Hallo, ich bin Mieterin und habe meinen Vertrag fristgemäß mit Ablauf von drei Monaten gekündigt. Die letzten zwei Mieten habe ich einbehalten zur Verrechnung mit der Kaution, und daraufhin einen Mahnbescheid erhalten. Dann die Zahlung verspätet geleistet. Nun ist inzwischen eine Art Krieg entstanden. Ich habe jeden der Termine meines Vermieters für ihn möglich gemacht, ( und es waren einige ) und ihm sogar seine KüchenM-öbel noch aufgebaut. Trotzdem ist er permanent auf Konfrontation und immer mit Anwalt und weiteren unverschämten Beratern "bewaffnet" - Ich hatte ihm den Schlüssel am 20. März angeboten eine Wohnungsübergabe wäre mir Recht gewesen. Er lehnte ab. Nun möchte er die Wohnungsübergabe nach seinem Mahnbescheid und weiteren Drohgebärden am Tag seiner Wahl durchsetzen. Laut Paragraph § 193 BGB muss ich an einem Feiertag, oder Samstag die Schlüssel nicht herausgeben, sondern am nächsten Werktag. Seinem Anwalt habe ich das mündlich mitgeteilt, worauf er mir unverschämt direkt mit einer Räumungsklage droht., in einem Ton der extremen Stress verriet. Ich war immer bestrebt im Einvernehmen die Dinge zu regeln. Was leider in diesem Mietverhältnis nicht möglich war. Die Übergabe hätte längst stattgefunden am 20.3.18 - leider wurde dieser Termin zu einer weiteren Farce. Ich hatte einen Zeugen dabei. So, nun zu meiner Frage, was können die rechtlichen Folgen sein wenn ich wirklich Gebrauch mache von dem Paragraphen § 193 BGB. Bzw. Wie könnte ich angemessen vorgehen. Hat jemand eine Idee?
Lieben Dank
Michaela