Beiträge von Jack Torrence

    Hallo,

    es wurde zwar schon ein paar mal darüber diskutiert, aber einen Konsens hat man wohl noch nicht wirklich gefunden.

    Darf der Vermieter die Miete von Rauchwarnmeldern und den Rauchwarnmelderservice auf den Mieter umlegen?

    Auf haufe steht z.Bsp.: xxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Auf mieterschutz.de: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Ich habe das jetzt so verstanden, dass der Vermieter die Kosten NICHT umlegen darf - egal, ob er die Rauchmelder kauft oder anmietet. (Von beidem steht pbrigens nichts in meinem Mietvertrag).

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    Du missverstehst mein Anliegen.

    Ich frage wegen der Bodenbezahlung deswegen, weil ich unzählige Streitpunkte bei google finde in denen steht, dass der Vermieter für einen neuen Boden aufkommen muss, wenn dieser eine gewissen Lebensdauer hinter sich hat und abgenutzt ist.

    Siehe hier

    Mietwohnung - Streitpunkt Fußboden - Geld - SZ.de (sueddeutsche.de)

    (Wann) Hat der Mieter Anspruch auf neuen Teppichboden / neues Laminat? - Mietrecht.org

    Laminat in Mietwohnung: wann abgewohnt & erneuern (boden-profis.de)

    Wie oft muss Laminat erneuert werden? | Laminat-FAQ: Alles über (selbst.de)

    ... da gibt es tonnenweise Links dazu.

    Also meiner Meinung wäre es klüger darauf zu achten das ihr Geld spart? Was interessiert euch der Vermieter?

    Das ist doch genau der Punkt. Geld können wir nur sparen, wenn der Vermieter den neuen Boden bezahlt.


    Und warum habt ihr das dann gemacht, wenn ihr offenbar eigentlich doch nicht bereit seid das zu zahlen?


    Das habe ich nirgends geschrieben.


    Also was du bisher berichtet hast, interpretiere ich so, das du vom Vermieter Dinge forderst die du nicht fordern kannst.....

    Laut den links oben schon.

    Andererseits habe ich bei mir auch schon seit ca. 11 Jahren billig-Laminat verlegt und das ist durchaus noch in gutem Zustand.

    Dann hast du Glück. Bei uns wurde schon beim Verlegen geschlampt.

    Was soll ich dazu sagen? Mutwillige Zerstörung halte ich für ziemlich primitiv und stillos.

    Das ist es auch, aber wenn ich so verhindern kann, dass er Geld spart... es ist immer noch mein Boden.

    Es ist doch weiß Gott jetzt nicht so schwer zu verstehen, dass ich in keiner Bruchbude wohnen will und deswegen natürlich den Boden selber tauschen muss, wenn mein Vermieter dazu nicht bereit ist. Mir geht es nicht mal ums Geld, sondern darum, dass ich nicht will, dass der Vermieter auch nur einen einzigen Cent bei unserem Auszug sparen kann, indem er die von mir verlegten Böden drin lässt.

    Danke für die Antwort!

    Also die Nutzung war nicht eingeschränkt, aber ich habe gelesen, dass die Lebensdauer von Laminat eigentlich nur 10 Jahre betrifft. Irgendwann muss der Vermieter doch den Boden renovieren. Wir hatten echt viele Dellen, Abplatzer, Schrammen usw drin.

    Mir geht es vor allem nur darum, dass ich nicht will, dass unser Vermieter bei Auszug sogar noch Geld spart. Denn wenn wir den Wohnzimmerboden und den Flurboden drin lassen, dann muss er das nicht mehr renovieren, weil das ist ja quasi wie neu. Er spart hierdurch ja viel Geld und ich sehe nicht ein, warum ich ihm auch nur einen Cent schenken soll, wenn er sich in all den Jahren einen Dreck um die Wohnungen der Mieter kümmert.

    Da er nach unserem Auszug die Wohnung sowieso komplett renovieren muss (inkl. neu Tapezieren) würde ich auch soweit gehen, ein paar Kratzer in das Laminat von uns zu machen.

    Das wir das neue Laminat verlegen konnten war abgesprochen. So lange wir alles selber bezahlen.

