Ja. Bei Gesamtschuldnern kann sich der Vermieter aussuchen, von welchem der Mietparteien er das Geld verlangt. Die Mieter müssen dann von neuen Mitmieter den Anteil zivilrechtlich einfordern.
Man sollte nochmal in Ruhe mit dem neuen Mieter das Gespräch suchen und ihm erklären, dass es nicht möglich ist, dass er abspringt. Der Vertrag ist zu erfüllen. Wahrscheinlich wird es ihm auch nicht recht sein, wenn ihr gegebenenfalls Strafanzeige erstatten werdet. Denn wenn man einen Vertrag eingeht und dabei wissen muss, dass man es sich nicht leisten kann, dann nennt man das Eingehungsbetrug und das ist strafbar. Wahrscheinlich denkt er dann nochmal darüber nach, dass es so nicht läuft wie er sich denkt.