Beiträge von Grace

    Die erwähnte Öffnungsklausel, weil hier von einem alten Mietvertrag

    die Rede ist.

    Dazu auch dieser Artikel:

    Zur Erinnerung der Unterschied zwischen § 555a BGB und § 555b BGB, scheint hier

    nicht jedem klar zu sein:

    Eine Modernisierung würde eine Mieterhöhung rechtfertigen. Aber auch nicht in

    jedem Fall.

    Die aufgezählten Mängel in meinem Mietvertrag umfassen hier: "Bad = WC, Spülkasten, Duschkopf und [unleserlich], Wanne, WT [unleserlich], Spültisch [unleserlich] für [unleserlich]"

    Hat der Vermieter zu beseitigen und zwar ohne Mieterhöhung.

    Weil er verpflichtet ist die Wohnung im vertragsgemäßen

    Zustand zu halten.

    Wenn mein Badezimmer in einem ordentlichen Zustand gewesen wäre, wären die Mängel ja schon zum Zeitpunkt meines Einzugs nicht im Vertrag vermerkt worden.

    Kann ich nun nicht auch einfach mit einer Mietminderung argumentieren, bis die Sanierung durchgeführt wird?

    Richtig, aber meine Empfehlung, in jedem Fall vor Ort den Mieterverein

    hinzuziehen. Weil eine Mietminderung auch böse Folgen haben kann,

    wenn sie nicht korrekt ist.

    Vermutlich zielt er hier auf den moralischen Aspekt. Einerseits ist der Vermieter so kulant und bietet eine Ratenzahlung an, andererseits dankt es der Mieter mit einer Mietminderung.

    :) Aus lauter Dankbarkeit über die Ratenzahlung in einer Wohnung mit

    Schimmel und einer Küche ohne Heizung. So etwas lieben Vermieter über

    Alles, duldsame, brave Mieter ohne Gegenwehr. Sorry, für die Ironie!

    Will man Kontakt aufnehmen, landet man ständig nur bei einer Hotline die das ganze annehmen aber es folgt keine Reaktion,

    Kommt mir irgendwie bekannt vor! :)

    Nun zum eigentlich Kern! Der Hinweis von @Volker44 auf § 536 BGB

    hat durchaus seine Berechtigung unabhängig davon, was sonst passiert ist.

    Zitat

    § 536 BGB

    (1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Bitte unbedingt vor einer Mietminderung Kontakt zum Mieterverein vor Ort

    aufnehmen. Ja, es besteht ein Recht auf Mietminderung. Aber sie muss

    korrekt erfolgen, um Konsequenzen zu vermeiden.

    Damit die Lage vielleicht klarer wird. Zum Nachweis:

    Dazu ein Beispiel zum besseren Verständnis

    Wenn eine Terrassen-Tür mit Rahmenleisten aus dem Rahmen fällt, kommt

    durchaus Materialermüdung in Betracht. Denn die Wettervorhersagen für

    den 10.12.2017 sagten Folgendes:

    Zitat

    Am Donnerstag frischt der Wind stark auf

    Während im Süden und Osten am Donnerstag noch die Sonne rauskommt,

    wird es im Norden und Westen richtig windig bis stürmisch.


    (Quelle: http://www.wetter.de/)

    Da kann bei Materialermüdung durchaus eine Scheibe mit Rahmenleisten

    bei Materialermüdung in die Wohnung gedrückt werden und sicher

    zerbricht sie bei Kontakt mit was auch immer.

    Ich sagte dem Glaser das dies schon beim Einzug so war. Weiterhin wurde in der Tür zur Stabilisierung bzw. als Verklotzung teilweise nur simple PVC Teile verwendet die so nicht von Glasern genutzt werden. Das bemängelte auch der Glaser vor Ort.

    Hast du dir das nicht schriftlich geben lassen? Kannst du dir das nicht

    noch schriftlich von der Glasfirma bestätigen lassen? Bilder von den

    PVC Teilen wären hier ausgesprochen nützlich für dich gewesen Paul.K .

    Eine endgültige Beratung kann nur ein Anwalt mit allen Fakten geben,

    Halte ich in dem Fall auch für sehr wichtig. Vielleicht vor Ort ein Mieterverein!?

    Zu den Grundsätzen der Beweislast in Schadensfällen

    :)  Gesprächsmitschnitte als Beweismittel ungeeignet?

    Zitat

    Erwischen lassen sollte man sich beim Aufnehmen aber trotzdem nicht, da sonst die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen droht. Auch dem Gegenüber nach erfolgreicher Aufnahme mit der Verwertung des Gesprächsmittschnittes zu drohen, empfiehlt sich nicht.

    Man sollte im Gegenteil, den Verlauf eines Prozesses abwarten und sich vorbehalten zusätzliche Beweisanträge zu stellen. Als weiteres Mittel kann schließlich, soweit sich die Gegenseite nicht wahrheitsgemäß im Rechtstreit einlässt, eine spätere Anzeige wegen versuchten Prozessbetruges überdacht werden.

