Wohnungsübergabe am nächsten Werktag ?

  • Hallo, ich bin Mieterin und habe meinen Vertrag fristgemäß mit Ablauf von drei Monaten gekündigt. Die letzten zwei Mieten habe ich einbehalten zur Verrechnung mit der Kaution, und daraufhin einen Mahnbescheid erhalten. Dann die Zahlung verspätet geleistet. Nun ist inzwischen eine Art Krieg entstanden. Ich habe jeden der Termine meines Vermieters für ihn möglich gemacht, ( und es waren einige ) und ihm sogar seine KüchenM-öbel noch aufgebaut. Trotzdem ist er permanent auf Konfrontation und immer mit Anwalt und weiteren unverschämten Beratern "bewaffnet" - Ich hatte ihm den Schlüssel am 20. März angeboten eine Wohnungsübergabe wäre mir Recht gewesen. Er lehnte ab. Nun möchte er die Wohnungsübergabe nach seinem Mahnbescheid und weiteren Drohgebärden am Tag seiner Wahl durchsetzen. Laut Paragraph § 193 BGB muss ich an einem Feiertag, oder Samstag die Schlüssel nicht herausgeben, sondern am nächsten Werktag. Seinem Anwalt habe ich das mündlich mitgeteilt, worauf er mir unverschämt direkt mit einer Räumungsklage droht., in einem Ton der extremen Stress verriet. Ich war immer bestrebt im Einvernehmen die Dinge zu regeln. Was leider in diesem Mietverhältnis nicht möglich war. Die Übergabe hätte längst stattgefunden am 20.3.18 - leider wurde dieser Termin zu einer weiteren Farce. Ich hatte einen Zeugen dabei. So, nun zu meiner Frage, was können die rechtlichen Folgen sein wenn ich wirklich Gebrauch mache von dem Paragraphen § 193 BGB. Bzw. Wie könnte ich angemessen vorgehen. Hat jemand eine Idee?


    Lieben Dank


    Michaela

  • Hallo,

    Die letzten zwei Mieten habe ich einbehalten zur Verrechnung mit der Kaution

    das dürfte nicht rechtens und von Dir falsch gewesen sein, da Du damit den Sinn und Zweck einer Mietkaution unterlaufen hast. Von daher dürftest Du ganz erheblich zu den Problemen mit dem Vermieter mit beigetragen haben. Durch die Nichtzahlung der 2 Mieten könnte der Vermieter tatsächlich Räumungsklage und entsprechende Kosten geltend machen.

    Laut Paragraph bgb 193 muss ich an einem Feiertag, oder Samstag die Schlüssel nicht herausgeben

    Welcher Termin wurde denn vom Vermieter vorgeschlagen?

    Was ich nicht verstehe: nach Deinen Angaben ist die Wohnung übergabefertig und Du willst sie loswerden. Was hindert Dich nun, einen entsprechenden Termin wahr zu nehmen? Oder handelt es sich um Krieg um des Krieges willen?

    Gruß!

  • Die letzten zwei Mieten habe ich einbehalten zur Verrechnung mit der Kaution,

    Das ist mit sicherheit nicht rechtens. Daraus folgt logischer weise:

    und daraufhin einen Mahnbescheid erhalten.

    Klar, was auch sonst? Hast du ein belobigungsschreiben erwartet?

    Wie könnte ich angemessen vorgehen. Hat jemand eine Idee?

    Im Prinzip braucht es keine Abnahme. Du bist verpflichtet die Wohnung zurückzugeben. Das kann z.Bsp. so erfolgen das du mit Zeugen oder per Einschreiben den Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beförderst. Wichtig wäre für dich den Zeitpunkt nachweisen zu können. Ansonsten könnten nämlich durchaus kosten auf die zukommen, weil du die Wohnung nicht fristgerecht zurückgegeben hast.

    Ich würde dir auch raten die 2 Mieten zu bezahlen denn mit dem verrechnen Kaution fällst du sehr wahrscheinlich vor Gericht hinten runter.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (27. März 2018 um 15:35)

  • Der Vermieter ist extrem unangenehm, und nimmt seine Rechte für sich in Anspruch. Und so schaue ich nun auch nach meinen Rechten, das ist alles. Ich war bereits mit ihm vor Ort am 20.3,18 -und er wollte die Schlüssel nicht haben. ( weil die Zahlenwerte dann verfälscht wären war seine Aussage / und er hat sich von mir Küchenmöbel aufbauen lassen.) - Ja, ist mir bewusst dass ich dazu beigetragen habe, genauso wie ich zu einem friedlichen Miteinander beigetragen habe und das völlig ausgeblendet wird. Er ist ständig "doof" - da sollte ich vielleicht dann auch "doof" sein.

  • Durch die Nichtzahlung der 2 Mieten könnte der Vermieter tatsächlich Räumungsklage und entsprechende Kosten geltend machen.

