Die 25% kommen vermutlich dadurch zustande, weil es 4 Wohnungen sind und man pauschal annimmt, dass jeder gleich viel an Heizkosten verursachen würde. Das ist aber nicht realistisch, denn tatsächlich ist das Heizverhalten und der Gebrauch von Warmwasser zu sehr unterschiedlich. Nicht grundlos gibt es daher die Heizkostenverordnung, laut der die Erfassung mit Zählern erfolgen muss.
Diese Pflicht zur Einhaltung der Heizkostenverordnung gilt übrigens auch für Eigentümer untereinander.
Das bedeutet, man kann mit dem Vermieter durchaus eine monatliche Vorauszahlung vereinbaren, wie es ja allgemein üblich ist. Der Vermieter muss nicht komplett in Vorleistung gehen. Aber auf eine ordnungsgemäße Abrechnung kann man bestehen, bevor man dann noch eine Nachzahlung leistet, falls die Vorauszahlung nicht ausreicht.
Darüber hinaus stellt das Fehlen von Messgeräten einen Mangel der Mietsache dar, denn ohne Messgeräte ist die Wohnung nicht im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne des Mietrechts. Man kann den Einbau daher fordern.
Und die 15% Kürzung, worauf die beziehen die sich?
Die Information mit der 15% Kürzung war etwas irreführend. Dieses Recht gibt es natürlich im Gesetz, Voraussetzung ist aber erst mal, dass eine formell korrekte Abrechnung vorliegt, von der man kürzen könnte. In der Konstellation wie bei euch kommt es aber so weit ja gar nicht. Denn genau genommen ist es so, dass bisher keine Vorauszahlung vereinbart ist, womit ihr theoretisch diese Kosten von 25% der Betankung komplett verweigern könntet. Es gibt keinen Rechtsgrund, das zu fordern.
Nun will man den Vermieter ja auch nicht verärgern und ein gutes Verhältnis beibehalten. Deshalb könnte man sich beispielsweise auf einen geringeren Betrag einigen, den ihr als Vorauszahlung leistet, und dann mit einer Abrechnung mehr nachgezahlt wird.