    Hallo,

    bei mir ist derzeit folgende Sachlage:

    In unserer Wohnung, in der wir seit 2009 wohnen, liegt das Laminat im Flur und in zwei weiteren Zimmern schon mind. 14 Jahre. Die 14 Jahre weiß ich sicher, wie lange aber wirklich, kann ich nicht sagen.

    Jedenfalls hatte ich vor ein paar Wochen meinen Vermieter gefragt, ob er unseren Laminatboden im Flur tauschen kann, da dieser ziemlich abgewohnt ist und an vielen Stellen auch beschädigt.

    Ein paar Monate zuvor hat er nach langem hin und her schon unseren Küchenboden erneuert. Hier waren viele Fließen gesprungen und er hat hier Vinyl verlegen lassen. Mein gedanke war, den Flur mit demselben Vinyl zu verlegen, weil er das in der Wohnung über uns - welche er komplett renoviert hatte - auch so gemacht hatte.

    Darauf hin hat er mir geschrieben, dass er hierfür keinen Bedarf sieht und mir die Miete erhöhen müsste, wenn er das machen würde. Da mein Vermieter ein cholerischer, streitsüchtiger und geiziger Typ ist, der von allem nur das Nötigste und so billig wie möglich macht, habe ich das Laminat mittlerweile selber gewechselt.

    Jetzt frage ich mich im Nachhinein aber, ob er die Miete wirklich hätte erhöhen können und ob ich die Miete nicht hätte mindern können? Bzw. ob ich Ihm die Materialkosten in Rechnung stellen könnte?

    Unsere Miete ist seit Einzug noch nie erhöht wurden, liegt aber am oberen Rand des Mietspiegels.

    Und weiter: Da in einem anderen Zimmer das Laminat mittlerweile genau so kaputt ist, wie im Flur, würde auch hier demnächst ein Wechsel anstehen. Hier wird er aber auch keinen Finger krumm machen.

    Außerdem: in unserem Wohnzimmer haben wir vor 4 Jahren das Laminat auch selber getauscht, weil er auch hier nichts beisteuern wollte. Das neue Laminat hat hier aber einen qm Preis, der 4 mal so hoch ist wie das, was zuvor drinnen war. Bei Auszug will ich ihm das aber nicht drin lassen. Könnte ich hierfür anteilig etwas verlangen?

    Ok, danke. Da muss ich mal schauen, ob sich da irgendeine andere Lösung findet. Wenn ich die Miete zurück behalte, dann droht er mir eh wieder wie üblich mit Kündigung und führt sich künstlich auf, was mir denn einfällt... Das ist mir die Sache nicht wert. Aber wich werde mich trotzdem mal schlau machen, bzw. versuche es erstmal über seine Frau.

    Mmh, ich weiß nicht so recht, ob ich die anderen Mietparteien da mit reinziehen soll, bzw was die von dem Vorschlag halten. Die Oma oben drüber hat eh angst, das ihr er ihr die Miete erhöht, sobald sie etwas sagt (was er theoretisch könnte um den Mietpreis anzupassen)...

    Ich würde ihm eigentlich eher alleine ein Schreiben schicken wollen... Ich muss mich mal schlau machen, um wie viel ich theoretisch die Miete mindern könnte.

    Meinst du mit Zurückbehaltungsrecht das zurückhalten der Miete?

    Ich habe mir überlegt, ob ich nicht erstmal seiner Frau eine eMail schreibe. Vielleicht reagiert er ja dann. Die im Mietvertrag angegebene eMail Adresse ist nämlich die seiner Frau.

    Hallo,

    ich wohne in einem Mietshaus mit vier Mietparteien im 1.OG. Im kompletten Haus funktioniert die Schließanlage bzw. der Türöffner nicht. Die Gegensprechanlage funktioniert, die Klingel auch. Nur eben der Türöffner nicht. Mich stört es nicht allzu sehr, aber auf Dauer nervt es. Über mir im 2.OG wohnt eine 90 jähre Oma alleine. Die stört das ganz schön, traut sich aber nichts zu sagen, weil unser Vermieter ein Choleriker ist mit dem man einfach nicht normal reden kann.

