Hallo,
eine neue Person zieht in meine WG ein, Oktober 2025. Der Nachtrag zum Mietvertrag wird vom Vermieter zum 01.11. ausgestellt. Der Nachtrag wird, trotz aller Vereinbarung und dem existierenden Wohnverhältnisse nicht unterschrieben. Begründung: Wegen den Betriebskosten aus den vergangenen Jahren, welche sich im Widerspruchsverfahren befinden, liegt offene Rechtsfälle vor, welche sich auch zu einer Forderung an die Mieter entwickeln könnte, sprich, auch zum Vertragsinhaber der nachgerückt ist. Die Person wurde über die laufenden Vorgänge, insbesondere über den Vermieter und auch der Historie der Wohnung im Vorfeld aufgeklärt. Ungewöhnliche Situation. Gleichwohl ist jeder Vertrag mit den Rechten und Pflichten, in dem man als Mitbewohner neu in ein bestehendes Verhältnis einzieht, gleich verfasst. Das Innenverhältnis dieses Vertrags - angenommen, da werden die Vertragsinhaber wegen eines Betriebskostenvorgangs aus der Vergangenheit angeschrieben, ist angreifbar. Die Kostenübernahme aus der BK zahlen die Vorgänger, die im Vertrag standen (oder stehen). Das spielt für die Person keine Rolle (mehr).
Ich hatte schon eine Kurzberatung mit der Rechtsberatung vom Mieterverein. Die Sache wird bei gegebenem Termin genauer besprochen. Bei unvermitteltem Abbruch des Wohnverhältnisses kann man Schadenersatz geltend machen. Hier wurden Verbindlichkeiten eingegangen und ich habe mich danach ausgerichtet. Vorerst wurde von dem Mitbewohner gesagt, dass aufgrund von Projekten und Studium, kein zeitnaher Auszug stattfinden würde. Jetzt weiß ich aber trotzdem nicht, woran ich denken muss, was sollte gewusst und beachtet werden. In Sachen Recht und Umgang usw. Die Situation ist aktuell aufgetreten. Seit über 20 Jahren WG-Leben, hatte ich so einen Fall noch nicht. Für Ratschläge, Hinweise und Anmerkungen bin ich dankbar. Fragen können selbstverständlich gestellt werden.
Grüße
Matthias