Ich verstehe nicht, was du mit Unterschriften sammeln meinst. Wenn es darum geht, dass du deine Forderungen gegen die Erbengemeinschaft geltend machen willst, brauchst du ja keine Unterschriften, sondern du willst denen einen Brief schicken. Und im Zweifel sollte dieser an jeden geschickt werden, solange nicht ein Sprecher oder Bevollmächtigter benannt wurde.
Du kannst dich ans zuständige Nachlassgericht wenden. Denn als Mieter hast du ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wer die rechtmäßigen Erben und somit Rechtsnachfolger deines Vertrags sind.