Du fragt das sicherlich bezüglich er ausstehenden Nebenkostenabrechnung.
Nun, das richtet sich überhaupt nicht nach den Mietjahren, sondern die Höhe richtet sich nach der erfahrungsgemäß zu erwartenden Nachzahlung. Du hast du sicherlich eine Abrechnung für 2018 und 2019 bekommen, in denen du vermutlich etwas nachzuzahlen hattest. Daraus kann man vermuten, dass es wahrscheinlich auch im Folgejahr eine ähnliche Nachzahlung geben wird. Hattest du hingegen immer etwas zurück bekommen, dann kann der Vermieter in der Regel nichts einbehalten.