Vermieter verlangt Genehmigung für Heizgeräte / Klimageräte, ansonsten Strafzahlung. Rechtens?

  • Hallo zusammen,

    in meinem Mietvertrag steht folgender Passus:

    Die Benutzung von anderen als der vom Vermieter bereitgestellten Heizeinrichtungen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei Zuwiderhandlungen der Vermieter ab dem Monat der Feststellung eine um 100€ erhöhte Monatsmiete erheben darf.

    Ich habe mir heute ein Klimagerät gekauft, da die Wohnung unter dem Dach liegt und sich im Sommer sehr stark aufheizt (das Gerät wird natürlich zum Kühlen verwendet, könnte aber theoretisch auch Heizen). Den Passus im Mietvertrag habe ich erst soeben entdeckt. Könnte mir der Vermieter tatsächlich die Benutzung verweigern und die Miete um 100€ erhöhen? Muss ich ihn überhaupt um Erlaubnis fragen?

    Viele Grüße

    Schnisi

  • Unter gewissen Umständen kann ein Vermieter manche Geräte verbieten. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Verbrauch an Haushaltsstrom in der Miete pauschal inklusive ist. Sowas kommt gelegentlich vor. Und dann ist es gerechtfertigt, dass der Vermieter sich vor extremen Kosten schützt, die gerade von Heizgeräten verursacht werden können.

    Das Verbot für bestimmte Geräte bedeutet aber nicht, dass der Vermieter die Miete erhöhen darf. Eventuell darf ein eine zusätzliche Kostenpauschale verlangen für die Nutzung der Geräte, wenn das gesetzeskonform im Vertrag vereinbart wird, aber keine Erhöhung der Grundmiete.

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