    Meiden Sie Situationen, in den Sie sich Verbalattacken ausgesetzt sehen. Ist zum Beispiel ein Arbeitsplatz durch nachhaltiges Bossing oder Mobbing beschädigt, lohnt es sich im Regelfall unschönen Gesprächen aus dem Weg zu gehen. Hilft alles nichts und nimmt die Unterhaltung einen diskriminierenden, beleidigenden, nötigenden oder gar bedrohlichen Charakter an, sollte man sich nicht scheuen, derartige Gespräche aufzunehmen. Hier ist allerdings nicht das subjektive Gefühl, sondern der objektive Tatbestand der Verletzungshandlung maßgeblich, ob die Rechtsprechung später von einer Notwehrsituation ausgeht, oder aber nicht. Es entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Die Seite ist aus dem Arbeitsrecht und mir bekannt.

    PS: Ich nehme an, dass der Link nicht sauber gesetzt war. Denn von einer Zensur

    kann keine Rede sein.

    War hier auch mein erster Gedanke!

    Entscheidend ist, dass für eine außerordentliche fristlose Kündigung die Kündigungsgründe als Grundlage die §§ 543/569 BGB haben (bitte lesen).


    Anbieten könnte man noch einen Mietaufhebungsvertrag, der an keine rechtlichen Bedingungen geknüpft ist - mit Ausnahme, dass beide Parteien einverstanden sind.


    Nicht vergessen, dass Kündigungen im Mietrecht immer schriftlich zu verfassen sind und die Kündigung des Vermieters zudem noch einen Kündigungsgrund beinhalten muss.

    Was mich allerdings etwas an der Sache störte, war diese Tatsache hier:

    Nun habe ich ihr mehrmals angeboten, dass wir entgegen des fristgerechten Kündigungsdatums auch gerne Ende Januar als Kündigungsdatum festhalten können. Das brauche ich von ihr nur schriftlich, als Beweis das sie damit einverstanden ist und ich vertraglich befreit bin Miete zu zahlen. Jedoch geht sie darauf nicht ein und spricht auch soweit gar nicht mit mir.

    Nichts Schriftliches! Am Besten zum örtlichen Mieterverein und den sicherheitshalber

    zusätzlich mit dem Fall befassen.

    Ach komm, dieser Vermieter hat schlechte Erfahrungen mit Schimmel an den Wänden gemacht. Er möchte nur den Ausführungen seiner Mieter, richtig zu lüften und richtig zu heizen, entsprechend etwas dagegen zu setzen haben.

    ^^ Darf er ja, aber mit einem Infoblatt vom Deutschen Mieterbund!

    Richtig heizen, richtig lüften

    Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Vermieter Messgeräte

    für Feuchtigkeitsmessungen in jedes Zimmer einbauen darf, um seine

    Mieter dann mit einer fragwürdigen App zu überwachen. Bei dieser

    App werden personenbezogene Daten verwendet, müssen verwendet

    werden, um die Messungen dem Mieter zuordnen zu können.

    Eine gefährliche Sache datenschutzrechtlich, denn personenbezogene

    Daten dürfen nicht, oder nur von bestimmten, autorisierten Stellen und

    unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden.

    Vielleicht noch dazu was am Rande, scheint ein Informations-Defizit hier zu sein

    die Frage ist ja auch, warum flocke88 keinen Möbelgutschein oder Darlehen vom Jobcenter erhalten hat.... wahrscheinlich sind anderswo bereits Möbel vorhanden?

    Nicht relevant, weil es Umstände gibt, die einen Anspruch auf Erstausstattung

    auslösen. Erstausstattungen können erforderlich werden zum Beispiel:


    - nach einer Trennung/Scheidung (BSG 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R) bzw.

    nach einem Aufenthalt im Frauenhaus (LSG Berlin-Brandenburg 26.10.2006

    - L 19 B 516/06 ER). Voraussetzung ist nicht, dass etwas zum ersten Mal im

    Leben angeschafft wird, sondern dass ein entsprechender Anlass besteht.

    sich noch keine möbel dort befunden haben da ich kein Darlehen bzw

    Möbelgutschein vom Jobcenter erhalten habe

    Welche Umständen den Zustand ausgelöst haben, warum das Jobcenter hier

    eine Verweigerung hatte und ob diese Verweigerung tatsächlich rechtmäßig

    war, kann man so nicht pauschal beantworten. Oft verweigern Jobcenter

    auch nicht nachvollziehbar den Anspruch. Ist eine andere Baustelle und müsste

    extra geklärt werden. flocke88 wende dich vor Ort an

    eine Beratungsstelle.

    :)

    Ich finde leider keine gesetzliche Grundlage für dieses Ansinnen des Vermieters.

    Falls dir eine bekannt? Das Ansinnen des Vermieters erinnert mich eher an ein

    Horrorhaus ohne Privatsphäre, gläserner Mieter. Diese App halte ich für

    datenschutzrechtlich im höchsten Maße bedenklich.

    Bitte wende dich an einen Mieterverein vor Ort und trage denen dieses Ansinnen vor.

    Sich trocken und sachlich mit Fakten auseinanderzusetzen, heißt nicht, dem Anderen

    nach dem Mund zu reden. Man kann auch höflich bestimmte Fragen stellen und der Sache

    auf den Grund gehen. Was hier im Thema zu lesen ist, außer bei Köbes, ist Spekulation

    und Polemik. So hilft man Niemanden, man verletzt ihn höchstes. Nachfragen wird auch

    nicht mehr möglich sein, weil zu befürchten ist, dass flocke88 wirkungsvoll vertrieben

    wurde.

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