Ich würde nur gerne wissen, ob ich oder die gesamte Eigentümerschaft den Vermieter unterstützen können
Unterstützen durch gemeinsame Besprechung und Erörterung durchaus. So kann ich ein zielgerichtetes Vorgehen erarbeiten lassen.
ob wir (die Eigentümerschaft) auch eine rechtliche Handhabe hat.
Nein, Eine rechtliche Handhabe das Mietverhältnis betreffend haben die anderen Eigentümer nicht. Sie können also nicht kündigen oder Räumungsklage einreichen.
Die Bewohner können aber überlegen, zivilrechtlich gegen die Nachbarn direkt vorzugehen, sofern die "Besitzstörung" (so nennt man das juristisch) gravierend genug ist, eine Unterlassung der Störung notfalls gerichtlich zu erwirken.
Der Vermieter hat nach dem Brand eine Kündigung zum 31.01.21 ausgesprochen, leider weiß ich nicht mit welcher Begründung
Die Begründung wäre aber doch wichtig. Denn allein nur aufgrund der Tatsache des Brandes liegt kein ausreichender Grund für eine Kündigung vor. Das reicht nicht. Die Kündigung wäre unwirksam und eine Räumungsklage würde scheitern.
Beschwerden werden aufgrund der Häufigkeit wahrscheinlich schon gar nicht mehr wahrgenommen.
Ich glaube nicht wegen der Häufigkeit, sondern eher weil es keine Konsequenzen gibt!
Manche Mieter sind mit Kindern vergleichbar, welche keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten erfahren, also warum sollen sie von ihrem Fehlverhalten abweichen.
Der Innenhof wird als Dauerparkplatz missbraucht,
Ein weiteres Indiz, dafür, dass der Vermieter nicht konsequent genug auf die Regelungen im Haus hindeutet. Auf die Einhaltung muss strikt bestanden werden. Ansonsten haben manche Mieter die Angewohnheit, sich bald an gar keine Regeln mehr zu halten, weil ja niemand was dagegen unternimmt.
Das Küchenfenster hängt schief/offen
Und? Was macht der Vermieter diesbezüglich? Nichts. Merkst du was?
Als Vermieter sollte man ein Intersse daran haben, den Wert der Wohnung zu erhalten. Und man darf als Vermieter nicht grundlos in die Wohnung gelassen werden, jedoch eine erforderliche Reparatur ist ein sachbezogener Grund. Und mich würde nicht wundern, wenn dabei dann noch weitere Dinge entdeckt werden, bei denen die Mieter ihre gesetzlich vorgeschriebene Obhutspflicht für die Wohnung missachten. Ich unterstreiche das, denn dies führt schon eher zu einem Kündigungsgrund.
Ich hoffe, ich konnte dir einen kleinen Wegweiser geben. Ich hoffe auch, es gibt in dem Haus eine Hausordnung, die mit den Mietern im Vertrag vereinbart wurde.