dass die whg, die ja nur vergleichbar mit meiner ist, dass da ein neues bad drin ist, neuer flurboden, und der wz-belag auch viel jünger ist als meiner. da kam dann die antwort lt. aktuellem PReisspiegel
Die Wohnung, auf die sich der Vermieter bezieht, muss vergleichbar sein in Größe und Aussattung. Auch wenn deine Wohnung später mal umgebaut werden soll, zählt das jetzt noch nicht. Der aktuelle Zustand ist maßgebend. Der Mietspiegel ist kein Argument. Wenn der Vermieter die Erhöhung mit dem Mietspiegel begründen will, muss er von Grund auf das Schreiben anders anfangen.
es gibt nur 1 verlgeichswhg.
Das ist nicht genug. Im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass es 3 Vergleichswohnungen sein müssen.
er hat mir dann auch quasi einen Plan geschrieben für die nächten 8 jahre
Es gibt laut Gesetz sog. Staffelmieten. Aber die müssen im Vertrag beidseitig vereinbart sein. Das geht nicht einseitig. Ohne einer solchen Vereinbarung muss ein Vermieter jedes mal aufs Neue ein Mieterhöhungsverlangen schreiben, wenn er die Miete erhöhen will.
Das soweit als allgemeine Informationen dazu. Wenn du das Schreiben des Vermieters überprüfen lassen willst, kannst du dir bei Gericht einen Beratungsschein holen und damit die Sache von einem Anwalt anschauen lassen.