unabh. von meinen Zweifeln am Inhalt aus einigen Formgründen zurückweisen
Wenn ich die Beispiele, die du nennst, anschaue, habe ich die Vermutung, dass du in manachen Punkten nicht wrklich gut bescheid weißt, was der Unterschied ist zwischen formellen und materiellen Fehlern. Und die Abrechnung komplett zurückweisen (bzw. für gegenstandslos betrachten) kann man nur bei formellen Fehlern.
Ein Beispiel: Natürlich brauchst du die Aufschlüsselung zwischen Personal und Materialkosten für die steuerliche Absetzbarkeit, soweit schon richtig. Aber das ist eine separate Sache, das Fehlen der Aufschlüsselung ist kein Fehler in der NK Abrechnung, das muss der Vermieter an dieser Stelle nicht tun.
Selbstverständlich muss eine Abrechnung so gestaltet sein, dass man sie nachvollziehen kann, wie der Vermieter auf den zu zahlenden Betrag gekommen ist, ganz klar. Aber der BGH hat gleichzeitig auch klargestellt, dass eine Abrechnung nicht mit Details überladen sein muss, welche für die Abrechnung zweitrangig sind und diese nur unnötig überladen würden. Denn diese Details lassen sich noch in der Belegeinsicht klären.
Der richtige Weg wäre also, zuerst das Recht auf Belegeinsicht in Anspruch zu nehmen, und daraufhin dann die Punkte monieren, die du in der Abrechnung falsch empfindest.