Person zieht in Wohngemeinschaft ein ohne Unterschrift des Nachtrags zum Mietvertrag

  • Hallo,

    eine neue Person zieht in meine WG ein, Oktober 2025. Der Nachtrag zum Mietvertrag wird vom Vermieter zum 01.11. ausgestellt. Der Nachtrag wird, trotz aller Vereinbarung und dem existierenden Wohnverhältnisse nicht unterschrieben. Begründung: Wegen den Betriebskosten aus den vergangenen Jahren, welche sich im Widerspruchsverfahren befinden, liegt offene Rechtsfälle vor, welche sich auch zu einer Forderung an die Mieter entwickeln könnte, sprich, auch zum Vertragsinhaber der nachgerückt ist. Die Person wurde über die laufenden Vorgänge, insbesondere über den Vermieter und auch der Historie der Wohnung im Vorfeld aufgeklärt. Ungewöhnliche Situation. Gleichwohl ist jeder Vertrag mit den Rechten und Pflichten, in dem man als Mitbewohner neu in ein bestehendes Verhältnis einzieht, gleich verfasst. Das Innenverhältnis dieses Vertrags - angenommen, da werden die Vertragsinhaber wegen eines Betriebskostenvorgangs aus der Vergangenheit angeschrieben, ist angreifbar. Die Kostenübernahme aus der BK zahlen die Vorgänger, die im Vertrag standen (oder stehen). Das spielt für die Person keine Rolle (mehr).

    Ich hatte schon eine Kurzberatung mit der Rechtsberatung vom Mieterverein. Die Sache wird bei gegebenem Termin genauer besprochen. Bei unvermitteltem Abbruch des Wohnverhältnisses kann man Schadenersatz geltend machen. Hier wurden Verbindlichkeiten eingegangen und ich habe mich danach ausgerichtet. Vorerst wurde von dem Mitbewohner gesagt, dass aufgrund von Projekten und Studium, kein zeitnaher Auszug stattfinden würde. Jetzt weiß ich aber trotzdem nicht, woran ich denken muss, was sollte gewusst und beachtet werden. In Sachen Recht und Umgang usw. Die Situation ist aktuell aufgetreten. Seit über 20 Jahren WG-Leben, hatte ich so einen Fall noch nicht. Für Ratschläge, Hinweise und Anmerkungen bin ich dankbar. Fragen können selbstverständlich gestellt werden.

    Grüße

    Matthias

  • Bei unvermitteltem Abbruch des Wohnverhältnisses kann man Schadenersatz geltend machen.

    Welcher Schaden ist denn entstanden? Zahlt die Person keine Miete? Und warum hat man die Person dann erst einziehen lassen? Die offenen Punkte der Vergangenheit sind doch bestimmt von vor dem Einzug bekannt gewesen.

    Betriebskosten aus den vergangenen Jahren, welche sich im Widerspruchsverfahren befinden

    Was ist so kompliziert an der Klärung der Abrechnungen? Sollte es nicht möglich sein, dies außergerichtlich zu lösen?

  • Zitat

    Welcher Schaden ist denn entstanden? Zahlt die Person keine Miete? Und warum hat man die Person dann erst einziehen lassen? Die offenen Punkte der Vergangenheit sind doch bestimmt von vor dem Einzug bekannt gewesen.

    Keiner, im Text fehlt der Bedingungssatz, hier hätte noch von einem "wenn" die Rede sein müssen. Der Rechtsberater hat gesagt, wenn er jetzt potenzielle Handlungen vollziehen würde, die für mich einen finanziellen Schaden bedeuten könnten, wären Schadensersatzansprüche möglich; hier im Kontext der Miete.

    Genau, die Verfahren und die Gründe wurden dargelegt. Aus der Gegenwart, der Vergangenheit und mit Verweis auf die Zukunft was den Vermieter usw. betrifft. Ich habe ihm zusätzlich empfohlen, wenn er sich informieren möchte, auch die Ordner anzuschauen. Dazu wird jeder, der hier einzieht, Mitglied im Mieterverein, wer die Beiträge nicht zahlt, zieht nicht ein. Das ist auch gleich der Fortgang meiner Erläuterung in Sachen Miete, Vertrag und Vermieter. Ich lasse keinen Interessenten ohne Vortrag über den Laden hier aus dem Bewerbergespräch. Bisher war das für diejenigen, die sich dafür entschieden haben, die Posten und Vorgänge kein Problem. Das ist das erstmal für mich; das jemand mit Wissen und dazu schon eingezogen sagt jetzt doch nicht mehr. Metapher: Er bestellt ein Ticket, geht in den Zug, fährt los, zieht die Notbremse, weil er sich jetzt und spontan umentscheidet, weil er mit dem Ticket nicht einverstanden ist, plus er bleibt im Zug. Für alles gibt es Gründe. So stellt sich das aus meiner Sicht dar.

