Beiträge von Fruggel

    Er habe ja dann dazwischen keine Zeit einen Fachmann kommen zulassen, bzw. könnte die Wohnung dann nicht zum 01.11. weiter vermieten und sie würde leer stehen

    Das ist entweder eine große Ausrede oder Unwissenheit des Vermieters. Selbstverständlich kann der Mieter die Wohnung zum 1.11. beziehen. Der Fachmann kann auch kommen, während der neue Mieter bereits in der Wohnung ist. Die Wohnung ist durch die eine Stelle ja trotzdem nutzbar.

    Es liegt nun an dir, ob du nochmal mit dem Vermieter sprechen möchtest, dass ein Fachmann kommt oder die 200€ akzeptierst. Der Vermieter muss nicht akzeptieren, dass du dich selbst um die Behebung kümmern möchtest, es liegt in seiner Entscheidung. Aber er kann es dir überlassen, wenn er möchte. Und bis 31.10. wäre ja noch Zeit dafür.

    Falls du dem Vermieter die halbe Miete zu ersetzen hast, dann darfst du das nicht als Mietzahlung ansehen, sondern als Schadenersatz. Das darf man nicht durcheinander bringen. Miete hast du keine mehr zu zahlen nach Ende der Mietzeit zum 31.10. Es geht bei deiner Frage um Schadenersatz.

    Doch fangen wir von vorne an. Zunächst mal muss man schauen, ob man als Mieter den Schaden überhaupt zu ersetzen hat. Denn Beschädigungen oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, gehen grundsätzlich zulasten des Vermieters. Nur wenn man schuldhaft über fahrlässig etwas kaputt gemacht hat, muss man zahlen. Wie es bei deinem Schaden ist, kann ich nicht beurteilen.

    Nehmen wir an, du hast den Schaden zu ersetzen, dann ist das so, ganz unabhängig davon ob das der Vermieter macht, es dem Nachmieter überlässt oder eine Firma beuftragt. Die Kosten dafür kann der Vermieter von dir verlangen.

    Das bedeutet, der Vermieter könnte theoretisch auch einfach eine Firma beauftragen, den Schaden zu beseitigen. Und dann kann es durchaus sein, dass die Kosten höher werden als die halbe Miete, die der Vermieter dem Nachmieter erlässt. Das musst du für dich selber abschätzen, wie du günstiger kommst, nur du kennst den Schaden.

    Mit Ausbessern der Stelle ist es jedenfalls nicht getan, wenn es ein Fachmann macht. Denn dabei würde man ganz sicher Farbunterschiede sehen. Das bedeutet, ein Fachmann würde die ganze Wand streichen, und das verursacht zwangsläufig entsprechend Kosten.

    der Rechnungsbetrag vom letzten Jahr nur zur hälfte in den Aktuellen Abrechnungszeitraum fällt und zur Hälfte in den alten Abrechnungszeitraum?

    Das spielt überhaupt keine Rolle, wenn es Wasserzähler gibt und so nach Verbrauch abgerechnet wird. Der kürzere Zeitraum ist bereits durch deinem Verbrauch berücksichtigt. Hättest du das ganze Jahr dort gewohnt, dann hättest du ja auch mehr Verbrauch auf deinem Zähler stehen gehabt, und dann wäre dein Anteil der Wasserkosten auch höher. In deinem Fall also, kürzerer Zeitraum = geringerer Verbrauch.

    Jedoch hat der Vermieter für die Abrechnung 2018 den Abrechnungszeitraum von 01.01 - 31.12 auf 01.07-30.06 geändert.

    Wie du selber schon gesagt hast, muss der Abrechnungszeitraum 12 Monate umfassen. Als Ausnahmesituation kann es jedoch schon mal vorkommen, dass der Vermieter den Abrechnungszeitraum verschieben möchte für die Zukunft. Hierfür muss der Vermieter aber einen sachlichen Grund haben, warum der neue Abrechnunsgzeitraum 1.7.-30.6. irgend einen Vorteil bringt und den muss der Vermieter dann auch mitteilen. Denn es soll wie gesagt nur eine Ausnahme sein, man kann nicht hin und her wechseln wie man lustig ist. Gibt es keinen sachlichen Grund, kann es durchaus möglich sein, dass die ganze Abrechnung formell unwirkam (somit gegenstandslos) ist.

    nur 1/3 vom Jahr kosten verursacht habe und die anderen 2/3 mein Vormieter

    Nein. Dein Vormieter hat ja seinen eigenen Verbrauch auf dem Zähler stehen, der in die Gesamtsumme aller Zähler des Hauses einfließen. Es muss dafür natürlich eine Zählerablesung beim Mieterwechsel gegeben haben, um die beiden Verbräuche zu kennen.

