Ab wann mache ich mich Strafbar.
Gar nicht. Bitte nicht Mietrecht und Strafrecht in einen Topf werfen. Vielmehr muss man die zivilrechtlichen Konsequenzen überlegen.
Vollziehe ich jetzt illegal ein Mietverhältnis?
Sagen wir mal so. Der neue Bewohner ist nicht Teil des Hauptvertrags geworden, da er nicht unterschrieben hat. Ein Mietverhältnis ist es aber trotzdem, halt ein für sich allein stehendes unabhängig vom Hauptvertrag. Es war von daher etwas sehr unglücklich, die Person ohne Unterschrift einziehen zu lassen, aber nicht illegal.
Wie lange darf die Person sich noch hier aufhalten?
Der Vertrag besteht, eben als mündlicher Vertrag wie eben schon erwähnt. Man kann die Person nicht raus schmeißen nur weil sie den Hauptvertrag nicht unterschreibt. Nur wenn die Miete nicht gezahlt werden würde, ergäbe sich eine Möglichkeit.
Der Vermieter hat diese seit über 10 Jahren nie eingereicht. Der Vermieter lässt die Frist lieber verstreichen, anstelle die Belege einzureichen.
Ich weiß, das ist nicht die Frage dieses Themas, was die Betriebskosten betrifft. Aber in diesem Fall kann sie Sache ziemlich schnell erledigt werden. Denn wenn Belege nicht vorgelegt werden, hat man nun mal ein Zurückbehaltungsrecht für die Nachzahlung gemäß §273 BGB. Und nach 3 Jahren ist die Forderung verjährt. Um Dinge von vor 10 Jahren braucht man sich also keinen Kopf mehr machen. Je nach den Umständen hat man auch ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen. Diese Sache könnte also schnell erledigt werden, denn es ist ja der Vermieter, der Geld möchte. Warum sich also Stress machen, wenn er lieber darauf verzichtet.
Im Übrigen läuft eine Belegeinsicht im Normalfall persönlich beim Vermieter. Die Übersendung von Kopien oder digitalen PDF wäre nur eine Alternative auf Vereinbarung.