Laut Gesetz ist der Vermieter Verpflichtet eine Ersatzwohnung zu stellen
Nein, nicht zwingend. Alternativ ist es auch möglich, dass die Miete um 100% gemindert ist, man also keine Miete bezahlt, und man sich für dieses Geld dann selbst eine Ersatzunterkunft suchen kann.
Ausgliederung aus dem Mietbereich in ein Hotel schränkt die Freiheiten die man in einer Mietsache hatte erheblich ein
Ja, das lässt sich aber nicht vermeiden, das ist nun mal die Situation. Ein Hotel ist keine Wohnung. Aber man kann wohnen und so die Zeit überbrücken.
Wozu hat dann der Vermieter eigentlich eine Gebäude Haftpflicht Versicherung ?
Die Gebäude Haftpflicht zahlt nicht dafür. Das ist Sache der Gebäudesachversicherung.
Natürlich kann der Vermieter anbieten, dass man kündigt.
Das war nicht das, was ich in meinem vorherigen Beitrag meinte. Sondern ich meinte, dass man als Mieter vielleicht selbst den Wunsch hat, sich anderswo eine neue Wohnung zu suchen, um den naturgemäß einhergehenden Einschränkungen im Hotel schnellstmöglich zu entkommen. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.