    Hallo Hsrye,

    es gibt zwei verschiedene Methoden für die Abrechnung, nämlich das Leistungsprinzip und das Abflüßprinzip. Beim Leistungsprinzip würde man die angefallenen Kosten umrechnen müssen auf den tatsächlichen Abrechnungszeitraum. Das ist jedoch nur für die Brennstoffkosten in der Heizkostenabrechnung gesetzlich vorgeschrieben. Bei allen anderen Kostenarten hat der Vermieter die freie Wahl, ob er nach dem Leistungs- oder Abflußprinzip rechnet.

    Beim Abflußprinzip nimmt man einfach nur den Betrag X laut Rechnung, der innerhalb des Abrechnungszeitraums bezahlt werden musste. Und dann braucht man die Summe der Zähler in allen Wohnungen Y. Denn diese können vom Verbrauch laut Versorger Rechnung abweichen. Dann kann man rechnen, Gesamtbetrag X : Ablesungen aller Wohnungen Y x dein Verbrauch 45 = Deine Kosten.

    Das Problem ist, dass ich dafür kein Geld haben will.

    Ach so. Das habe ich so aus deiner Frage nicht erkannt. Dann bring doch einfach mit deinen eigenen Worten zu Papier, was ausgemacht ist, also dass es sich um eine Schenkung handelt, und eben genau auflisten, um welche Gegenstände es geht. Per E-Mail geht natürlich auch, aber ein Papier kannst du bei der Wohnungsübergabe mitnehmen und der Vermieterin zeigen.

    Hallo,

    Wie formuliert man so etwas am besten?

    Formulierungen kann dir hier leider keiner vorgeben. Denn du möchtest dich damit ja absichern, und so wäre es Rechtsberatung, was nur ein Anwalt darf.

    ich gerne eine schriftliche Bestätigung darüber haben möchte, wenn sie die Möbel haben wollen. Nicht dass sie es sich später anders überlegen

    Ich weiß von vielen anderen, denen ich mit Ratschlägen helfe, dass es in dem Punkt regelmäßig zu Problemen kommt. Immr wieder passiert es, dass man sich dann doch nicht daran hält. Und selbst wenn du etwas Schriftliches hast, müßtest du dann dein Recht einklagen. Das wäre einfach nur Stress. Ich gebe dir daher den gut gemeinten Rat, lass dir das Geld sofort geben. Selbstverständlich gibst du den Mietern eine Quittung über die Zahlung, und dort listest du auch die Gegenstände im Einzelnen auf. Das ist der einzig sichere Weg für dich.

    Kann ja sein, dass die Nachmieter die Möbel wollen und bei der Wohnungübergabe beschwert sich die Vermieterin plötzlich, dass die Wohnung nicht leer ist.

    Die Quittung, die ich eben beschrieben habe, hilft dir dann auch für die Vermieterin. Da dort alle Sachen aufgeführt sind, kannst du damit den Eigentumsübergang belegen und es sollte keine Probleme geben.

    Es stellt sich bereits die Frage der Anwendbarkeit dieser Regelung.

    Mag sein, dass vielleicht die Verordnung hier nicht anwendbar ist. Aber es bleibt dabei, dass die genannte Grundmiete maßgeblich ist, und nicht, wie oben schon gesagt, wie der Vermieter diese im Vertrag herleiten möchte. Im folgenden Urteil ging es zwar um eine Renovierungspauschale, aber ein Kernsatz ist auf diese Frage übertragbar.

    In beiden Fällen hat der Mieter den Gesamtbetrag zu entrichten und zwar unabhängig davon, ob und welcher Aufwand dem Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen tatsächlich entsteht; es handelt sich mithin um einen bloßen (aus Sicht des Mieters belanglosen) Hinweis des Vermieters auf seine interne Kalkulation.

