Beiträge von Fruggel

    sobald der Kaufvertrag durch den Eigentümer unterschrieben ist und dieser Eigenbedarf anmeldet. Ist das so richtig?

    Nein. Der neue Eigentümer ist erst dann in der Position, wegen Eigenbedarf kündigen zu können, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

    Wie lange dauern die Formalia bei Kauf einer Wohnungsimmobilie üblicherweise, nachdem sich ein Käufer gefunden hat?

    Das kann man nicht sagen, hängt von zu vielen Faktoren ab. Zwischen mehrere Wochen bis mehrere Monate (bis zur Grundbuchänderung).

    vielleicht schon nach 4 Monaten eine neue Wohnung finde und kann dann nicht nochmal 5 Monate warten

    Es steht einem Mieter frei, jederzeit selbst zu kündigen, auch wenn eine Kündigung vom Vermieter vorliegt. Und als Mieter hat man immer nur 3 Monate Kündigungsfrist. Außerdem kann man mit dem Vermieter auch über eine frühere Auflösung verhandeln. Bei Eigenbedarf kommt ihm das oftmals entgegen.

    Man kann vom Vermieter nur das verlangen, was zum Baujahr des Hauses Standard war. Und du hast ja selber schon erkannst, dass es 1952 völlig anders war. Ansprüche wirst du wohl aber leider keine haben. Man kann aber mal freundlich den Vermieter bitten, ob er bei dem Problem irgend wie helfen kann. Fordere nichts bestimmtes, sondern frage nur, ob er eine Idee hätte, was man machen könne, um irgend was zu verbessern. Vielleicht kommt dann ein brauchbarer Vorschlag.

    Leider hast du nicht geschrieben, was für einen Bodenbelag ihr habt. Doch ich denke, ein dickerer höherwertiger Teppich könnte durchaus einiges des Schalls schlucken.

    wieso wir denn dann überhaupt Besichtigungen machen, wenn sie dies nicht bestätigt.

    Die Vermieterin muss das nicht bestätigen, das kannst du nicht verlangen. Aber zu behaupten, es liegt von dir keine Kündigung vor, ist nicht glaubwürdig, wenn sie Besichtigungen macht. Das nimmt ihr niemand ab, und bestimmt auch kein Richter denke ich. Wenn man vom Fortbestehen des Mitverhältnisses ausgeht, würde man das nicht tun.

    und dem Vermieter ganz sachlich darauf hinweisen, dass du ohne diese schriftliche Bestätigung der Kündigung keine weiteren Besichtigungen mehr zulassen musst

    Das ist fachlich leider ganz falsch. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht von einer Bestätigung des Vermieters abhängt. Ist die Kündigung des Mieters ausgesprochen gilt sie auch. Und ab diesem Zeitpunkt muss man auch Besichtigungen ermöglichen, da der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, die Wohnung möglichst nahtlos weiter zu vermieten.

    Ich bin mir nicht mehr sicher ob wir irgendwann meine Freundin als Mitmieterin aufgeführt haben.

    Das ist nicht schädlich, wenn sie die Kündigung mit unterschrieben hat, auch wenn sie im Mietvertrag nicht als Vertragspartner stehen sollte.

    Bin ich mit dem Einwurfeinschreiben safe?

    Dass sie den Brief bekommen hat, ja. Das ist durch den Beleg der Post ausreichend nachweisbar. Das kann sie nicht abstreiten. Theoretisch könnte sie allerdings behaupten, dass in dem Umschlag nur ein weißes Blatt Papier war oder sonst irgend was aber keine Kündigung. Doch das ist ja nicht der Fall, denn sie sagt ja, gar nichts erhalten zu haben.

    macht aber schon fleissig Besichtigungstermine aus

    Und was sagt sie auf die Frage, aus welcher Veranlassung sie das macht, wenn sie keine Kündigung erhalten hat?

    Wenn im Vertrag steht, dass die Betriebskosten in der Miete enthalten sind, dann gilt das auch so. Und das gilt auch für den neuen Eigentümer, da dieser den Vertrag so übernimmt.

    Eine Besonderheit sind nur die Heizkosten.Diese dürfen nur in enigen Ausnahmefällen pauschal in der Miete enthalten sein, beispielsweise wenn das Haus nur 2 Wohnungen hat und eine davon vom Vermieter bewohnt wird. Andernfalls muss über die Heizkosten abgerechnet werden.

    Es gibt viele Gründe, warum eine Person das Schreiben möglicherweise nicht erhalten hat oder nicht in der Lage oder fähig ist, zu antworten.

    All diese Gründe gelten nicht. Man muss sich selbst darum kümmern, dass jemand regelmäßig in den Briefkasten schaut, ob Post darin ist, bei der es um Fristen geht. In der ersten Antwort reicht es zu schreiben, dass man sich verteidigen wird. Um das dann näher zu begründen hat man etwas mehr Zeit. Dieser Freund, der die Klageschrift im Briefkasten findet, sollte sie unverzüglich an deinen Anwalt weiter geben.

    Um Zeit zu gewinnen, legt er keinen Widerspruch ein, zieht aber auch nicht aus der Wohnung aus.

