sorry für den Widerspruch - aber bei 2 Monaten Mietrückstand kann ich als Vermieter durchaus einen RA beauftragen, meine Interessen durchzusetzen, zumal ab diesen 2 Monaten Rückstand rechtliche Schritte wie fristlose Kündigung und Räumungsklage möglich sind. Zumal dieser Rückstand damit zusammen hängt, daß durch die Nichtzahlung der Miete die Kaution "zur Verrechnung" "angegriffen" wird. Die ausstehende Miete wurde erst nach einem Mahnbescheid zurück gezahlt - schon deshalb kann ich durchaus einen RA zu Lasten des säumigen Mieters einsetzen.
Durch das offensichtliche Verhalten der TE, die Wohnungsübergabe nicht noch in diesem Monat durchzuführen, kommen dann weitere Aufgaben für den RA hinzu - z.B. die Räumungsklage (bei weiterer Verzögerung) und/oder die Regelung eventueller Schadenersatzforderungen des Nachmieters. All diese Kosten wären rein formaljuristisch durchaus auf die Mieterin absetzbar: durch die fehlerhafte Einbehaltung der Mietkaution, die erst nach einem Mahnbescheid verspätete Mietzahlung und die nicht ganz klare Frage der Wohnungsübergabe sehe ich hier nicht unbedingt die "Spatzen-Kanone".
Ob es notwendig ist, einen Mahnbescheid zu erlassen, wenn der Mieter mit 2 Mieten in Rückstand ist und zusätzlich klar ist, dass sowohl Kündigung und Kaution vorliegen, dürfte fraglich sein.
Wie sonst sollte ein Vermieter in dieser Situation anders reagieren als mit einem Mahnbescheid? Was, wenn in der Wohnung erhebliche Mängel bei Auszug festgestellt werden - dann reicht die Kaution nicht für Mietschulden und für die eventuell verursachten Schäden in der Wohnung. Die TE hat die Miete nicht gezahlt, um damit die Kaution "zu verrechnen". Wie ich es auch drehe und wende - der Vermieter hatte zu diesem Zeitpunkt alle Rechte dazu, auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn in dieser Situation wäre er sonst immer der Verlierer.
Nicht böse sein, wenn ich Dir widerspreche ![]()
Gruß!