    Ähnliches ergibt sich im BGH Urteil vom 19.12.2018 - VIII ZR 254/17.

    Aber wenn in der Packung weniger als 1kg drin ist, dann liegt ein Mangel vor und ich kann meine entsprechenden Rechte geltend machen.

    Dieser Vergleich ist für diese Frage nicht geeignet. Der Vergleich mit der Inhalt der Packung wäre im Vertrag die Angabe der Wohnungsgröße. Aber darum geht es ja hier nicht.

    werden doch Kaltmiete und Nebenkosten bei verschiedenen Streitigkeiten getrennt wahrgenommen

    Bezüglich der Nebenkosten ist das auch richtig, dass diese getrennt aufgeführt werden müssen, sofern es sich dabei um eine Vorauszahlung handeln soll. Denn Vorauszahlung bedeutet, dass die Höhe noch nicht endgültig ist und sich diese erst später nach Erstellung der Abrechnung ergibt.

    Deine gestellte Frage hat aber mit den Nebenkosten rein gar nichts zu tun, sondern es geht dir ja einzig und allein um die Festsetzung der Grundmiete.

    ist dann auch relativ eindeutig, dass meine Kaltmiete mit der Wohnfläche der falschen Wohnung berechnet wurde

    Ich kann dir nur deine Frage beantworten, nicht mehr und nicht weniger. Was du daraus machst, ist allein deine Entscheidung. Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass du vom Vermieter Geld zurück bekommen musst, dann schreib ihm einen Brief mit deiner Forderung.

    Aber ich habe große Zweifel, dass diese Forderung von einem Gericht bestätigt werden würde. Denn laut Vertrag ist eine monatliche Miete von 330,70€ vereinbart, für die du unterschrieben hast. Man wird dir die Frage stellen, warum du den Vertrag unterschrieben hast, wenn du mit dem Betrag nicht einverstanden bist. Die Vertragsbedingungen hat man vor der Unterschrift zu prüfen, nachher ist es zu spät.

    Hallo,

    die Antwort auf deine Frage findest du in der Preisangabenverordnung PAngV. In §1 Abs. 1 ist geregelt, dass Verbrauchern prinzipiell der Gesamtpreis anzugeben ist. Man darf als Verbraucher nichts berechnen müssen, um auf den zu zahlenden Preis zu kommen. Deshalb ist beispielsweise im Supermarkt immer der Preis inkl. MwSt am Regal angegeben.

    Der Vermieter darf seine (wenn auch falsche) Kalkulation offenlegen. Das ist unschädlich. Aber unter dem Strich ist wegen der Verordnung der genannte Preis pro Monat maßgeblich, also das, was du letztendlich zu zahlen hast.

    Erstens ist das ein Zeitungsbericht, deren Wahrheitsgehalt wir nicht überprüfen können. Und selbst wenn das vorkam, sind so etwa Einzelfälle. Ein Gerichtsvollzieher hat sich laut GVGA anzukündigen. Und das machen auch 99,99% aller Gerichtsvollzieher.

    Aber mal davon abgesehen. Es gab ein Anerkenntnisurteil. Das bedeutet, du hast akzeptiert, dass du ausziehen musst. Vielleicht wäre es besser, du kehrst mal vor deiner eigenen Haustür sprichwörtlich gesagt, indem du dir überlegst, ob du alles korrekt machst, anstatt nun auf mögliche Fehler anderer zu warten. Man hat seine Verpflichtungen zu erfüllen im Leben.

    Ich denke, deine Frage ist hinreichend beantwortet. Daher schließe ich das Thema.

    Und dieser Räumungstermin wird NUR vom Gerichtsvollzieher festgelegt und mitgeteilt? Richtig?????

    Ja richtig.

    Wenn der Vermieter einen Termin setzt, dann ist das nur, um dir weitere Kosten des weiteren Verfahrens zu ersparen, welche du alle zu tragen hast bei einem Räumungstitel gegen dich.

    Es sieht so aus, dass der Vermieter bislang den Gerichtsvollzieher noch nicht beauftragt hat. Aber vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit, dass er das tun wird.

    Ein Anerkenntnisurteil ist in der Regel vollsteckbar, sodass es keines weiteren Gerichtsbeschlusses bedarf.