    Was den Widerspruch betrifft darf man zwei Dinge nicht durcheinander bringen. Der Widerspruch im Sinne des §574 BGB betrifft nur Gründe wegen sozialer Härte und damit lässt sich das Ende der Mietzeit vorübergehend aufschieben. Nicht zu verwechseln damit ist die Situation, wenn die Kündigung unwirksam ist, weil sie missbräuchlich ist und der Grund nicht plausibel. In diesem Fall braucht man nicht zu widersprechen, denn eine unwirksame Kündigung ist wie nicht vorhanden.

    Zu welchem Zeitpunkt kann der Brief vom Gericht eintreffen?

    Das kann man überhaupt nicht vorher sagen. Es kommt darauf an, wie schnell der Vermieter Klage einreicht, und wie ausgelastet das zuständige Amtsgericht ist. Der Vermieter kann theoretisch auch schon während der Kündigungsfrist Klage einreichen, also vorsorglich, die dann ab Ende der Kündigungsfrist Wirkung haben soll.

    und keine Chance hat, innerhalb von 14 Tagen zu antworten? Wie beeinflusst das den Fall?

    Dann ergeht ein Versäumnisurteil gegen den Mieter. Das bedeutet, der Mieter hat verloren ohne sich noch verteidigen zu können.

    wenn der Mieter verliert, wie viel Zeit bekommt er normalerweise, um eine geeignete Wohnung zu finden und auszuziehen?

    Kann man nicht allgemein sagen, das wird im Einzelfall entschieden. Der Mieter kann dazu auch einen Antrag bei Gericht stellen bezüglich der Räumungsfrist.

    Last but not least betone ich ausdrücklich, dass man sich in der Situation einem Rechtsanwalt anvertrauen sollte. Es gibt zu viele Fehler die man machen kann. Außerdem muss sorgfältig eingeschätzt werden, ob die Kündigung wirksam ist. Ohne Anwalt kann man davon ausgehen, bei Gericht sprichwörtlich Baden zu gehen. Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht zu bekommen.

    Nein, da gibt es keine neuere Rechtsprechung, jedenfalls nicht nach meinem Kenntnisstand. Man sollte aber den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Denn möglicherweise ist die Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen aus einem ganz anderen Grund unwirksam. Außerdem könnte es bei einer Eigenbedarfskündigung vom Vermieter unangemessen sein, auf die Durchführung der Pflicht zu bestehen, wenn bekannt ist, dass er die Wohnung für seine Eigennutzung aufwändig sanieren möchte.

    Das lässt sich nicht pasuchal beantworten. Es kommt auf den Zweck der WG an und daraus resultierend ob es vielleicht von Anfang an so gewollt war, dass man die Wohnung nur vorübergend nutzt und dort nicht seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt einrichten will.

    Diese Information aber nur am Rande. Offenbar ist der Vermieter ja gewillt, einen Vertrag mit einem neuen Hauptmieter abzuschließen. Also wird es hoffentlich auch keine juristischen Probleme geben.

    Die Vermietung möchte nun vorab eine Zustandsaufnahme machen, um zu prüfen

    Da habe ich leider keine Ahnung, wofür das gut sein kann. Es kann vieles bedeuten. Vielleicht möchte man einfach nur sehen, ob es Beschädigungen gibt. wenn du nichts zu verbergen hast, dann spricht nichts dagegen, das zu erlauben. Und dabei erfährt du ja dann den Zweck.

    ob der Zustand der Wohnung eine neue Vermietung zulässt

    Es gibt Situationen, wo die Vermietung den Wechsel von Mietparteien gar nicht verbieten kann, außer bei wenigen Ausnahmen. Denn eventuell ist die Wohngemeinschaft darauf ausgelegt, dass es gelegentlich zu einem Wechel kommt.

    damit die Mindestmietdauer für meine Untermieterin möglichst kurz ist.

    Ein möglicher Kündigungsverzicht wird wohl kaum von deiner Kündigungsfrist abhängen. Aber es gibt Fälle, wo ein Kündigungsverzicht unwirksam ist. Das ist dann gegeben, wenn klar ist, dass man die Wohnung nur vorrübergehend braucht zu einem bestimmten Zweck, wie es z.b. bei Studenten für das Studium der Fall ist.

    Ja, den Anwalt müsstest du erst mal bezahlen. Aber es ist nicht unbedingt gesagt, dass du auf diesen Kosten sitzen bleibst. Denn eventuell können diese gemäß §536a Abs. 1 BGB vom Vermieter gefordert werden.

    Ansonsten habe ich die Frage doch oben schon beantwortet. Die Ersatzvornahme wie beschrieben. Außerdem die Mietminderung, wenn nicht rückwirkend, dann zumindest ab jetzt. Die Höhe der Minderung solltest du allerdings mit einem Anwalt absprechen, nicht dass du zu hoch dabei gehst und in Zahlungsverzug kommst.

    Kann ich den Betrag mit vorheriger Ankündigung von der nächsten Miete abziehen?

