Beiträge von Fruggel

    Ich werde dennoch bei einem Anwalt mal nachhaken, ob der Mietvertrag wirklich rechtens ist.

    Ich möchte unabhängig von deiner Nachfrage beim Anwalt bei dieser Gelegenheit gerne noch auf den Mietvertrag eingehen.

    Du hast oben in einem Beitrag den relevanten Text im Mietvertrag zitiert. Und dort steht nichts davon drin, dass ein Besuch nur 1-2 mal im Monat erlaubt sei. Diese Aussage kam offenbar nur von der Verwaltung, die das Argument des Brandschutzes als Vorwand genommen hat. Die Aussage darf man aber nicht überbewerten, weil sich das nicht mit dem Text im Mietvertrag deckt.

    Der Text im Mietvertrag hingegen deckt sich mit dem Gesetz. Es ist auch im Gesetz vorgesehen, dass die Gebrauchsüberlassung, also die über einen Besuch hinaus gehende, vom Vermieter genehmigt werden muss. Siehe hierzu §553 BGB. Die Klausel im Vertrag kann daher nicht beanstandet werden, die Aussage der Verwaltung hingegen schon.

    Das mit dem Brandschutz ist Unsinn, das wurde bereits mehrfach hier geschrieben.

    Hintergrund ist denke ich ein ganz anderer. Und zwar ist in sehr vielen Städten das Problem, dass für Studenten bezahlbarer Wohnraum sehr knapp ist. Und dadurch kommen Studenten sehr oft auf die Idee, Freunde oder Freundinnen in ihr Zimmer mit aufzunehmen und wohnen zu lassen. Das wäre ganz klar eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung.

    Besuch darf nicht verboten werden und auch nicht in der Häufigkeit begrenzt werden. Jedoch ist die Grenze zwischen häufigem Besuch und Gebrauchsüberlassung sehr schwimmend, nicht eindeutig definierbar und es richtet sich immer nach der Situation des Einzellfalls. Ein Vermieter müßte dies substantiiert darlegen, welche Anhaltspunkte er für eine Gebrauchsüberlassung sieht. Das ist bei anderen Wohnungen nicht anders.

    Die Verwaltung des Studentenwohnheims hat also bei jedem Verdacht auf eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung das Problem der Entscheidung, ob diese schon vorliegt oder es sich noch um einen Besucher handelt. So ist es dann ein Stück weit nachvollziehbar, dass sich die Verwaltung Maßnahmen überlegt, wie sie dem Problem von im Voraus entgegen wirken kann und definierbare Regeln schaffen will. Das funktioniert aber nicht wirklich, da Besuch nicht eingeschränkt werden darf. Also kommt man mit dem Vorwand des Brandschutzes, da jedem klar ist, dass es hierfür viele Auflagen gibt, die man gar nicht alle kennen kann. Mancher glaubt es vielleicht.

    Nur du allein kannst nun abschätzen, ob deine Freundin so häufig da ist, dass der Vorwurf eines Dauergastes oder fast schon Mitbewohnerin eventuell gerechtfertigt ist. Das kann ich aus den hier gegebenen Informationen nicht beurteilen.

    Leider wird der Gasverbrauch von zwei dieser Wohnungen gemeinsam auf nur einem einzigen Zähler erfasst.

    Wird denn lediglich der Gasverbrauch über einen Zähler erfasst? Oder gibt es auch nur eine Heiztherme für beiden Wohnungen?

    Falls es lediglich um den Verbrauch geht, dann wäre es ein Leichtes, wenn der Vermieter den Einbau eines zusätzlichen Gaszählers beauftragt. So kann dann der Verbrauch abgerechnet werden.

    Die verlangen dennoch nun, dass ich 50% der Heizkosten übernehme und direkt an sie in bar oder per Überweisung bezahle.

    Mit welcher Begründung verlangen die Nachbarn das? Was sagen sie, wenn du entgegen hälst, dass es nicht gerecht ist, wo du weniger Wohnfläche und weniger Heizkörper hast?

    Ich will mit dieser Frage darauf hinaus, dass sich das Problem durch Reden normalerweise lösen lassen sollte.

    Können die oder der Vermieter mich zwingen, nun rückwirkend für einen Teil der Heizkosten auf zu kommen und diese bezahlen zu müssen?

    Es ist korrekt, dass du die Zahlung erst mal zurück gehalten hast, weil man mit dir den tatsächlichen Verbrauch nicht abrechnen möchte. Aber wenn der Streit beigelegt ist, kann man verlangen, dass du das zurückgehaltene Geld nachzahlst.