    Es stimmt natürlich, das die Verrechnung mit der Kaution nicht möglich war, aber dann erfolgt erstmal eine fristlose Kündigung und die wurde sowieso geheilt durch die Zahlung der Rückstände, damit ist eine Räumungsklagen vom Tisch.

    Die Wohnungsübergabe muss in der Tat nicht an einem Sonntag erfolgen. Dir erwachsen daraus keine Nachteile. Einfach per Schreiben daraufhinweisen, das die Wohnung am nächsten Werktag übergeben wird und fertig. Wenn der Vermieter das ablehnt ist er im Verzug und du bist soweit erstmal vor Klagen sicher. Die Rückgabe kann aber auch vorher erfolgen, einfach mit Zeugen die Schlüssel zurückgeben bzw. in den Briefkasten vom Vermieter werfen mit dem Schreiben, das du den Besitz der Wohnung aufgibst und fertig. Eine Pflicht die Wohnung bis zum Mietende im Besitz zu halten sehe ich nicht. Wobei sei angemerkt, das die Miete natürlich bis zum Ende des Mietverhältnis zu zahlen ist.

  • Hallo,

    Und so schaue ich nun auch nach meinen Rechten, das ist alles. I

    Und nimmst dann für Dich ein "Recht" in Anspruch, was Dir nicht zusteht? Seltsame Ansicht.

    da sollte ich vielleicht dann auch "doof" sein

    Dieser Luxus könnte Dir recht teuer kommen, wenn ich nur an die Rechtsanwaltskosten denke. Denn die Einschaltung eines solches ist durch Dein Verhalten durchaus berechtigt.

    Von daher würde ich also nicht weiter nach Deinen "Rechten" schauen - Du kannst alles u.U. nur für Dich noch verschlimmern, wie Deine Berufung auf einen in diesem Zusammenhang unbeachtlichen § aus dem BGB beweist. AJ1900 hat Dir ja bereits einen Weg dargelegt, wie Du zumindest die Wohnungsübergabe komplikationslos absolvieren kannst.

    Gruß!

  • Nun ist immer noch unklar was genau fristgerecht bedeutet?

    Ist doch unerheblich für dich. Du musst nur sehen das du den Schlüssel fristgerecht los wirst. Für mich wäre das spätestens auf nummer sicher der 31.03. Ob nun Mo. auch noch geht, was ändert das?

  • Hallo

    muss ich an einem Feiertag, oder Samstag die Schlüssel nicht herausgeben, sondern am nächsten Werktag. Seinem Anwalt habe ich das mündlich mitgeteilt,

    Bitte in Betracht ziehen, dass der Vermieter auch noch anderweitig

    berufstätig sein kann und nur am Wochenende Zeit hat. Bei

    kleineren Vermieter oft der Fall. Wie Corinna schon schrieb, bei

    Übergabe fertiger Wohnung Termin völlig egal. Hauptsache, sie

    wird zeitnah übergeben. Man kann sich auch selber das Leben unnötig

    schwer machen. :)



  • Der Vermieter möchte am Samstag den Termin machen. Das wäre der 31.3.18 - letzter Tag des Mietvertrags, wenn ich nunauch ein Paragraphenverfechter bin, dann könnte ich also am nächsten Werktag erst die Übergabe machen. Solange er die Termine für die möglichen neuen Mieter wollte, war er freundlich und kein Wort von der noch zu zahlenden Miete. Und dann als ein Mieter gefunden war gab es einen Mahnbescheid. Der Umgangston war wohl immer eher ohne Freundlichkeit und guten Willen von seiner Seite. Nun kocht das ganze langsam eben immer noch höher. Nicht zuletzt deshalb bin ich ausgezogen.

  • @darkshadow

    Unsere Antworten haben sich gekreuzt :)

    Das mit der Rückzahlung der nicht gezahlten Miete habe ich zwar überlesen, womit Du in diesem Punkt Recht hast. Dennoch haben sich die Fronten wahrscheinlich mit Einbehaltung der 2 Monatsmieten entsprechend weiter verschärft und ich sehe seitens des Vermieters gute Chancen, die Anwaltskosten auf die TE abzuwälzen.

    Gruß!

  • Hallo,

    Und nimmst dann für Dich ein "Recht" in Anspruch, was Dir nicht zusteht? Seltsame Ansicht.

    Dieser Luxus könnte Dir recht teuer kommen, wenn ich nur an die Rechtsanwaltskosten denke. Denn die Einschaltung eines solches ist durch Dein Verhalten durchaus berechtigt.

    Von daher würde ich also nicht weiter nach Deinen "Rechten" schauen - Du kannst alles u.U. nur für Dich noch verschlimmern, wie Deine Berufung auf einen in diesem Zusammenhang unbeachtlichen § aus dem BGB beweist. AJ1900 hat Dir ja bereits einen Weg dargelegt, wie Du zumindest die Wohnungsübergabe komplikationslos absolvieren kannst.