    Wenn dir das Geld zusteht, dann kannst du es auch mit der Miete verrechnen. Aber da ich nicht prüfen kann, ob es dir zusteht, kann ich nicht sagen, verrechne es.

    da bekomme ich rückwirkend kein Geld zurück?

    Zumindet auf dem gerichtichen Weg schwierig, außergerichtlich vielleicht möglich.

    mehr Sinn, die Sicherung selbst auszuwechseln (Falls möglich)?

    Die Sicherung ist doch, was man als erstes prüfen kann, ist doch genau genommen selbstverständlich danach zu schauen.

    Kann man diesbezüglich irgendwas machen? Gibt es die Möglichkeit, eine Schlichtungspartei oder Ähnliches einzuschalten?

    Du kannst überlegen, einen Anwalt zu beauftragen. Allein schon ein anwaltlicher Brief, der bei der Hausverwaltung auf dem Tisch landet, kann Eindruck machen und etwas bewegen.

    Es gibt hier im Forum keine Möglichkeit, einen Verwalter zu vermitteln. Es bleibt dir daher nur, systematisch weiter zu suchen und alle zu kontaktieren.

    Für Mieter gibt es Mietervereine. Und für Vermieter gibt es Vermietervereine, die sich eben speziell um die Anliegen der Vermieter kümmern. Das wäre eventuell eine Option, falls du die Verwaltung weiter machen willst, aber rechtliche Unterstützung brauchst. Ein solcher Verein muss dann auch nicht in deiner Nähe sein, das geht auch aus der Ferne.

    ich kann allerdings auch nicht 100%ig ausschließen, dass ich direkt oder indirekt mitverantwortlich bin.

    Das wird sich dann erst klären lassen, wenn ein Elektriker die Ursache gefunden hat.

    Dementsprechend müssen die mir das Geld zurückerstatten, richtig?

    Diese Frage können wir hier nicht vertiefen. Denn es kommt auf genauere Umstände deines Vertrags an, und das wäre Rechtsberatung, die hier nicht möglich ist. Wir können nur allgemeingültige Prinzipien besprechen.

    Schade, dass man da nichts mehr machen kann. Es kann doch niemand verlangen, solche Dinge zu wissen

    Wenn man wirklich nicht davon weiß, wäre das etwas anderes. Aber das Thema Mietminderung taucht in sämtlichen Medien immer wieder auf. So ist es schwer zu behaupten, dass man davon nichts wusste.

    Davon abgesehen, die Mietminderung ist ein Mttel, um Druck auf den Vermieter zu machen, sich um die Dinge zu kümmern. Und nach deiner Beschreibung der Situation darf man Zweifel haben, ob das einen Effekt gebracht hätte.

    Hatte ich im Anhang meines OP geschrieben, allerdings wurde der Anhang gelöscht

    Es gab ein technisches Problem mit dem Anhang, weswegen er gelöscht wurde. Lade ihn gern nochmal hoch, am Besten im pdf Format.

    War die ein wöchige Antwortfrist zu kurz?

    Vermutlich eher nicht, da der Vermieter ja zuvor schon häufiger informiert wurde.

    Wurde das durch mein Einschreiben wieder aufgehoben?

    Nein, man kann natürlich seine Forderung wiederholen um Nachdruck zu verleihen.

    Muss der Vermieter auch dafür aufkommen, wenn ich für den Schaden verantwortlich bin?

    Solche wichtigen Informationen solltest du im Eingangsbeitrag schreiben. Wenn du den Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast, ist es deine Sache, ihn zu beheben (siehe §249 Abs. 1 BGB)

    Kann ich rückwirkend auch noch Geld fordern?

    Eine rückwirkende Mietminderung ist nur möglich, wenn man unter Vorbehalt gezahlt hat.

    Mietreduzierung in meinem Vertrag, diese wird heutzutage für gewöhnlich temporär ausgestellt, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig oder andere Mängel hat

    Wenn ein Mangel schon zu Vertragsbeginn bestand und dieser bekannt war, man sogar eine Minderung dafür bekommen hat, dann ist es kein Mangel, sondern ein vertragsgemäßer Zustand. Das heißt, damit muss man dann leben und kann nicht die Behebung vom Vermieter verlangen (siehe §536b BGB).

    Dachte ich mir doch, dass es irgend einen Hintergrund hat, warum sich der Vermieter taub stellt. Ist meistens so, dass es irgend eine Vorgeschichte gibt. Auch wenn ich jetzt nicht weiß, was du mit Mietverzicht meinst, aber nicht so wichtig.

    Kommen wir auf deine Frage zurück.

    Wenn ein Mangel besteht, der die Nutzbarkeit der Wohnung einschränkt, dann sieht das Gesetz die Möglichkeit der Ersatzvornahme vor. Das bedeutet, man beauftragt selber die Behebung des Schadens und fordert dann anschließend die Kosten vom Vermieter zurück. Wenn die Rückforderung nicht klappt, kann man mit der Miete aufrechnen. Wichtig aber für der Ersatzvornahme, den Vermieter in Verzug zu setzen, also ihn mit einer Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beseitigen und die Ersatzvornahme anzukündigen.

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