    Der Vermieter sagte bisher, dass er damit nichts zu tun haben will und wir uns da selbst einigen sollen.

    Schön wäre es, wenn sich Probleme des Vermieters von alleine lösen lassen, doch meistens ist das nicht der Fall. Und er kann sich auch nicht so einfach raus halten. Denn immerhin hast du mit dem Vermieter einen Wohnraum Vertrag. Und zu diesem Vertrag gehört auch die Wärme Belieferung, wozu er sich verpflichtet hat. Er ist also durchaus in der Mitverantwortung, eine Lösung zu finden, wenn es auf direktem Weg zwischen dir und deinem Nachbarn nicht klappt.

    In Ordnung. Ich kann nur anbieten, dass du dich hier auch bezüglich der Überprüfung der Abrechnung meldest. Es gibt nämlich ganz verschiene Möglichkeiten, wie man als Alternative zum Weg über den Anwalt vorgehen kann. Aber das kommt auf den Fehler an, daher kann ich das jetzt nicht allgemein sagen und wollte es nur anbieten.

    Warum wurden dann in Fall 1 drei Jahre Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt und in Fall 2 nur ein Jahr?

    Ein Auftrag ist ein Fall bei der Rechtschutzversicherung. Wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du 2014 bis 2016 gesammelt in Auftrag gegeben, 2017 erst nachträglich. Somit ist es ein neuer Vorgang. Das ist der Unterschied.

    Aber davon abgesehen. Ist dir bekannt, dass man gemäß §556 Abs.3 BGB als Mieter 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einsprüche geltend zu machen? Das bedeutet, der Vermieter könnte mit der Einrede der Verfristung deines Widerspruchs diesen zurückweisen und die Sache würde im Sand verlaufen.

    Das war jetzt nur ein allgemeiner Hinweis. Ich weiß ja nicht, um was es geht. Es gibt auch den Fall, dass der Vermieter etwas abgerechnet hat, wofür es keinen Rechtsanspruch gibt. Dann ist der Widerspruch auch länger zurück möglich.

    Ist das so zulässig bzw. muss ich jetzt für jedes Jahr wenn ich Einspruch in einer Nebenkostenabrechnung einlege ein neues Mandat eröffnen?

    Ja. das ist korrekt so. Denn jede Abrechnung muss gesondert geprüft und bearbeitet werden. Der Anwalt muss auch jeden Vorgang getrennt abrechnen.

    Darf ich fragen, warum du den Einspruch nicht selbst vornimmst, wo du doch schon weißt, wo der Fehler liegt? Falls der Vermieter nicht drauf reagiert und die Sache korrigiert kann man es immer noch dem Anwalt geben, oder?

    Alle Rechnungen werden direkt von den Unternehmen mittels eines SEPA- Lastschriftmandates von unserem Konto abgebucht.

    Das ist für einen Mieter aber überhaupt nicht im Sinne des Gesetzgebers. Reparaturen gehen immer zulasten des Vermieters. Er bekommt ja die Grundmiete, um davon Reparaturen zu zahlen.

    Und für die Nebenkosten sieht das Gesetz entweder eine Pauschale vor, oder eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung.

    Warum duldet ihr ds so? Ist es individuell vereinbart oder wisst ihr nicht, dass es vom Gesetz anders vorgesehen ist?

    Welche Rechnungen, also für was, werden euch da so abgebucht? Wurdest du bitte mal ein paar Beispiele aufführen?

    Für eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale ist es erst mal erforderlich, dass eine solche im Mietvertrag vereinbart ist. Darf ich dich daher bitten, den Teil des Vertrags mit den Betriebskosten hier im Forum mal anonymisiert und im PDF Format hochzuladen? Das wäre erst mal die Grundlage, dass wir mit der Klärung weiter kommen.

    Das lässt sich mit diesen Infos sehr schwer sagen, es sind zu viele Unklarheiten offen.

    Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass der Mieter bessere Chancen hat. Denn die Tatsache, dass er die Schlüssel bekommen hat und mit den vereinbarten Arbeiten begonnen hat, lässt darauf schließen, dass ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Auf der anderen Seite ist unklar, warum er die Schlüssel zurück gegeben hat. Wenn der Mieter an dem Mietverhältnis festhalten wollen würde, dann hätte er de Schlüssel behalten. Das ist nicht schlüssig. Und außerdem hat er ja schon Sachen ins Haus gebracht. Die Beurteilung dieser Umstände ist nicht so pauschal möglich, für mich jedenfalls nicht.

