Kaution weg nach Zwangsversteigerung?!

  • nehmen wir folgendes imaginäre szenario an:

    Der erste vermieter geht pleite und muss die wohnung zwangsversteigern lassen.

    Die käuferin aus der zwangsversteigerung erhält die vom mieter bezahlte kaution nicht vom ersten vermieter.

    Ich kaufe nun das haus von der 2. Person ab und erhalte entsprechend auch keine kaution von der 2. Person.

    Nun ziehen die mieter aus und verlangen die kaution, mit der ich nix am hut habe.

    Welche möglichkeiten habe ich an die kaution ranzukommen vom ersten? Soweit ich weiss muss man kautionen auf ein extra konto legen um es zu schützen. Was wenn der erste bezitzer das nicht getan hat? Wohin kann ich mich wenden? Hausverwaltung? Den ersten besitzer find ich nicht, da kenn ich nur den namen.... was für möglichkeiten gibt es?? Ich würde die kaution ungern aus meiner tasche zahlen....

  • Nun ziehen die mieter aus und verlangen die kaution, mit der ich nix am hut habe.

    § 566a BGB regelt soweit die Ansprüche des Mieters, soweit der Erwerb nach 2001 stattgefunden hat.

    was für möglichkeiten gibt es??

    Hier muss der Kaufvertrag geprüft werden, was darin bezüglich der Mietkaution geregelt worden ist.

  • Hallo,

    verlangen die kaution, mit der ich nix am hut habe

    Das ist ein Irrtum, denn gemäß §566a BGB trittst du in die Pflichten für die Kaution ein.

    Ich würde die kaution ungern aus meiner tasche zahlen

    Musst du ja auch nicht. Denn da du wegen dem Gesetz für die Kautionen haften musst, ist das ein Teil der Verkaufsverhandlungen mit der 2. Person, bzw, sie sollten es sein. Viele Käufer denken an diesen Punkt nicht. Also entweder vereinbart man, die Kautionen vom Verkäufer separat zu bekommen, oder es wird einfach der Kaufpreis entsprechend reduziert. Der Mieter jedenfalls darf keinen Nachteil durch den Verkauf haben.

  • das problem ist leider dass die person die es von der zeangsversteigerung erworben hatte auch schon nix von der kaution der ursprungsperson gesehen hat.

    Wo kann ich mich denn wenden mit dem problem, gibts für sowas eine anlaufstelle wo ich prüfen kann was mit der kaution passiert ist damals? Vielleicht existiert sie noch auf einem konto oder so. Ich hab leider nur keine ahnung wer mir da weiterhelfen kann....

  • beide leider ahnungslos. Da ich die wohnung mittlereweile offiziell besitze wird meine vorgängerin eh kein finger mwgr rühren. Ich müsste vll das gericht fragen die die versteigerung gemacht hat oder so. Vielleicht existiert ja ein treuhandkonto noch oder so :(

  • Da ich die wohnung mittlereweile offiziell besitze

    Dann ist das mit der Preisverhandlung natürlich jetzt zu spät.

    das gericht fragen die die versteigerung gemacht hat

    Das ist zwecklos, das Gericht weiß davon nichts.

    Vielleicht existiert ja ein treuhandkonto noch

    Die einzige Möglichkeit wäre, mit dem ursprünglichen Eigentümer oder dessen Insolvenzverwalter Kontakt aufzunehmen um zu erkundigen, ob noch Kautionskonten existieren, die vergessen wurden, weiter zu geben. Verläuft das negativ, hast du keine Chance und du musst für die Kautionen aufkommen.

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