Man muss hier unterscheiden, ob der Müll einem einzelnen Mieter zugeordnet werden kann. Ist das der Fall, dann kann auch von diesem Schadenersatz verlangt werden. Lässt sich jedoch nicht mehr feststellen, wer den Müll abgestellt hat, ist es tatsächlich korrekt, dass die Kosten auf die Allgemeinheit der Mieter umgelegt werden kann. Dies bezieht sich auch auf Müll, der durch fremde abgestellt wurde.
Für einen Teil des Mülls im aktuellen Fall scheint ja der Verursacher bekannt zu sein, nämlich der Bewohner, der die Sachen vergessen hat raus zu stellen. Somit ist es auch möglich, diesem Mieter anteilig einen angemessenen Betrag direkt zuzuordnen. Der verbleibende Betrag muss dann in den Müllkosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeteilt werden.
Für die Zukunft müßte jeder Bewohner etwas darauf achten, wer etwas raus stellt. Der Vermieter allein kann das nicht mitbekommen oder überwachen. Aber wenn jeder etwas die Augen offen halten würde und dann bescheid sagt, wenn ihm was auffällt, wäre es schon möglich, das Problem in den Griff zu bekommen.