Beiträge von Fruggel

    Ja. Bei Gesamtschuldnern kann sich der Vermieter aussuchen, von welchem der Mietparteien er das Geld verlangt. Die Mieter müssen dann von neuen Mitmieter den Anteil zivilrechtlich einfordern.

    Man sollte nochmal in Ruhe mit dem neuen Mieter das Gespräch suchen und ihm erklären, dass es nicht möglich ist, dass er abspringt. Der Vertrag ist zu erfüllen. Wahrscheinlich wird es ihm auch nicht recht sein, wenn ihr gegebenenfalls Strafanzeige erstatten werdet. Denn wenn man einen Vertrag eingeht und dabei wissen muss, dass man es sich nicht leisten kann, dann nennt man das Eingehungsbetrug und das ist strafbar. Wahrscheinlich denkt er dann nochmal darüber nach, dass es so nicht läuft wie er sich denkt.

    Die neue Hausverwaltung muss sich nach dem Vertrag richten. es dürfen weiterhin nur die Positionen abgerechnet werden, die im Vertrag so vereinbart sind.

    Es kann eventuell möglich sein, dass die alte Hausverwaltung auch schon mehr hätte abrechnen dürfen laut Vertrag, das aber warum auch immer nicht gemacht hat. Dann darf die neue Hausverwaltung das künftig abrechnen. Aber mehr nicht. Die Positionen können dann beanstandet werden.

    Leuchtmittel wie Glühbirnen dürfen gar nicht abgerchnet werden. So etwas fällt unter Reparaturen und nicht unter Betriebskosten.

    Die 2 Monate, wo sie bei dir gewohnt hat, war sie genau genommen nur Gast. Denn es war ja nicht ihre Absicht, dauerhaft in der Wohnung zu bleiben, sondern eben nur die 2 Monate. Aus diesem Grund ist es völlig korrekt, wenn das Umzugsdatum der Tag ist, zu dem ihr gemeinsam in die neue Wohnung gezogen seid.

    Du solltest den Vertrag einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Ich halte die Befristung für unwirksam, weil die Begründung wahrscheinlich nicht ausführlich genug ist und den Anforderungen der gesetzlichen Anforderung vielleicht nicht genügt. Aber das erfordert eine genauere Bewertung, die ein Forum nicht leisten kann.

    Frage von mir: Kann man wirklich nichts mehr tun?

    Nunja, man könnte zu einem anderen Anwalt gehen, der Ahnung von Mietrecht hat!

    Der Vermieterin sind vermutlich noch die Gesetze von früher in Erinnerung, da waren solche Kettenverträge möglich. Aber mit der Mietrechtsreform zum 1.9.2001 hat sich das geändert. Bei Neuverträgen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden (Laut deiner Info soll es ja 2009 gewesen sein), ist so eine Kettenvereinbarung unwirksam und der Mietevertrag ist kraft Gesetz unbefristet. Dies begründet sich durch §575 Abs. 4 BGB.

    Warum sollte das verjährt sein. Er konnte uns das nicht erklären. nur "Sowas verjährt nacht 10 Jahren"

    Forderungen verjähren das ist normal. Die Frage ist nur wie lang die Frist ist. Man kann aber nicht pauschal sagen, ob es 3 oder 10 Jahre sind.

    Grundsätzlich erst mal ist die Verjährung 3 Jahre. Diese Frist beginnt aber laut Gesetz nicht bevor man die Umstände der Rückforderung kennen konnte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte kennen können. Also mit anderen Worten, sobald du wodurch auch immer wissen musstest, dass die Fläche falsch ist, beginnt die Frist. 10 Jahre sind aber das Maximum bei nicht titulierten Forderungen.

    In dem von dir genannten Urteil ging es um ein Haus mit 4 Stockwerken und entsprechend vielen Zimmern. Bei der Größe kann man ohne Messung unmöglich auf die Idee kommen, dass die Fläche falsch sein könnte. Hingegen bei einer Wohnung von 56m² und zusätzlich mit Dachschrägen kann man schon eher sagen, dass einem das zu viel erscheinen muss und man aufgrund dessen mal nachmisst. Das ist genau der Punkt, den das Gesetz mit der groben Fahrlässigkeit meint.

