Betriebskostenabrechnung erlaubt

  • Hallo,

    ich habe vom 15.07.2020 bis zum 30.04.2020 ist einer WG mit einem Untermietvertrag gewohnt.

    Vor ein paar Tagen habe ich eine Nachzahlung Betriebs und Heizkosten bekommen.

    Wichtige Details zu meinem Untermietvertrag:

    Die monatliche Miete und die Nebenkosten betragen total: XXX€

    Bei Angaben zu Nebenkosten ist nichts angekreuzt worden. Also weiß ich auch überhaupt nicht wie viel Miete und viel wie ich im Monat für Nebenkosten gezahlt habe. :)


    Großer Unsicherheitsfaktor für mich ist aber diese Klausel.

    Betriebskostenabrechnung:

    "Über die Betriebskostenvorauszahlung wird jährlich nach Eingang der Abrechnung des Hauptvermierters (ggfs. des Energieliferanten für Wohnungsstrom, Gas/Wärme abgerechnet. Die auf alle genutzten Räume entfallenden Kostenanteile werden intern nach Personenzahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauer und Raumgröße aufgteteilt."

    Meint Ihr, obwohl keine genauen Angaben zu den Nebenkosten gemacht wird, muss ich diese Bezahlen?


    Ich will mich überhaupt nicht von den Kosten drücken, nur will ich auch nichts zahlen was ich nicht muss.:)


    Auch verlangt die Vermieterin den auch für das Jahr 2020 ( 4 Monate) eine Nachzahlung, obwohl es noch nicht mal eine Abrechnung gibt.

    Diese sollte ich doch mit guten Gewissen erst nächstes Jahr bezahlen können oder?

  • Verlange eine Aufschlüsselung von Miete und Betriebskosten, darauf hast du ein Recht. So lange du nicht weißt, wie hoch deine Kosten sind, kann man von dir keine Nachzahlung fordern.

  • Die monatliche Miete und die Nebenkosten betragen total: XXX€

    Das ist ein Widerspruch mit der Vereinbarung, dass über die Betriebskosten abgerechnet wird. Denn nur eine Gesamtsumme zu nennen impliziert eine Pauschale. Im Streitfall kann es als durchaus möglich sein, dass ein Gericht von einer Pauschale ausgeht, außer es ergeben sich aus den Einzelheiten rund um das Mietverhältnis noch andere Dinge.

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