Frage nach Gerichtsvollziehers und Weigerung

  • Hallo:

    Eine dringende Frage:

    Wenn der Gerichtsvollzieher wegen Räumung der Wohnung kommt und er trifft den Schuldner/Bewohner nicht an, dann schreibt er eine Ankündigung, dass er wieder wegen der Räumung der Wohnung kommt, ist das richtig?

    Und wenn er diesmal beim 2. Mal den Bewohner nicht trifft, dann holt er beim 3. Mal Schlosser und öffnet das Schloss. Richtig?


    Oder macht er das alles beim 1. Mal oder beim 2. Mal?

    Wie oft kommt der Gerichtsvollzieher

    KANN MAN DEN GERICHTSVOLLZIEHER ABWEISEN UND SICH WEIGERN DIE WOHNUNG ZU VERLASSEN WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG PLÖTZLICH AUFTAUCHT?

    Dann wird der Gerichtsvollzieher ja sein Kommen wieder ankündigen, wahrscheinlich mit Richterbschluss, richtig?

    Und eine andere Frage: darf man den Gerichtsvollzieher nicht in die
    Wohnung lassen, WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG
    PLÖTZLICH AUFTAUCHT?

  • Wenn der Gerichtsvollzieher wegen Räumung der Wohnung kommtund er trifft den Schuldner/Bewohner nicht an, dann schreibt er eineAnkündigung, dass er wieder wegen der Räumung der Wohnung kommt, ist dasrichtig?

    Nö, er kündigt sich an und dann wird geräumt. Es ist egal ob der Schuldner anwesend ist oder nicht.

    Außer es werden noch Rechtsmittel eingelegt vom Vermieter.

    Und eine andere Frage: darf man den Gerichtsvollzieher nicht in die
    Wohnung lassen, WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG
    PLÖTZLICH AUFTAUCHT?

    Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich würde ich ja sagen, das ändert nichts an der Rechtslage, da solche Fristen nicht nach der ZPO erforderlich sind, aber da bin ich mir nicht sicher.

    Man muss aber auch unterscheiden zwischen Zwangsräumung und andere Vollstreckungsarten, da sind die Anforderungen unterschiedlich.

  • Wann kann man einen Räumungsschutz beantragen?

    In diesem Fall ist es so, dass die 1. Räumungsfrist, seitens des Vermieters gewährt, seit Mitte August abgelaufen ist.

    Das Schreiben erhielt ich am letzten Tag der Räumungsfrist. Danach Nichts mehr.


    Der Wortlaut des Briefes vom Vermieter habe ich gelöscht. Wir dürfen hier im Forum keine Rechtsberatung geben. Auf einen konkreten Brief und somit den Sachverhalt einzugehen wäre jedoch Rechtsberatung.

    Fruggel

  • Hallo Bianca,

    KANN MAN DEN GERICHTSVOLLZIEHER ABWEISEN UND SICH WEIGERNDIE WOHNUNG ZU VERLASSEN WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNGPLÖTZLICH AUFTAUCHT?

    Das macht ein Gerichtsvollzieher nicht, dass er für eine Zwangsräumung unangekündigt kommt.

    Aus deiner Frage ersehe ich, dass du die Geldpfändung mit der Räumungsvollstreckung durcheinander bringst. Das sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge in der Zivilprozessordnung. Bei Pfändungen kann es durchaus vorkommen, dass ein Gerichtsvollzieher unangemeldet kommt. Das ist ihm hierbei erlaubt.

    Bei der Vollstreckung einer Wohnungsräumung kündigt sich der Gerichtsvollzieher immer an, meistens mit ca. 3 Wochen Vorlauf. Das ist ihm laut der Geschäftsordnung für Gerichtsvollzieher GVGA §128 so vorgeschrieben.

    Oder macht er das alles beim 1. Mal oder beim 2. Mal?

    Der Gerichtsvollzieher wird sich bereits beim ersten Termin Zugang zur Wohnung verschaffen, egal ob man anwesend ist oder nicht. Das ist in §885 ZPO geregelt. Weigern funktioniert nicht. Wenn man den Gerichtsvollzieher körperlich versucht zu hindern, wird dieser die Polizei zur Amtshilfe dazu holen.

    Dann wird der Gerichtsvollzieher ja sein Kommen wiederankündigen, wahrscheinlich mit Richterbschluss, richtig?

    Ein Räumungstitel ist bereits vollstreckbar. Ein weiterer Gerichtsbeschluss ist nicht erforderlich. Bedingung ist nur, dass der Räumungsbeschluss vorab zugestellt wurde, oder aber der Gerichtsvollzieher gleichzeitig mit der Räumung auch mit der Zustellung beauftragt ist.

  • Und dieser Räumungstermin wird NUR vom Gerichtsvollzieher festgelegt und mitgeteilt? Richtig?????

    Ja richtig.

    Wenn der Vermieter einen Termin setzt, dann ist das nur, um dir weitere Kosten des weiteren Verfahrens zu ersparen, welche du alle zu tragen hast bei einem Räumungstitel gegen dich.

    Es sieht so aus, dass der Vermieter bislang den Gerichtsvollzieher noch nicht beauftragt hat. Aber vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit, dass er das tun wird.

    Ein Anerkenntnisurteil ist in der Regel vollsteckbar, sodass es keines weiteren Gerichtsbeschlusses bedarf.

  • Erstens ist das ein Zeitungsbericht, deren Wahrheitsgehalt wir nicht überprüfen können. Und selbst wenn das vorkam, sind so etwa Einzelfälle. Ein Gerichtsvollzieher hat sich laut GVGA anzukündigen. Und das machen auch 99,99% aller Gerichtsvollzieher.

    Aber mal davon abgesehen. Es gab ein Anerkenntnisurteil. Das bedeutet, du hast akzeptiert, dass du ausziehen musst. Vielleicht wäre es besser, du kehrst mal vor deiner eigenen Haustür sprichwörtlich gesagt, indem du dir überlegst, ob du alles korrekt machst, anstatt nun auf mögliche Fehler anderer zu warten. Man hat seine Verpflichtungen zu erfüllen im Leben.

    Ich denke, deine Frage ist hinreichend beantwortet. Daher schließe ich das Thema.

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