Beides hindert doch den Mietvertrag nicht am zuendegehen?
Ja natürlich ist der Mietvertrag nach dem Ende der Vertragslaufzeit zuende gegangen. Völlig richtig. Aber hier geht es um die gesetzlichen Regelungen zum "Besitz". Und dieser muss eben aktiv aufgegeben werden. Ein Beispiel: Ich leihe dir ein Buch. Wenn die Vereinbarung über die Leihe zu Ende ist, dann musst du mir das Buch zurück geben. Aber selbstverständlich darf ich dabei nicht in deine Wohnung einbrechen und es mir selber holen, nur weil die Leihe zu Ende ist. Jemandem den Besitz entziehen darf eben nur der Gerichtsvollzieher.
Das würde letztendlich bedeuten, daß ein böswilliger Mieter einseitig das Mietverhältnis "verlängern" könnte?
Theoretisch ja. Wenn da nicht der §545 BGB wäre, nach dem ein Vermieter der automatischen Verlängerung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen muss.
Theoretisch hätte er dann doch einfach drinbleiben können, bis ein Räumungsurteil ergangen ist?
Wäre aber nicht klug. Denn der Mieter zahlt dann die ganzen Kosten für die Klage und die Räumung, und da kommt einiges zusammen.