Er rechnetnicht verbrauchsabhängig ab sondern teilt die Summe durch zwei.
In einem Haus mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, gilt die Heizkostenverordnung nicht. Es muss daher auch nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Verteilerschlüssel, also die Wohnfläche muss jedoch stimmen. Durch 2 kann man nur rechnen, wenn die Wohnflächen wirklich gleich sind.
Zählen besagteKellerräume zur Wohnfläche?
Nebenräume wie Heizungsraum, Waschkeller, Lagerraum zählen nicht als Wohnfläche. Du beschreibst jedoch Räume, die zum Wohnen vorgesehen sind. Diese sind auch als Wohnfläche zu zählen. Und es sind ja auch keine Gemeinschaftsräume.
Balkon und Terrasse müssen zu 25% Anteil mit eingerechnet werden. Bis zu 50% ist möglich je nach Ausstattung (Überdachung, Wintergarten etc)
Gartenpflege und Winterdienst. BeideSachen übernimmt er selbst.
Es ist in Ordnung, wenn der Vermieter selbst erbrachte Leistung abrechnet. Und es ist auch korrekt, dass er dafür Kostenvoranschläge von Firmen vorliegen hat. Wenn Zweifel an der Höhe bestehen, lass dir in einer persönlichen Belegeinsicht alles zeigen und schau dir an, ob das Angebot plausibel ist und mit der Arbeit des Vermieters zusammen passt.
Er verlangtfür Allgemeinstrom über 200€ im Jahr, ich finde dies extrem hoch.
Bei der persönlichen Belegeinsicht kannst du dir zeigen lassen, wie der Vermieter den Verbrauch ermittelt hat. Er ist es, der in der Nachweispflicht ist, dass seine Abrechnung korrekt ist, nicht umgekehrt. Bedenke aber bitte, dass zum Allgemeinstrom auch der Betriebsstrom der Heizanlage gehört. Das kann schon eine gewisse Summe ausmachen.
Heizungswartungübernimmt er selbst und rechnet dafür 200€ ab, korrekt?
Hat der Vermieter dafür die fachliche Qualifikation? Hat er analog der Gartenarbeiten einen Kostenvoranschlag eingeholt?
Versicherungberechnet er mit fast 500 Euro, kann das hinkommen?
Die Gefährdungslage ist in jeder Region eine andere. Das kann so nicht beantwortet werden. Lass dir be der persönlichen Belegeinsicht die Versicherungsdokumente zeigen. Wenn es die Kosten sind, die der Vermieter zu zahlen hat, dann ist es korrekt.
berechnet er Abwasser, Müllabfuhr und Wasser aufeinmal nach Personentagen
Vom Gesetz her ist die Abrechnung nach Wohnfläche vorgesehen. Abweichungen davon erfordern eine Vereinbarung im Mietvertrag. Ist diese nicht vorhanden, ist dies ein Punkt, die Abrechnung zu monieren.