei eine Nachzahlung vom Vorjahr dabei ist, spielt keine Rolle.

    Etwas anderes wäre es, wenn der Vermieter eine Rechnung schon länger da hat und vergessen wurde. Das ist aber hier ja gar nicht der Fall, sondern der Vermieter hat diese Forderung vom Entsorger ja erst in 2021 bekommen. Also frage dich selbst, wie soll er diese in 2020 abrechnen. Du merkst selber, das geht nicht.

    Oktober 2020: Vermieterwechsel. Weder für 2020 noch zuvor wurden übrigens Betriebskostenabrechnungen erstellt

    Und warum forderst du die Abrechnung von 2020 nicht von deinem neuen Vermieter ein? Gehst du davon aus, dass dabei kein Guthaben heraus kommen wird?

    Die Wohnung und Garage dürfte sehr wahrscheinlich eine wirtschaftliche Einheit bilden, also fest zusammen gehören. Etwas anderes wird man kaum plausibel erklären können, wenn die Garage im Vertrag der Wohnung mit aufgeführt ist.

    Und wenn beides eine wirtschftliche Einheit bildet, dann ist eine separate Mieterhöhung der Garage nicht möglich. Ebenso wie eine Kündigung der Garage allein nicht möglich ist.

    Hätten wir das der Gemeinde oder der Polizei melden müssen?

    Nein, ihr als Mieter seid nicht in der Pflicht, irgend etwas zu melden. Man darf natürlich dem Einwohnermeldeamt eine Information geben, muss man aber als Mieter nicht.

    Falls das der Fall wäre, müsste unser Vermieter wahrscheinlich eine gute Strafe zahlen - schätze ich zumindest

    Richtig. Das wird teuer, wenn das Einwohnermeldeamt eine Information bekommt. Das kann ein Bußgeld von bis zu 50.000€ für den Hauptmieter bzw. euren Vermieter bedeuten.

    Außerdem hat er uns aufgefordert, jegliche Post, die auf unsere Adresse zugestellt wird, an die drei besagten Personen weiterzuleiten.

    Dazu könnt ihr nicht verpflichtet werden, das kann der Vermieter nicht verlangen, das ist nicht eure Sache. Und nachdem ihr nun aufgrund des Besuchs von der Polizei wisst, dass bei den Leuten irgend etwas nicht ganz legal sein dürfte, solltet ihr das erst recht nicht tun, um nicht eventuell in strafbare Handlungen mit hineingezogen zu werden. Man kann bei den Briefen die Adresse durchstreichen, daneben "unzustellbar, zurück" drauf schreiben, und in den nächsten Briefkasten damit.

    Wir wohnen in einem Haus zur Untermiete

    Falls ihr das komplette Haus gemietet haben solltet, dann ist auch der Briefkasten euer alleiniger Besitz. Das bedeutet, ihr könnt durchaus eventuelle Namen vom Briefkasten entfernen, die der Vermieter angebracht hat und die Leute gar nicht da wohnen.

    Manchmal ist es besser, nur zu sagen, dass eine Forderung als unbegründet zurück gewiesen wird ohne weitere Erläuterungen. Denn es gilt grundsätzlich, dass es an Demjenigen liegt, der eine Forderung aufstellt, deren Anspruch zu begründen, nicht umgekehrt.

    Allerdings muss man das jetzt dem Anwalt nicht zum Vorwurf machen, denn dieser konnte ja auch nicht ahnen, dass noch Klage eingereicht wird. Und von der Hemmung der Verjährung mal abgesehen, wenn die Argumentation des Anwalts korrekt ist, dann kommt der Vermieter mit seiner Forderung ja eh nicht durch vor Gericht, mal so betrachtet.

    dass die Gegenseite vielleicht allein aus der Erläuterung eine Verhandlung erkennt.

    Das kann theoretisch durchaus möglich sein, würde ich nicht ausschließen. Denn wenn man genauere Erläuterungen anführt, tut man das ja, um eine gütliche Einigung mit der Gegenseite zu erreichen. Und das hat dann schon etwas von Verhandlungen, auch wenn diese keine Zahlung zum Ergebnis haben.

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