    Du siehst, man kann es nicht pasuchal sagen, es kommt auf deinen konkreten Fall an. Daher wende dich an einen Anwalt zur Einschätzung.

    Rein vom Gesetz her ist der Vermieter zum Austausch verpflichtet. Und wenn man als Mieter die Kosten tragen muss, z.b. wegen einer Kleinreparaturklausel (sofern wirksam vereinbart), dann kann man vom Vermieter auch einen Beleg darüber verlangen. Es muss ja keine Rechnung sein, eine Quittung des Handwerkers reicht auch.

    Unabhängig davon kann man natürlich jederzeit eine einvernehmliche Lösung finden, z.b. indem man sich die Kosten teilt. Das muss jeder für sich entscheiden.

    Hallo mkw ,


    Problem bei den Gemeinschaftsräumen ist, dass diese nur ein Nutzungsrecht darstellen, man hat dafür keinen eigenständigen Besitzanspruch. Der Vermieter kann (auch wenn es nicht üblich ist) darauf durchaus Einfluss nehmen. Ich empfehle dir daher, mit dem Vermieter sachlich und freundlich zu sprechen und ihn zu überzeugen versuchen, dass die Gestaltung doch vorrangig euch Bewohnern gefallen muss, da ihr dort lebt. Er hat Sorge, dass Unordnung aufkommt, was leider oftmals in WG's ein Problem ist, und vielleicht könnt ihr ihn überzeugen, dass er sich da keine Sorgen machen muss.

    nun behauptet sie, dass sie die Miete einbehalten kann bis zur Rückzahlung der Kaution

    Nein, das geht nicht. Die Kaution ist vorrangig für eventuelle Beschädigungen in der Wohnung gedacht, für die ein Mieter aufkommen muss. Für diesen Zweck muss eine Kaution auch erhalten bleiben und kann nicht abgewohnt werden. Erst nach Ende des Mietverhältnisses ist die Rückzahlung der Kaution fällig, sofern es nichts mehr abzurechnen gibt.

    Sie behauptet halt, dass ich ihr nichts geschickt hätte, dass die Kaution angelegt ist

    Sie hat ja vermutlich vorher auch nie angefragt dafür. Du musst nur auf Anfrage einen Nachweis bringen.

    kann sie darauf bestehen, dass sie das Geld erst bei Erhalt der Kaution zahlt?

    Nein. Die Aufteilung des Rundfunkbeitrags (GEZ gibt es nicht mehr) ist eine interne Vereinbarung zwischen euch und hat nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.

    Ansonsten würde ich, falls möglich, den Vertrag in beidseitigem Einverständnis auflösen und mir etwas anderen suchen

    Das wird wohl das beste sein, wenn es möglich ist, eine Einigung mit dem Vermieter zu finden. Denn eine Anfechtung oder fristlose Kündigung halte ich für sehr riskant, diese könnte vielleicht unwirksam sein bzw. von einem Richter nicht bestätigt werden im Streitfall. Zumindest eine Mietminderung ist gegeben solange du dort noch wohnst.

    Leider kannst du die Hausverwaltung nicht dazu zwingen, in irgend eine Handlung zu kommen. Die Frage ist lediglich, ob du die Kosten mit tragen musst. Hier könnte eventuell das Wirtschaftlichkeitsgebot ins Spiel kommen, welches ein Vermieter per Gesetz einzuhalten hat. Das bedeutet, wenn er die Möglichkeit hat, Kosten zu vermeiden, dann muss er das auch tun.

