Soll man da jetzt einen teuren Gutachter hinschicken?
Du solltest als erstes zu einem Anwalt gehen und die Sache von diesem nochmal beurteilen lassen. Man sollte nicht den zwiten Schritt vor dem ersten tun.
Ich sehe nämlich in erster Linie nicht das Problem mit der Eichung, sondern vielmehr mit der Frist, Einwände gegen die Abrechnung noch geltend machen zu können. Hierfür hat man als Mieter 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit. Diese Frist war sicherlich gehemmt aufgrund deines bereits eingelegten Widerspruchs, aber inzwischen möglichlicherweise entgültig verstrichen. Wenn dem so ist, dann ist alles weitere zwecklos.
Bitte geh zu einem Anwalt für Mietrecht. Der Mieterverein ist für so einen Fall überfordert. Und wir können hier keine weiteren Tipps geben, weil es auch viel zu viele Dinge ankommt, die wir hier nicht anschauen können!