Nun Verweigert der Vermieter uns den zutritt zum Garten und meint das wir den Hof zu nutzen haben, wäre ja auch Garten und der Hund hat dort auch nicht rum zu rennen.
Ist das so ok von ihm?
Ja. Offenbar ist euch Garten nicht mietvertraglich entgeltlich vermietet, sondern lediglich unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.
Insoweit darf der VM erstens Regeln vorgeben, Hunde auf seinem Grundstück und den Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Hof usw. stets kurz anzuleinen. Und euch zweitens die Duldung widerrufen, ihn mit euren Hunden zu nutzen. Darf also selbst wenn sie angeleint und leineführig wären darauf verzichten, dass es mit den Hunden anderer oder mit anderen Mietparteien deswegen zu Konflikten kommt.
Das Mietrecht kennt übrigens kein Gewohnheitsrecht: Was andere Hundehalter dort dürfen ist nicht das, was ihr ebengleich verlangen dürft.
Möglicherweise haben die EG-Mieter mietvertraglich alleiniges Nutzungsrecht vereinbart?
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