Kosten der Gartenpflege bei kürzerem Nutzungszeitraum wegen Auszug

  • In unserem Fall ist es so, dass wir einen sehr opulenten Garten zur mitnutzung vereinbart hatten, welcher von einem Gartenbau-Unternehmen gepflegt wurde. Wir sind Ende Februar ausgezogen und die Nebenkostenabrechnung sieht vor, dass wir die Gesamtkosten der Gartenpflege (also auch die "teure" Pflege im Sommer, fast tägliches Rasenmähen, der Heckenschnitt, EPS-BEkämpfung... ) anteilig mit zahlen sollen - Ist das so korrekt?Für mein Verständnis dürften wir nur die angefallenen Rechnungen von Januar und Februar zahlen müssen, oder sehe ich das falsch?

    Danke für Eure Hilfe!

    Verschoben. Bitte eigene Fragen nicht in bestehenden Themen Anderer platzieren!

  • Bei einer Abrechnung werden zunächst die Kosten des gesamten Jahres ermittelt. Erst anschließend werden die Kosten auf die anteiligen Tage des Nutzungszeitraums herunter gerechnet.

    fast tägliches Rasenmähen, der Heckenschnitt, EPS-BEkämpfung

    Bei der Häufigkeit könnte man vielleicht einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beanstanden. Das könnte man mal prüfen.

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