Nun taucht plötzlich ein Schreiben des Wasserversorger in unsren Briefkasten auf adressiert an den Vermieter in welchen der Abschlag 01/20 angemahnt wird inkl. Mahngebühr 10 Euro .
Um die Verpflichtung zu haben, an jemanden etwas bezahlen zu müssen, braucht es dafür erst mal eine Rechtsgrundlage, in diesem Fall wäre das ein Vertragsverhältnis für den Bezug von Wasser. Einen solchen Vertrag gibt es aber nicht, sondern es besteht zwischen Versorger und dem Vermieter ein Vertrag und sonst mit keinem.
Außerdem ist zu bedenken, dass man als Mieter ja doch eine Vorauszahlung für die Nebenkosten jeden Monat leistet, oder aber es ist eine Pauschale vereinbart. Wie auch immer, der Vermieter hat das Geld von den Mietern bekommen, und das kann er verwenden, um die Abschläge an den Wasserversorger zu zahlen.
Es ist zwar nicht üblich, aber es ist durchaus möglich, dass man das Wasser als Mieter selber beim Versorger anmeldet, ähnlich wie es bei Strom und Gas der Fall ist. Das kann man machen, aber nicht so, wie du es schreibst.
Dein Text macht den Eindruck, dass der Vermieter in finanziellen Schwierigkeiten ist. Offenbar gibt er die Mietzahlungen für irgend etwas anderes aus. Falls du eine Barkaution geleistet hast, solltest du dir eine Bestätigung geben lassen, dass das Geld insolvenzsicher auf einem Treuhandkonto angelegt ist. Andernfalls kann das Geld gepfändet werden und es wäre dann weg.