    Ich hatte ihm jedenfalls am 12.2. per SMS geschrieben, dass im kompletten Haus der Türöffner nicht geht. Er hat es zwar gelesen, aber nicht drauf reagiert. Vier Wochen drauf habe ich ihm erneut geschrieben, dass der Türöffner immer noch nicht geht. Er hat es gelesen, aber nicht darauf reagiert. 2 Wochen später musste was anderes an unserem Haus renoviert werden und im selben Zuge sollte ein Elektriker kommen und die Anlage reparieren. So hat er es mir gesagt. Das ist jetzt 3 Wochen her und der Türöffner geht immer noch nicht.

    Was kann ich denn da tun? Miete mindern? Frist setzen? Selber Elektriker holen und ihm die Rechnung stellen? Ich meine, es ist nur ein Türöffner, aber es regt ja jede Mietpartei im Haus auf und eigentlich muss er sich ja darum kümmern. Aber ihn stört das anscheinend kein bisschen.

    Ok, vielen Dank!

    Abschließende Frage:

    Wie wird das gehandhabt, wenn nun der Balkon zum Beispiel in der ersten Mai Woche installiert wird? Oder irgendwann im Mai halt? Bekommt dann der Vermieter anteilig das einbehaltene Geld von mir wieder?

    Ich werde mich die Tage mal mit der Mietpartei unter mir unterhalten - die hatten nämlich ähnliche Ansichten wie ich. Vielleicht kommt die Sache ja eher ins Rollen, wenn zwei Mietparteien die Miete mindern.

    Ich halte euch mal auf dem Laufenden!

    Hey,

    wie schon fast zu erwarten haben wir immer noch keinen Balkon. Irgendwelche Rückmeldungen seitens des Vermieters gibt es auch nicht.

    Für den Mai werde ich nun doch eine Mietminderung veranschlagen, von daher eine Frage: Wie schreibt man so etwas?

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    da aufgrund mehrmaliger Versprechen ihrerseits bis heute immer noch kein neuer Balkon angebracht wurde, wir den Garten bis heute nicht nutzen können, da dort immer noch die alten Regenrinnen und Rohre des alten Balkons liegen und wir nun mittlerweile seit längerer Zeit schönes Wetter haben, werde ich die Miete für den Mai um 3% von so viel auf sowieso viel kürzen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    xxx

    Kann man da so schreiben?

    Natürlich habe ich gelesen, was darkshadow geschrieben hat.

    Meine Frage war aber, wie ich meinem Vermieter das mitteilen soll - ob schriftlich, oder ob per eMail genügt. Wenn du mir die entsprechende Antwort aus seinem Post zeigen kannst, dann her damit.

    Wie auch immer - mein Vermieter hat mich vor 15 Minuten angerufen, dass der Balkon in der 16. KW angebaut wird. Somit wäre also alles geklärt.

    Sachliche Informationen genügen

    Bitte beachten!

    Grace

    Die Gerichte differenzieren hier aber tatsächlich nach der Jahreszeit. Oder anders: Die Beeinträchtigung im Sommer dürfte deutlich höher sein, als im Winter.

    Wie willst Du einem Gericht glaubhaft darlegen, dass Du im Winter bei -15°C täglich 3-4 Stunden auf dem Balkon verbringst?

    Und das verstehe ich nicht, denn:

    1. Wie ich meinen Balkon nutze, sollte eigentlich egal sein. Ob nun zum sonnen, für eine Pflanzenzucht, zum rauchen, oder einfach nur zum Abstellen von diversen Dingen für die in der Wohnung kein Platz ist. Genau so könnte ich argumentieren, dass ich den einen Quadratmeter in meinem Arbeitszimmer in der Ecke auch nicht nutze. Ich zahle aber dafür. Und darum geht es doch letzten Endes.

    2. Wie soll das Gericht hier differenzieren? Entweder kann ich meinen Balkon nutzen, oder ich kann ihn nicht benutzen. Nach dem Wetter zu gehen ist doch quatsch. Wenn es im Sommer vier Wochen jeden Tag regnet, kann ich meinen Balkon genauso wenig nutzen. Ebenso könnte ich sagen, der Winter war lau, mein Balkon liegt auf der Südseite und ist windgeschützt. Wenn dir also bei 5°C und Windstille die Sonne ins Gesicht scheint, ist das auch im Winter recht angenehm und teilweise sogar T-Shirt Wetter. Wenn du mal bei Sonnenschein in den Bergen Skifahren warst, weißt du, wovon ich rede.