    Können die Eigentümer einfach eine neue Versicherung abschließen, ohne uns vorab zu informieren? Zumal wir Mieter ja die Zahlenden sind.

    Ja. Der Eigentümer, also dein Vermieter, muss euch darüber nicht vorab informieren oder um Erlaubnis fragen. Die Auswahl der Versicherung obliegt dem Vermieter, bzw. hier der Eigentümergemeinschaft. Es gibt zwar noch ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Aber es ist erst mal nicht zu vermuten, dass dieses mißachtet wurde, denn die Versicherungsbeiträge sind allgemein gestiegen. Daher ist die erhöhung plausibel.

    Haben wir das Recht, die Zahlung zu verweigern, eben auf der Grundlage, dass man uns nicht informiert hatte ?

    Wie oben schon gesagt, der Vermieter muss nicht informieren. Aber sofern die Zahlung der Betriebskosten im Vertrag vereinbart ist, dann dürfen die Kosten auf euch umgelegt werden. Jedoch nicht während dem Jahr, sondern in einer Jahresabrechnung.

    Müssen wir bei einer Erhöhung um 86, 35 % überhaupt die Differenz bezahlen oder sind das unangemessene Nebenkostenerhöhungen, die der Eigentümer zu tragen hat?

    Allgemein gesagt ja. Aber mit der Prüfung der Vericherungspolice ist es jetzt zu früh. Die Abrechnung mit euch erfolgt mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung, nicht jetzt. Und dann habt ihr auch das Recht, die Belege einzusehen.

    Die neue Versicherung ist jedoch teurer, sodass die Differenz innerhalb von 2 Wochen beglichen werden muss.

    Dann muss das die Eigentümergemeinschaft tun. Das betrifft euch als Mieter nicht sofort, sondern erst später bei der Nebenkostenabrechnung.

    Hierzu muss man wissen, dass der Vermieter und der Hausverwalter uns ständig "formlose" Zahlungsaufträge zustellen, worüber wir uns schon mehrmals erfolglos beschwert haben.

    Du darfst hier im Forum gern jede einzelne Aufforderung benennen, sodass wir etwas dazu sagen können. Man kann von euch nur das verlangen, was im Sinne des Gesetzgebers zulässig ist. Ihr seid Mieter, keine Eigentümer. Das vergisst euer Vermieter offenbar oft.


    Ich möchte den wichtigsten Punkt nochmal heraus stellen:

    Der Vermieter darf die Betriebskosten umlegen (sofern im Vertrag so vereinbart), und das in der Höhe, wie sie ihm entstanden sind. Aber er darf nicht während dem Abrechnungsjahr Sonderzahlungen von euch verlangen. Denn im Vertrag ist die Vorauszahlung für die Nebenkosten vereinbart, und dies hat zu gelten.

    Ihr dürft also den Vermieter darum bitten, die Kosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufzunehmen. Denn erst dann ist es für euch überhaupt überprüfbar, ob der Betrag korrekt ist. Das Gesetz macht nämlich auch Vorschriften, nach welchem Verteilerschlüssel die Kosten auf alle Bewohner zu verteilen sind. Das könnt ihr bei so einer Sonderzahlung nicht überprüfen.

    Der Vertrag verlängert sich bei Wegfall des Befristungsgrundes automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern das der Mieter wünscht. Es ist kein neuer Vertrag oder eine Änderung erforderlich. Denn im Gesetz ist das wie folgt geregelt:

    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

    Heute wurde ich von einem Wohnungseigentümer angesprochen, das wohl bald meine Wohnung besichtigt würde von Interessenten!

    Das ist natürlich nicht nett, dass sich der Nachlassverwalter nicht mehr gemeldet hat. Aber das muss er auch nicht. Es ist letztendlich seine Entscheidung an wen er verkaufen will. Er muss sich dann erst bezüglich der Besichtigung melden, um Termine mit dir abzusprechen.

    Mir wurde im Vorfällt gesagt, das der Nachlassverwalter froh wäre, wenn ich die Wohnung kaufen würde, da es diverse Mängel gibt,

    Aus diesem Anlass würde ich erneut mit dem Nachlassverwalter Kontakt aufnehmen und nachfragen, wie der Stand der Dinge ist, und ob er in Erwägung gezogen hat, dir die Wohnung zu verkaufen. Vielleicht hat er es nur vergessen, und du darfst dich gern in Erinnerung rufen bei ihm.