    Gruß!

    ich verstehe nicht genau was - umbeachtlich - bedeutet. - und wäre es komplikationslos möglich hätte es ja längst stattgefunden. Ich war seit 20.3 bereit dazu. Und nun habe ich langsam keine Nerven mehr für diesen Anwalt - Umgang. Seltsam - manchen Menschen dürfen sich auf die Paragraphen berufen - und andere nicht? DAs will mir nicht in den Sinn.

  • Der Vermieter möchte am Samstag den Termin machen.

    Nochmal dur brauchst keinen Termin, du musst nur dafür sorgen das du den Schlüssel püntlich und nachweisbar übergibst, z.Bsp. an den Briefkasten des Vermieters.

    Solange er die Termine für die möglichen neuen Mieter wollte, war er freundlich und kein Wort von der noch zu zahlenden Miete.

    Das kann ich voll Nachvollziehen. Ansonsten hätte er nicht nur seinen 2 Mieten nachlaufen müssen, sondern hätte wahrscheinlich auch noch zusätzlich einen längeren Leerstand gehabt.

  • Hallo,

    dann könnte ich also am nächsten Werktag

    der nächste Werktag wäre dann im April. Ein Monat, für den keine Miete gezahlt wurde. Unter Umständen wurde auch der erste Werktag im April für den neuen Mieter als Einzugstag vereinbart, was durch Dein Verhalten nicht mehr gewährleistet werden kann. Auf die dann eventuell folgenden Auseinandersetzungen hinsichtlich Miete und Schadenersatz wäre ich nicht wirklich gespannt...

    Man kann sich sein Leben auch selbst sehr schwer machen...

    Gruß!

  • Hallo,

    ich verstehe nicht genau was - umbeachtlich - bedeutet.

    unbeachtlich bedeutet in diesem Zusammenhang, daß Dir nun schon mehrmals gesagt wurde, wie Du auch ohne Vermieter die Wohnung übergeben kannst. Ist das so schwer zu verstehen?

    Gruß!

  • Ja, und die Anwaltskosten muss ich doch nun eh tragen. Und mich sehr unfreundlich dazu behandeln lassen. Und noch Möbel aufbauen die mir nicht gehören. Das summiert sich eben irgendwie alles.

    Ich bin immer ein Freund von Absprachen. Aber das war in diesem Fall nicht möglich. Egal wie wohlwollend ich auch gehandelt habe. Ja, allerdings komme ich hier nun wohl auch schwer zu einer Antwort. Ich bin innerhalb von 1,5 Jahren die dritten Mieterin - vielleicht ist das ja auch kein Zufall. ??

  • Seltsam - manchen Menschen dürfen sich auf die Paragraphen berufen - und andere nicht?

    Doch, du kannst dich darauf berufen das es eine Übergabe braucht, sondern darauf das du lediglich den Schlüssel pünktlich zurückgeben musst. Ist das nicht ein Service?

  • Hallo,

    unbeachtlich bedeutet in diesem Zusammenhang, daß Dir nun schon mehrmals gesagt wurde, wie Du auch ohne Vermieter die Wohnung übergeben kannst. Ist das so schwer zu verstehen?

    Gruß!

    sorry, wenn ich hier mit der Oberfläche etwas Anfangsverzögerung habe. Ich werde es noch einmal durchlesen. Vielleicht hilft das dann ja. Habe ich vielleicht etwas übersprungen, oder überlesen. Danke

  • Es stimmt natürlich, das die Verrechnung mit der Kaution nicht möglich war, aber dann erfolgt erstmal eine fristlose Kündigung und die wurde sowieso geheilt durch die Zahlung der Rückstände, damit ist eine Räumungsklagen vom Tisch.

    Die Wohnungsübergabe muss in der Tat nicht an einem Sonntag erfolgen. Dir erwachsen daraus keine Nachteile. Einfach per Schreiben daraufhinweisen, das die Wohnung am nächsten Werktag übergeben wird und fertig. Wenn der Vermieter das ablehnt ist er im Verzug und du bist soweit erstmal vor Klagen sicher. Die Rückgabe kann aber auch vorher erfolgen, einfach mit Zeugen die Schlüssel zurückgeben bzw. in den Briefkasten vom Vermieter werfen mit dem Schreiben, das du den Besitz der Wohnung aufgibst und fertig. Eine Pflicht die Wohnung bis zum Mietende im Besitz zu halten sehe ich nicht. Wobei sei angemerkt, das die Miete natürlich bis zum Ende des Mietverhältnis zu zahlen ist.

    Danke, das war schlüssig - und bringt mich weiter. Lieben Dank für die ausführliche Antwort. Gruß Michaela

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