Guten Tag Leute ?
Ich habe folgendes Anliegen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin eine Alleinerziehende Mutter mit Zwillingsmädchen im Alter von jetzt 7 Jahren.
Jetzt zur Sache: Ich bin im November 2019 in eine Neubauwohnung zur Miete eingezogen. Diese war eine Sozialwohnung und ich benötigte einen Wohnberechtigungsschein. Die Wohnung hatte ich als erste bezogen also war das ein erst Bezug. Nach dem ich den Schein vom Amt ausgestellt bekommen habe und alles zum Abschluss des Mietvertrages hin ging verlangte der Vermieter eine anteilige Beteiligung in Höhe von 680€ für den von ihm verlegten Fußboden. Ich habe die genannte Summe dann aufgebracht und bezahlt weil mir die Wohnung sehr gefiel und der Vermieter mir ganz klar gemacht ohne diesen
Zahlung würde ich die Wohnung nicht bekommen. So jetzt habe ich die Wohnung am 1.Oktober 2020 zum 01.01.2021 gekündigt und habe jetzt bei der Übergabe gefragt wie es den aussehen bezüglich der Zahlung für den Fußboden. Ob ich evtl. was zurück bekommen kann weil ich jetzt grade mal ein Jahr dort gelebt habe. Vermieter antwortete: es ist nicht seine Schuld das ich dort so wenig leben wollte und die Zahlung wäre für die Arbeit fürs verlegen gewesen und er nichts zurück bezahlen wird. Nicht anteilige oder sonst was ! Jetzt meine Frage. Ist das alles so rechtens? Darf er so vorgehen? Habe ich überhaupt irgend nen Ansprüche ? Und war das von vornherein vom Vermieter rechtens ? Übrigens müsste ich die 680€ bar zahlen! Habe aber eine Quittung. Hoffe auf guten Rat. Liebe Grüße M.Klasssen