    Nun geht der Durchlauferhitzer im Bad kaputt, kommt nur noch lauwarmes Wasser aus der Leitung, damit kann man nicht baden

    Der Nachlassverwalter ist für dich wie dein Vermieter. Das bedeutet, er hat Pflichten, sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu kümmern. Und demnach darfst du ihm durchaus sämtliche Probleme mitteilen und um Behebung bitten.

    da ich eine 10 % kosten Beteiligung in meinem Mietvertrag stehen habe.

    Vorbehaltlich einer Prüfung deines Mietvertrags dürfte das wahrscheinlich unwirksam sein. Die Rechtsprechung billigt eine Kleinreparaturklausel zu. Aber pauschal 10% sind nicht zulässig.

    da es diverse Mängel gibt, aber auch die Eigentümer untereinander am Prozessieren sind und er Angst hat regresspflichtig gemacht zu werden.

    Spätestens das sollte dir zu Denken geben, was den Wert der Wohnung betrifft. Offenbar gibt es im Haus allgemein so einige Baustellen, was saniert oder repariert werden muss. Und du solltest dir darüber bewußt sein, dass du als Eigentümer die Raparaturen für das Haus dann auch anteilig mitzahlst. Vielleicht möchtest du dir nochmal darüber Gedanken machen. Die 8000, die die Wohnung nun mehr kosten soll, wäre im Gegensatz zu möglichen Reparaturen eher eine Portokasse.

    Ich bin Vollberufstätig im Dauernachtdienst, wie oft muss ich " Besichtigungen" zulassen ?

    Das ist nicht genau bestimmt, da Termine in Absprache zu erfolgen haben. Aber in deinem Fall ist es bestimmt angemessen, wenn du Sammeltermine vereinbaren kannst, wo mehrere Interessenten gleichzeitig die Wohnung anschauen.

    Lauf meinem Mietvertrag habe ich nach 10 Jahren Mietzeit einen Kündigungsschutz von 9 Monaten, bleibt dieser beim Verkauf der Wohnung erhalten?

    Ja. Die Kündigungsfrist für den Vermieter bleibt bestehen.

    Angeblich sind alle Unterlagen meines Vermieters verschwunden, bzw. geklaut worden, so das es keine Übergabeprotokolle mehr gibt,

    Du solltest doch Unterlagen in deinen Akten haben, hoffe ich mal.

    Nachbarschaftsstreitigkeiten sind extrem schwierige Angelegenheiten, weil hier verschiedene Lebensgewohnheiten, Meinungen und Interessen aufeinander prallen. Diese auf einen Nenner zu bekommen ist alles andere als einfach. Und wenn es dann noch Menschen gibt, und davon gibt es reichlich, die mit Vorliebe anderen Menschen das Leben schwer machen wollen, dass wird es richtig kompliziert. Ich denke, du wirst daher in keinem Forum eine wirkliche Lösung bekommen, sondern das geht nur, indem auf die Situation individuell eingegangen wird.

    Es geht mehr um die menschliche Seite, weniger um die rechtliche. Ja, der Vermieter dürfte dir nicht verbieten, dem Hund die Pfoten vor der Wohnungstür abzutrocknen. Denn so normal wie es ist, dass man vor der Tür eine Fußmatte hat, um sich die Füße abzutreten, genauso ist es auch bezogen auf den Hund eine vertragsgemäße Nutzung. Und vielleicht könntest du eine Unterlassung gegen den Nachbarn erwirken, weil es eine Besitzstörung ist, wenn er Parfüm auf dich sprüht. Aber selbst wenn du bei einem Richter dein Recht bekommst, ist gar nichts gewonnen. Der Nachbar wird sich andere Sachen ausdenken, wie er dir das Leben schwer machen kann, und das dann vielleicht aus Rache mit noch mehr Kreativität.

    Ja, der Vermieter ist in der Mitverantwortung bzw. auch in der Pflicht, zu einer Lösung beizutragen. Doch es könnte vielleicht sein, dass er damit überfordert ist. Jedenfalls habe ich den Eindruck aufgrund seiner Abmahnung, über die sich streiten lässt, ob die nun so sinnvoll ist zur Lösung des Problems. Und wenn der Vermieter überfordert ist, dann nützt es auch nichts, ihm Druck zu machen.

