Ich sehe hier gute Obsiegenheitschancen deiner Schwiegermutter: Ein Mietaufhebungsvertrag kann ohne Schriftformerfordernis auch konkludent aus einem bestimmten Verhalten abgeleitet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses einig sind.
Für die IMHO übereinstimmende Beendigung des MV spricht das "Angebot" der Tochter, die Schwiegermutter sollte sofort ausziehen, die WhatsApp-Nachricht, eine Annahme des Aufhebungsangebots durch zeitnahen, tatsächlichen Auszug zu beliebigem Datum und insbesondere die Aufforderung der VM zum Rückbau der mieterseits angebrachten Tapeten, die erst mit Rückgabe der Mietsache beansprucht werden durften. Hierfür liessen sich bestimmt Zeugen finden?
Dann würde ich sie das mit eigenen Worten per Einschreiben an die Tochter schreiben lassen. Etwa. "... wie kommst du auf die Idee, das zwischen uns immer noch ein Mietvertrag besteht? Oder ich dir Mieten schuldig bin? Du hast mir am (Datum) vor Zeugen selbst angeboten, jederzeit auszuziehen und mir eine eigene Wohnung zu suchen. Mich sogar aufgefordert, meine Tapeten abzureißen, bevor ich gehe. Da waren wir uns einig, ich habe getan, was du wolltest. Damit ist unser Mietverhältnis eindeutig beendet."
G Toschi