    Link-Korrektur bei Zitat zweimal https

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    Grace

    Und gerade bei Mietminderungen ist es schwierig eine Punktlandung zu treffen. Man sagt man mindert um 10% und der Richter stimmt nur bis zu 5% zu, dann muss man die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Damit kann das schnell teurer werden als die eigentliche Mietminderung.

    Das betrifft doch aber nur Mietminderungen wegen Mängeln, die die Wohnung an für sich betreffen (wie z.B. Heizungsausfall, Schimmel, etc.) und nicht den Balkon, oder?

    Angenommen, es werden 25% der Balkongröße auf die Fläche mit einberechnet, dann kann ich doch die Miete auch um diese verringern - in meinem Fall um 9,23€ (1,25m² * 7,38€). Weil ich kann den Balkon ja nicht nur um 10% oder 20% nicht nutzen, sondern gar nicht.

    Eine Mietminderung ist hier ein hohes Risiko, weil darum kümmert sich nur ein AG und das kann machen was es will.

    Wie meinst du das?

    Hallo,


    das ist ja schon mal grundfalsch, es wird zur Wohnung nur 25% der Fläche des Balkons hinzugerechnet also bei 4m² Balkonfläche wird 1 m² zur Wohnfläche gerechnet, was denkst du, wie hoch die Mietminderung sein wird?


    Der Aufwand lohnt nicht, zunehmenden Ärger oder gar eine Kündigung in Kauf zu nehmen für nen Zwickelfufzig, deine Entscheidung!

    Natürlich nur 25% der Fläche des Balkones. Alles andere wäre ja irrsinnig.

    Warum sollte er mir allerdings mit einer Kündigung drohen? Das wäre doch niemals rechtens.

    Liest sich, wie eine Modernisierungsmaßnahme? und da kann

    erst nach 3 Monaten die Miete gemindert werden.

    Das weiß ich eben nicht, da kein Wort darüber geschrieben wurde. Wir hatten zuvor Holzbalkone dran, die zum einen super aussahen - viel besser als die angrenzenden Metallbalkone und zum anderen noch top in Schuss waren. Von einer Modernisierung kann hier denke nicht die Rede sein...

    Wenn der Monat rum ist, sind es mittlerweile vier Monate. Von meinem Vermieter bekomme ich auch keine Antwort zum aktuellen Stand der Dinge.

    > Ist aber letzten Endes egal, da ich mich dazu entschlossen habe, mir den Stress nicht zu geben und im Endeffekt wären das auch nicht mal 50€ über vier Monate.

    Mir geht es jetzt eigentlich nur darum, ob ich theoretisch eine Mietminderung vornehmen könnte, über welchen Zeitraum (1 Monat? volle 4 Monate?) und wie hoch ich diese ansetzen könnte. Mein Balkon hatte etwa eine Grundfläche 5 m² bei einem m² Preis von 7,38€.

    Versuch dich doch erstmal gütlich mit dem Eigentümer/Vermieter diesbezüglich zu einigen.

    Mein Vermieter ist ein cholerischer, griesgrämiger und leicht reizbarer Mann der mir schon drei Mal mit Eigenbedarf gedroht hat, andere Mietparteien unter mir regelrecht rausgeworfen hat und sich im Prinzip einen Dreck um seine vermieteten Wohnung kehrt.

    Wenn ich mich mit dem versuchen würde zu einigen, bekomme ich als Antworten, ich soll doch ausziehen, wenn es mir in seinem Haus nicht mehr gefällt und ich soll mich doch an den Mieterschutzbund wenden.

    Dieser wird Anteilig (25-50%) zur angemieteten Wohnfläche aufgerechnet.

    Ist das immer so? Leider weiß ich die genaue Größe von meinem alten Balkon nicht genau.

    Das habe ich wie gesagt schon oftmals bei ähnlichen Situationen gelesen. Der Deutsche Mieterbund gibt die Lebensdauer eines Laminatbodens ja auch mit 10 Jahren an.

    Die Zustimmung zum neuen Laminat habe ich als eMail.

    Das alte Laminat liegt zwar bei mir noch im Keller - nochmals verlegen kann man das aber kaum.

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