Hallo,
in diesem Beitrag geht es im Wesentlichen um die fehlerhafte Funktion der Wasserzähler (sowohl für Warm- als auch für Kaltwasser) und die Untätigkeit bzw. mangelnde Professionalität bei den Maßnahmen, die der Eigentümer ergriffen hat, um diese während meines Aufenthalts in meiner alten Wohnung zu reparieren, und zwar seitens der jederzeit zuständigen Hausverwaltung. Ich hoffe, dieser Text ist nicht zu lang und klingt nicht langweilig.
3 Details:
- Aus therapeutischen Gründen verwende ich kein heißes Wasser. Ich trinke es in Getränken nur mit heißem Wasser, erhitzt in einem Wasserkocher.
- Der Besitzer wechselte jedes Jahr in den sechs Jahren, in denen ich bei der Hausverwaltung zur Vermietung von Wohnungen tätig war, so dass ich das Problem von Anfang an jedes Jahr wiederholen musste.
- Ich lebe alleine in meinem Haus. Ich habe keine Familie und keinen Partner.
Nachdem ich die Mietwohnung zwei Jahre lang betreten hatte, bemerkte ich in den Nebenkosten, dass mir Warmwasser in Rechnung gestellt wurde. Wie ich bereits angedeutet habe, nutze ich es nicht, weshalb ich darauf aufmerksam gemacht wurde, sowohl den Verbrauch des Kalt- als auch des Warmwasserzählers zu beobachten. Nach einigen Tagen stellte ich fest, dass beide einen zusätzlichen Verbrauch zu dem, was ich tat, registrierten.
Ich kontaktierte die Hausverwaltung und schilderte ihr das Problem mit der Anweisung, als erste Maßnahme die Warmwasserhähne in meiner Wohnung mit einem Sicherheitssiegel zu verschließen. Sie ignorierten meine Bitte. Die Entscheidung, die sie trafen, war, überraschenderweise alle Wasserzähler (warm und kalt) aller Nachbarn auszutauschen, ohne vorher meine Wohnung zu besuchen. Die Überraschung für die Hausverwaltung war, als ich ihnen mitteilte, dass das Problem mit den neuen Zählern noch nicht behoben sei und ein Mehrverbrauch als bei mir (wie zuvor) entsteht.
Von diesem Moment an erhielten meine E-Mails mehrere Jahre lang keine Antwort von der Hausverwaltung. Selbstverständlich hatte ich bei jedem Eintreffen der Nebenkosten die Pflicht, den angezeigten Verbrauch zu zahlen, ohne die Zahlung aufgrund einer Fehlfunktion der Wasserzähler verweigern zu können, um nicht wegen Nichtzahlung angezeigt und bei der Schufa registriert zu werden.
Ich habe immer versucht, dieses Problem in gutem Glauben mit dem Vermieter (der Hausverwaltung) zu lösen, anstatt einen Anwalt aufzusuchen, aber die Zeit hat mich gelehrt, dass dies kein guter Schritt war. Das heißt, der Eigentümer (vertreten durch die Hausverwaltung) hat aufgrund von Untätigkeit oder mangelnder Professionalität in all diesen Jahren keine Lösung gefunden und ich war der Einzige, der geschädigt wurde, da ich verpflichtet war, den Betrag der Nebenkosten zu zahlen. was auch immer die Menge sein mag. Für den Eigentümer war es immer bequemer, nichts zu tun, da er die Rechnungen nicht bezahlt und nicht die Verantwortung für das Problem übernimmt.
Ich, von meiner Seite, habe versucht, von einem von der IHK zertifizierten Sachverständigen ein gerichtlich gültiges Gutachten über das Problem mit meiner Mietwohnung zu erhalten, aber es war eine unmögliche Aufgabe, sie dazu zu bringen, an einem Privatwohnung zu arbeiten (verständlich andererseits). Ich habe Videos von den Warm- und Kaltwasserzählern gemacht, wenn sie diesen Mehrverbrauch machen, aber ohne das Gutachten eines Sachverständigen hat das meines Erachtens keine Rechtsgültigkeit.
Jetzt, ein Jahr nachdem ich das Haus verlassen habe und nun den letzten Betrag der Nebenkosten erhalten habe, möchte ich den Betrag zurückerstatten, den sie mir in all den Jahren zu viel berechnet haben.
Fragen:
- Könnte ich ab (mindestens) dem Datum meiner Aufforderung zur Abdichtung und Schließung der Warmwasserhähne eine Rückerstattung der gesamten in Rechnung gestellten Warmwassermenge verlangen?
- Könnte ich ab dem Datum meiner ersten E-Mail mindestens 50 % der Kaltwassermenge verlangen, wenn die von der Hausverwaltung getroffenen Maßnahmen fehlgeschlagen sind und alle Zahlungen meinerseits tatsächlich erfüllt wurden?
- Was könnte ich in meiner Situation geltend machen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Krueger