    Im Nachtrag steht ein Satz: "Daraus ergibt sich gemäß § 421 BGB eine gesamtschuldnerische Haftung aller Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vom 01.12.2002, unabhängig vom Zeitpunkt des
    Eintritts in den Vertrag."

    Dieser Satz hat ihn dann abgeschreckt.

    Der Rechtsberater hat gesagt, das ist immer der Fall. Ob der neue Mieter von Verfahren weiß oder nicht. Das ist kein neuer Vertrag, sondern ein bestehender. So ungefähr skizziert sich der Vorgang.

    Was ist so kompliziert an der Klärung der Abrechnungen? Sollte es nicht möglich sein, dies außergerichtlich zu lösen?

    Der Ball liegt beim Vermieter. Verlangt sind die Belege. Der Vermieter hat diese seit über 10 Jahren nie eingereicht. Der Vermieter lässt die Frist lieber verstreichen, anstelle die Belege einzureichen. Deswegen werden die Posten, wenn sie Frist gemäß am Laufen sind, nie fertig bearbeitet. Aufgrund der sich jetzt ergebenen Situation habe ich einen Termin beim Mieterverein zur Forcierung der Klärung des Sachverhalts einberaumt. Der Anwalt hat schon ein paar Sachen angedeutet, u.a. außergerichtlich.

    In diesem Sinne ist das nicht meine Frage. Vollziehe ich jetzt illegal ein Mietverhältnis? Wenn ja, ab wann, ich weiß erst seit gestern, dass er den Vertrag nicht unterschreibt. Ab wann mache ich mich Strafbar. Wie lange darf die Person sich noch hier aufhalten? Was ist mit der Rechenschaft gegenüber Dritten, Vermieter, Finanzamt usw.? Irgendwas mit Versicherung? Was passiert bei Wohnungsschäden, die er bei Nutzung verursachen kann.

    Bitte keine Namen nennen (siehe Nutzungsregeln)!

  • Ab wann mache ich mich Strafbar.

    Gar nicht. Bitte nicht Mietrecht und Strafrecht in einen Topf werfen. Vielmehr muss man die zivilrechtlichen Konsequenzen überlegen.

    Vollziehe ich jetzt illegal ein Mietverhältnis?

    Sagen wir mal so. Der neue Bewohner ist nicht Teil des Hauptvertrags geworden, da er nicht unterschrieben hat. Ein Mietverhältnis ist es aber trotzdem, halt ein für sich allein stehendes unabhängig vom Hauptvertrag. Es war von daher etwas sehr unglücklich, die Person ohne Unterschrift einziehen zu lassen, aber nicht illegal.

    Wie lange darf die Person sich noch hier aufhalten?

    Der Vertrag besteht, eben als mündlicher Vertrag wie eben schon erwähnt. Man kann die Person nicht raus schmeißen nur weil sie den Hauptvertrag nicht unterschreibt. Nur wenn die Miete nicht gezahlt werden würde, ergäbe sich eine Möglichkeit.

    Der Vermieter hat diese seit über 10 Jahren nie eingereicht. Der Vermieter lässt die Frist lieber verstreichen, anstelle die Belege einzureichen.

    Ich weiß, das ist nicht die Frage dieses Themas, was die Betriebskosten betrifft. Aber in diesem Fall kann sie Sache ziemlich schnell erledigt werden. Denn wenn Belege nicht vorgelegt werden, hat man nun mal ein Zurückbehaltungsrecht für die Nachzahlung gemäß §273 BGB. Und nach 3 Jahren ist die Forderung verjährt. Um Dinge von vor 10 Jahren braucht man sich also keinen Kopf mehr machen. Je nach den Umständen hat man auch ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen. Diese Sache könnte also schnell erledigt werden, denn es ist ja der Vermieter, der Geld möchte. Warum sich also Stress machen, wenn er lieber darauf verzichtet.

    Im Übrigen läuft eine Belegeinsicht im Normalfall persönlich beim Vermieter. Die Übersendung von Kopien oder digitalen PDF wäre nur eine Alternative auf Vereinbarung.

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