Fehlerhaftes Vertragswerk

  • Moin,

    welche Konsequenzen sind zu erwarten wenn im Mietvertrag das Einzugsdatum, respektive der Vertragsbeginn vergessen wurde?

    Wohnungsübergabeprotokolle beim Einzug gab es nicht. Rechtlich gesehen existiert kein Nachweis wann die Wohnung genau bezogen wurde.

    Was kann man im Bezug auf die Nebenkosten unternehmen? (für die Mieterseite)?

    Michael

  • Was kann man im Bezug auf die Nebenkosten unternehmen? (für die Mieterseite)?

    Was haben die Nebenkosten mit dem Einzugsdatum zu tun? Dieses Datum hätte evtl. bei der Kündigung durch den Vermieter eine Bedeutung, weil es auf der Vermieterseite unterschiedliche Kündigungsfristen gibt.

  • welche Konsequenzen sind zu erwarten wenn im Mietvertrag das Einzugsdatum, respektive der Vertragsbeginn vergessen wurde?

    Keine. Dann gilt der Mietvertrag zum Einzugsdatum, falls sich nichts anderes ergibt.

    Rechtlich gesehen existiert kein Nachweis wann die Wohnung genau bezogen wurde.

    Rechtlich gesehen existiert der Einzugstermin. Das ist der Tag wo ihr eingezogen seid. Nachweisbar auch durch Zeugen wie etwa den Mietbewohnern.

    Was kann man im Bezug auf die Nebenkosten unternehmen? (für die Mieterseite)?

    Man könnte unter einem Prozessbetrug ein späteres Datum nennen um eventuelle Kosten einzusparen.

    Aber gründlich kann man gar nichts machen, warum auch? Was will man jetzt bezwecken, sagen man hat die 4 Monate nicht darin gewohnt und somit muss man sich an den Kosten nicht beteiligen?

  • Moin,

    "xxxxxxxxx" ist nicht mein Ziel, ich versuche eben nur das "Beste" herauszuholen, da der Vermieter auch nicht sehr fair agiert.

    Hintergrund: Paar ist verheiratet, Trennung folgt. Mann zieht aus. Der Vater der Frau vermietet die Wohnung. Nach Auszug des Mannes erhält dieser plötzlich eine gepfefferte Nebenkostenabrechnung. Mein Ziel ist es die Nebenkosten anzuzweifeln / zu drücken - ich habe hier ganz stark den Verdacht dass da was falsch läuft und man versucht dem Mann das Fell über die Ohren zu ziehen. Wenn es beispielsweise der fehlerhafte Mietvertrag zulässt, die Nebenkosten nicht zu zahlen, würde ich hier die Möglichkeit nutzen.

    Bei fairen Nebenkosten / Vermieter kann man freilich ganz anders agieren.

    Thema Zeugen: Wird sehr problematisch, sämtliche Mietparteien sind irgendwie miteinander verwandt.

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    Grace

  • Was haben die Nebenkosten mit dem Einzugsdatum zu tun? Dieses Datum hätte evtl. bei der Kündigung durch den Vermieter eine Bedeutung, weil es auf der Vermieterseite unterschiedliche Kündigungsfristen gibt.

    Naja ich sehe schon dass das Einzugsdatum eine Rolle spielt. Es ist ja schon erheblich, ob man im März eines Jahres einzieht oder eben erst im November.

    Zieht man erst im November ein ist das für die Nebenkostenabrechnung schon von Bedeutung :)

  • ich habe hier ganz stark den Verdacht dass da was falsch läuft und man versucht dem Mann das Fell über die Ohren zu ziehen.

    Ich würde hier mal in eine andere Richtung gehen. Anhand deiner anderen Beiträge ist erkennbar, dass die Wohnung eine Fläche von knapp 120m² hat und hierfür monatliche Vorauszahlungen von 200€ geleistet werden.

    Das wären dann knapp 1,60 €/m²/Monat, was wiederum viel zu wenig sein dürfte.

    Der Schnitt sollte hier bei 2,50 €/m² angesetzt werden, d.h. nicht 200 € pro Monat, sondern eher 300 €/Monat. Wenn man das auf das Jahr hochrechnet, kommt hier eine ordentliche Summe zusammen.

    P.S.: Anhand deines Beitrags lässt sich ein Gesamtzusammenhang erkennen. Hier wäre es sinnvoll, wenn Du nicht X Unterthemen öffnest, sondern dies in einem Thread verpackst.

    Zieht man erst im November ein ist das für die Nebenkostenabrechnung schon von Bedeutung

    Aber nur für die verbrauchsabhängigen Kosten, die nur einen Teil der Gesamtsumme ausmachen.

    Wenn es beispielsweise der fehlerhafte Mietvertrag zulässt, die Nebenkosten nicht zu zahlen, würde ich hier die Möglichkeit nutzen.


    Naja, die bisherigen Angaben bestätigen diese Annahme aber nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn es beispielsweise der fehlerhafte Mietvertrag zulässt, die Nebenkosten nicht zu zahlen, würde ich hier die Möglichkeit nutzen.

    Es liegt kein fehlerhafter Mietvertrag vor. Es wurde bloß nicht das Einzugsdatum protokolliert.

    Wenn man Zweifel an der Nebenkostenabrechnung hat, weil diese enorm erhöht ist, lässt man sich die Belege geben, prüft diese und fertig. Man versucht aber nicht die Nebenkosten dadurch zu drücken, das man das Einzugsdatum verschleiert.

  • Hallo!

    P.S.: Anhand deines Beitrags lässt sich ein Gesamtzusammenhang erkennen. Hier wäre es sinnvoll, wenn Du nicht X Unterthemen öffnest, sondern dies in einem Thread verpackst.

    Ganz richtig und deshalb Ankündigung, dass die nächste Frage zum gleichen

    Thema als neues Thema in diesen Thema verschoben wird. Damit hier

    nicht der Überblick verloren geht.

    Gruß



  • Im unterschriebenen MV sind Betriebskosten vereinbart und damit geschuldet. Und der konkrete Mietbeginn lässt sich nun glaubhaft darstellen: Schlüsselübergabe, erste (Überweisung der) Mietzahlung, Meldebescheinigung, eigener Stromliefervertrag, Ummeldung Telefonanschluss, Zeugenaussagen der Nachbarn, Postzusteller, Paketboten... was wollte man da verschleiern bzw. verweigern?

    G Toschi

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