    Hallo Bianca,

    KANN MAN DEN GERICHTSVOLLZIEHER ABWEISEN UND SICH WEIGERNDIE WOHNUNG ZU VERLASSEN WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNGPLÖTZLICH AUFTAUCHT?

    Das macht ein Gerichtsvollzieher nicht, dass er für eine Zwangsräumung unangekündigt kommt.

    Aus deiner Frage ersehe ich, dass du die Geldpfändung mit der Räumungsvollstreckung durcheinander bringst. Das sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge in der Zivilprozessordnung. Bei Pfändungen kann es durchaus vorkommen, dass ein Gerichtsvollzieher unangemeldet kommt. Das ist ihm hierbei erlaubt.

    Bei der Vollstreckung einer Wohnungsräumung kündigt sich der Gerichtsvollzieher immer an, meistens mit ca. 3 Wochen Vorlauf. Das ist ihm laut der Geschäftsordnung für Gerichtsvollzieher GVGA §128 so vorgeschrieben.

    Oder macht er das alles beim 1. Mal oder beim 2. Mal?

    Der Gerichtsvollzieher wird sich bereits beim ersten Termin Zugang zur Wohnung verschaffen, egal ob man anwesend ist oder nicht. Das ist in §885 ZPO geregelt. Weigern funktioniert nicht. Wenn man den Gerichtsvollzieher körperlich versucht zu hindern, wird dieser die Polizei zur Amtshilfe dazu holen.

    Dann wird der Gerichtsvollzieher ja sein Kommen wiederankündigen, wahrscheinlich mit Richterbschluss, richtig?

    Ein Räumungstitel ist bereits vollstreckbar. Ein weiterer Gerichtsbeschluss ist nicht erforderlich. Bedingung ist nur, dass der Räumungsbeschluss vorab zugestellt wurde, oder aber der Gerichtsvollzieher gleichzeitig mit der Räumung auch mit der Zustellung beauftragt ist.

    Der Garten soll angeblich ein Sondereigentum sein (hat uns der Vermieter nun nach 3 Jahren mitgeteilt) , was aber nirgends im Vertrag festgehalten ist

    Als Mieter betrifft es dich nicht, was die Eigentümer untereinander ausgemacht haben. Für dich ist einzig und allein maßgebend, was sich aus deinem Mietvertrag ergibt.

    Mir ist bekannt, dass Vermieter sehr oft übersehen oder es nicht wissen, dass Wohneigentumsrecht nicht zwangsläufig mit dem Mietrecht in Einklang steht. Das muss der Vermieter durch die vertragliche Gestaltung hin bekommen. Versäumt der Vermieter das, hat er ein Problem, nicht der Mieter.

    Es kann also durchaus richtig sein, dass die Kosten nicht auf alle umgelegt werden können. Aber das muss nicht bedeuten, dass du die Kosten tragen musst, es kann sein, dass der Vermieter drauf sitzen bleibt.

    Es muss jemand deinen Vertrag pfüfen, was ein Forum nicht leisten kann und darf. Wende dich bitte an einen Anwalt oder den Mieterverein!

    ich will lediglich das der vermieter sich darum kümmert das der störenfried entweder ruhe gibt

    Das ist natürlich verständlich. Aber leider ist es in der Praxis öfter so, dass ein Vermieter nichts unternehmen will oder aber er sich überfordert fühlt damit, was er tun kann. Einige private Vermieter kennen die rechtlichen Möglichkeiten überhaupt nicht und machen aus diesem Grund nichts. Daher empfiehst es sich immer, zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um eine Lösung zu finden. Und wenn das scheitert, prüfen lassen, welche Möglichkeiten sinnvoll sind, Druck auf den Vermieter aufzubauen.

    Es besteht auch die Möglichkeit, direkt über den Nachbarn zu gehen ohne Vermieter. Aber das funktioniert oftmals nur über einen Gerichtsbeschluß. Daher die Möglichkeiten mit einem Anwalt absprechen, wenn sich mit dem Nachbarn nicht reden lässt.

    Noch ein wichtiger Hinweis: Bitte keine Vollzitate beim Antworten, das macht alles unübersichtlich. Nur einen Teil zitieren, auf den man antworten will, wie ich hier gemacht habe.

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