    Dieses Argument ist aber mit Vorsicht zu geniesen, man kann es nicht pauschal und voreilig bringen. Vielmehr kommt es auf die genaueren Umstände an. Es gibt tatsächlich Wohnobjekte, wo der Müll ein Dauerproblem ist und es beim besten Willen nicht möglich ist, die Verursacher zu finden. Es kommt dann ja auch noch der Herdentrieb dazu, also dass da, wo andere etwas abgelegt haben, schnell jemand anderes noch etwas dazu legt und der Berg größer wird. Oftmals ist es eher Kommisar Zufall, um den Verursacher zu entdecken.

    darf der Vermieter die Kosten nur dann umlegen, wenn es sich um Räume handelt, die für alle Mieter gleichsam zugänglich sind

    Das ist nicht korrekt. Wenn der Müll Verursacher nicht ermittelt werden kann, dann können die Kosten auf sämtliche Mieter der gesamten Wirtschaftseinheit verteilt werden.

    Wenn er die Kosten einfach umlegen kann, kann es ihm ja egal sein den Verursacher zu ermitteln.

    Es kommt drauf an, ob der Vermieter wissen kann oder muss, wer der Verursacher ist. Und wenn der Müll eindeutig dem anderen Haus zugeordnet werden kann, dann können die Kosten auch nur dem einen Haus zugeordnet werden. Wenn du glaubhaft darlegen kannst, zu wem der Müll gehört, dann teile das der Hausverwaltung mit.

    die Wohnung mit hellen Wänden und zugespachtelten Löchern zu übergeben, oder?

    Na so einfach ist es dann doch wieder nicht. Wenn man die Arbeit nicht ordentlich genug macht (mittlere Art und Güte), dann kann es eventuell wie eine Beschädigung angesehen werden, wofür dann Schadenersatz zu leisten ist. Bevor man Löcher zu spachtelt muss man sich klar machen, ob man denn überhaupt zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.

    Die monatliche Miete und die Nebenkosten betragen total: XXX€

    Das ist ein Widerspruch mit der Vereinbarung, dass über die Betriebskosten abgerechnet wird. Denn nur eine Gesamtsumme zu nennen impliziert eine Pauschale. Im Streitfall kann es als durchaus möglich sein, dass ein Gericht von einer Pauschale ausgeht, außer es ergeben sich aus den Einzelheiten rund um das Mietverhältnis noch andere Dinge.

    Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, denn es ist erst mal etwas ganz normales, dass Tiere, also egal ob Ratten oder andere Tiere herum gehen und auch aufs Grundstück kommen. Deshalb ist so etwas nicht unbedingt etwas, um das sich ein Vermieter kümmern muss. Nur wenn die Situation so ist, dass man von einer Plage sprechen kann, die Anzahl der Tiere ein natürliches Maß überschreitet, kann man von einem Mangel an der Wohnung sprechen, wofür dann der Vermieter zuständig wäre.

    Du solltest also mit einem Anwalt bei dir vor Ort klären, ob de Situation so extrem ist, dass man von einem Mietmangel sprechen kann. Erst dann gibt es die gesetzlichen Möglichkeiten, den Vermieter zum Handeln zu drängen.

    ie Heizkosten durch 2. Ich Teile mit meiner Nachbarin eine Heizung.

    Wenn nur du und die Nachbarin an der Heizung angeschlossen sind und die Ferienwohnung nicht, dann ist es in Ordnung, wenn ihr beide euch die Kosten teilen müsst. Allerdings nicht zu gleichen Teilen, sondern entsprechend der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig.

    Jetzt kam ein Brief, dass andere Schreiben nicht angekommen seien

    Dann künftig alles per Einwurfeinschreiben schicken oder mit einem Zeugen persönlich einwerfen.

    dann Belegeinsicht und ich dann evtl. die Nachzahlung begleiche.

    Ene Belegeinsicht muss der Vermieter ermöglichen. Andernfalls steht ihm keine Nachzahlung zu.

    Diese kann ich ignorieren, weil keine Begründung, kein Hinweis auf Zustimmung und Frist falsch?

    Ob du deine Mieterhöhung ignorieren kannst weiß ich nicht, aber eine Mieterhöhung muss ordentlich begründet sein im Sinne des Gesetzes.

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