    Es wäre interessant zu wissen, warum sich der Nachbar so verhält wie er es tut. Das Verhalten eines Menschen hat immer irgend einen Hintergrund. Manchen stört die Fliege an der Wand, und andere fühlen sich in ihrem Selbstwertgefühl erst dann besser, wenn sie andere denunzieren können. Was es bei deinem Nachbarn ist, ist sicherlich ziemlich unklar.

    Ich würde im ersten Schritt das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchen. Und ich meine das in aller Ruhe, wo man sich zusammen setzt, nicht zwischenn Tür und Angel. Versuche heraus zu finden, wie er die Sache sieht, wie er den Nachbarn einschätzt. Mache ihn auf die Tatsachen aufmerksam, dass es objektiv nicht dreckig ist, du häufig den Flur wischst etc. Klage dabei nicht den Nachbarn an, sondern bitte um Hilfe.

    Erst danach kann man sehen, wie man weiter vorgeht. Wie oben schon gesagt, gibt es kein Standardrezept. In manchen Fällen kann man auch einen Mediator zuhilfe nehmen. Mediatoren sind oft Anwälte oder anderweitig versierte Leute, die darauf geschult sind, solche zwischenmenschlichen Probleme zu lösen und Kompromisse finden können. Die andere Partei muss auch das Gefühl haben, dass ihre Interessen ernst genommen werden, dann kommt auch ein Einlenken.

    Ich denke, es ist schon sehr deutlich geworden, dass sich das Problem meiner Ansicht nach nur auf psychologischer Ebene nachhaltig lösen lässt. Daher noch ein letzter Rat, dieser lautet: Lächeln. Falls dein Nachbar so ein Mensch sein sollte, für den es eine Befriedigung darstellt, wenn sich andere ärgern und es schwer haben, und du zeigst ihm das unbewußt durch verzweifelte und eingeschüchterte Blicke, dann ist das Balsam für seine Seele. Freundlich grüßen und ein Lächeln schadet nie, auch nicht bei Menschen, die einen nicht mögen oder die man nicht mag.

    Die Vereinbarung über die Schönheitsrenovierung ist aufgrund der Quotenregelung komplett unwirksam. Du hast selber das relevante BGH Urteil dafür genannt. Das bedeutet, es genügt, die Wohnung "besenrein" zurück zu geben.

    Falls Wände von euch farbig gestrichen worden sind, dann wäre das ein anderer Fall. Das gilt in der Regel wie eine Beschädigung. Somit wären diese Wände wieder hell zu streichen, so wie es bei Einzug war.

    Sofern der Laminat keine Beschädigungen hat, die von euch verursacht wurden, sondern der Zustand einfach nur im Laufe der Zeit durch normale Abnutzung entstand, so ist das Vermietersache. Normale Abnutzung hat man als Mieter nicht zu ersetzen.

    Allerdings lenkt er bei einer Mietminderung nicht ein.

    Das ist auch nicht erforderlich. Denn eine Mietminderung muss vom Vermieter nicht genehmigt werden, die Mietminderung macht man geltend und kürzt dann entsprechend. Allerdings sollte die Höhe der Minderung mit einem Anwalt besprochen werden. Denn mindert mal zu viel, kann das Nachteile bzw. auch die Kündigung mit sich bringen. Ist der Vermieter mit der Minderung nicht einverstanden, liegt es an ihm, den Rechtsweg zu bestreiten. Daher nochmal, die Sache mt einem Anwalt klären.

    Abrechnungszeitraum 01.12.16 - 30.11.17

    Okay. Somit hätte die Abrechnung bis 30.11.2018 bei dir sein müssen. Sie ist also zu spät zugestellt.

    Und wie kann ich beweisen das die Abrechnung heute erst im Briefkasten war?

    Das musst du nicht. Wenn der Vermieter behauptet, dass die Abrechnung rechtzeitig bei dir angekommen sein soll, dann hätte er dies nachzuweisen.

    Theoretisch könntest du die Nachzahlung verweigern, da der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht eingehalten hat. Aber das musst du nicht tun. Viele Leute sind der Auffassung, dass sie dafür bezahlen wollen, was sie an Kosten verursacht haben. Es liegt also nun einzig und allein an dir, was du tust. Wenn man fair ist, dann kann das positiv zurück kommen indem der Vermieter vielleicht auf die nächste Mieterhöhung verzichtet.

    Aber davon abgesehen, hast du dir die Abrechnung denn auch schon genauer angeschaut, ob darin vielleicht Fehler enthalten sind? Wenn du magst, dass ich mal einen Blick drauf werfe, dann lade die Abrechnung gern hier im Forum anonymisiert und im PDF Format hoch.

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