Hallo,
gern gebe ich ein paar allgemeine Infos zum Thema Kündigung.
Erstens mal muss bei einer fristlosen Kündigung in den meisten Fällen zunächst eine Abmahnung erfolgt sein. Ohne dieser wäre die Kündigung eh unwirksam.
Einen Widerspruch wegen Härtefall gibt es nur bei einer ordentlichen Kündigung. Aber abgesehen davon, muss man sich als allererstes überlegen, ob die Kündigung wirksam ist. Kommt man zum Ergebnis, dass diese nicht wirksam ist, kann man sie auch als gegenstandslos betrachten. Es ist dann so wie wenn sie nicht vorhanden wäre. Man kann dem Vermieter mitteilen, dass man die Kündigung für unwirksam erachtet und daher in der Wohnung bleiben wird. Das muss man aber nicht tun. Ist man sich nicht sicher, kdann man eine Feststellungsklage bei Gericht einreichen.
Aus psychologischer Betrachtung (welche ich als Lösungsweg empfehlen würde) würde ich mit so einem Vermieter, der aus Nichtigkeiten Stress macht, überhaupt nicht mehr diskutieren und nur das Nötigste sprechen. Er erfreut sich ja daran, wenn ein Mieter die Fassung verliert, das ist seine Absicht. Davon darf man sich nicht provozieren lassen. Immer nett und freundlich bleiben ärgert so einen negativen Menschen.
Auch muss man sich von den falschen Behauptungen nicht aus der Ruhe bringen lassen, man sagt einfach, diese stimmen nicht und die Sache ist erledigt. Bei Gericht müsste der Vermieter seine Behauptungen glaubhaft machen, was ihm wohl nicht gelingen dürfte, wenn nichts dran ist.