Kündigung der Wohnung - Mieter krank und im Ausland

  • Hallo zusammen,

    vielleicht hat jemand einen Rat.

    Meine Nachbarin ist ins Ausland gefahren und dort krank geworden, Schlaganfall, nicht transportfähig. Die Miete wird vom Sozialamt gezahlt. Da sie keinen neuen Antrag für Sozialleistungen gestellt hat, wegen Abwesentheit, wird ab diesem Monat die Miete nicht bezahlt. Sie kommt nicht nach Deutschland zurück, im Ausland ist ihre Familie.

    Wie soll jetzt die Wohnung gekündigt werden? Der Sohn (wohnt im Ausland) hat die Kündigung per Mail geschickt, aber die Wohnungsgesellschaft sagt, die Kündigung per Mail ist unzulässig.

    Es gibt noch ihre Schwester (in Deutschland), aber ohne Vollmacht kann sie nicht kündigen und hat ausserdem Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Was kann man da machen und vor allem, was wäre richtig?

  • Es ist richtig, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Stattdessen könnte man aber eine gegenseitige Aufhebungsvereinbarung machen. Das geht per E-Mail.

    Man sollte mit der Vermietung dazu ins Gespräch gehen. Es ist ja absehbar, dass die Miete weiterhin nicht gezahlt wird. Somit wird die Vermietung also bald den Vertrag fristlos kündigen. Aber wozu. Die Hausverwaltung könnte doch lieber froh sein, dass sich jemand meldet, um die Sache zu regeln und nicht auch noch ein Räumungsprozess nötig ist. Um so früher kann die Wohnung wieder anderweitig vermietet werden.

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