und dann den Vermieter auf die Rückersadtung der Kosten verklagen ohne das von der Miete abzuziehen
Ja, das ist kein Problem. Man kann immer eine Zahlungsklage anstreben. Wobei es Sinn macht, im ersten Schritt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Dieser scheitert nur dann, wenn der Schuldner Widersruch einlegt.
Die Aufrechnung mit der Miete ist ohnehin nur der zweite Schritt, wenn der Schuldner nicht zahlt. Die Voraussetzungen findet du in §387-396 BGB.
für die Klagekosten aufkommen oder müßte man das selber auslegen
Die Kosten einer Klage musst du als Kläger vorstrecken. Dies ist j eine individuelle Streitfrage, damit ist dann auch der Mietverein am Ende seiner Möglichkeiten.
und das wäre dann wenn ich das von der Miete abziehe und evtl doch vor Gericht verliere dann evtl doch ein Kündigungsgrund
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du die Sache mit einem Anwalt besprechen möchtest. Denn es kommt dann schon auch noch darauf an, ob der Mangel eher geringfügig ist oder eine größere Sache. Diese Details können wir hier nicht bewerten.
Es gibt dann nämlich auch noch das Zurückbehaltungsrecht im Sinne des §273 BGB. Dies ist neben der Mietminderung ein weiteres Mittel, um dem Vermieter Druck zu machen. Da nach deiner Einschätzung die Kosten 2 Monatsmieten betragen werden, könnte dies sinnvoll sein.
Aber auch dieses Zurückbehaltungsrecht sollte genauso wie die Mietminderung mit einem Anwalt besprochen werden, um nicht in Zahlungsverzug geraten zu können.
Die 100€ für eine Baratung beim Anwalt sollten es Wert sein angesichts der Mängel in dem Haus.