Beiträge von Grace

    Ich würde die Risse mit flexiblem Spachtel schließen z.B. Moltofill flex oder Acrylatdichtmasse. Dann ist er zu. Nach dem Trocken Binderfarbe drauf und gut ist. Die Sache ist doch in einer Stunde erledigt. Ärger mit dem Vermieter ist doch viel auswendiger.

    :) Kann man machen, aber bitte erst, wenn die Räume, die mit dem Kinderzimmer

    auf einer Seite liegen komplett und gründlich auf weitere Setzungsrisse untersucht

    wurden. Dann kann man überdenken, ob Eigeninitiative nicht besser ist, als eine

    Auseinandersetzung mit dem Vermieter.

    Auf diesen "Schutz" würde ich nicht allzuviel geben. Als erste Info und zur Orientierung ist das ja OK, aber wenn es ernst wird kann dir der Mieterverein evtl. auch mehr schaden als nutzen.

    Das wage ich zu bezweifeln. Viele Mietervereine bieten eine

    Mietrechtsschutzversicherung und führen auch durch Klagen

    gegen den Vermieter mit ihren Anwälten.

    Ab welcher Einschränkung und wie hoch kann mit dem Anwalt

    beim Mieterverein besprochen werden. Wie Köbes schon

    schrieb, :thumbup: den Rest lasse dir von deinem Mieterverein erklären, Blanca.

    ich habe in einem Kinderzimmer an der Wand einen Riss bemerkt. Der Vermieter hat sich das angeguckt und gemeint es wäre ein Setzungsriss. Ich sollte den Riss spachteln da spachteln Malerarbeiten wären für die ich laut Mietvertrag (Schönheitsreparaturen) verantwortlich sein.

    smilie_schild_024.gif Ein Super-Vermieter! Dieser Riss hat absolut nichts, aber überhaupt nichts,

    mit Schönheitsreparaturen zu tun. Der Setzungsriss ist vertikal und dazu hier eine

    Info: Bauausführung Risse im Mauerwerk - Rissklassifizierung

    Empfehle dringend Wohnräume, die mit dem Kinderzimmer auf einer Seite
    liegen, auf weitere Risse zu untersuchen. Die Ursache könnte nämlich am Untergrund

    liegen, auf dem Haus steht.

    Jetzt habe ich eine Räumungsaufforderung erhalten - und den Mietvertrag nochmals kontrolliert.

    @epue, gehe zum Mieterverein vor Ort bei dir. Das geht bei einer Räumungsaufforderung

    wesentlich schneller, ist unbürokratischer und kostet nicht soviel, wie ein Rechtsanwalt.

    Der Mieterverein berät dich umfassend!

    Kann es wirklich verlangt werden bei Einzug zu Renovieren?

    Von jeher wurde eigentlich vom Mieter tapeziert! Der Mieter hat nach seinem

    jeweiligen Geschmack die Tapeten ausgesucht und seine Wohnung hergerichtet.

    Viele würden sich bedanken, wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde,

    wie ihre Wohnung auszusehen hat. Deshalb ist die Frage schon sehr ungewöhnlich,

    ob man vor Einzug die Wohnung renoviert.

    Unser regionaler Mieterverein (bzw. dessen Anwalt) vertritt seine Mandanten auch vor Gericht (Das war mir auch neu).

    Hier beinhaltet die Mitgliedsgebühr des Vereins aber gleich eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht.

    Die Klage ist der zweite Schritt. Der erste wäre ein Mahnbescheid.

    Bei uns auch und Viele sind in der Rechtsschutzversicherung für Mietrecht.

    Eine Mietminderung kann niemals eine Kündigung auslösen.

    Es tut mir sehr leid, aber das ist ein ganz großer Irrtum! Wer die Miete zu hoch

    mindert riskiert die Kündigung. Kommt man mit einer Monatsmiete und

    einem Cent in Mietrückstand, dann steht dem Vermieter ein Kündigungsrecht zu.

    Es kann sich Niemand im Nachhinein nicht darauf berufen, dass er irrtümlich

    zu viel Miete gemindert hat. Wer mit Mietzahlungen in Höhe von mehr

    als zwei Monatsmieten im Rückstand ist, riskiert vom Vermieter sogar fristlos

    gekündigt zu werden. Deshalb gilt:

    Ferner sehe ich jede Mietminderung, vorgenommen durch einen Laien

    ohne Beistand vom Mieterverein/oder Rechtsbeistand als gefährliche

    Aktion, weil es eine Kündigung auslösen könnte.

    Klarstellung zu

    Vielleicht hilft es mehr, wenn man sich auf rechtlichem Boden bewegt und sich mal den § 536a Abs.2 Nr.2. BGB anschaut.


    Man könnte in diesem Fall die Kosten der Reparatur direkt mit der Mietzahlung verrechnen. Frist i.a.R. 1 Monat.


    Like bezog sich auf rot markierte Textpassage. Geantwortet habe ich:

    Heizkörper ist abgesackt-Gefahr in Verzug-Handwerker selbst beauftragt-wer zahlt?

    Ferner sehe ich jede Mietminderung, vorgenommen durch einen Laien

    ohne Beistand vom Mieterverein/oder Rechtsbeistand als gefährliche

    Aktion, weil es eine Kündigung auslösen könnte.

    Deshalb empfehle ich real Jedem umgehend einen Mieterverein aufzusuchen.

    Warum das auf die Nebenkosten zu beschränken ist mir nicht ganz klar.

    :) Die Grundmiete sollte unangetastet bleiben, um dem Vermieter im Zweifelsfall

    nicht eine Steilvorlage für eine Kündigung wegen ausstehender Mietzahlung zu liefern.

    Ich jedenfalls würde in solch einem Fall meinen Vermieter noch einmal beweisbar (Einwurfeinschreiben) anschreiben, ihm eine Frist von 14 Tagen nach Datum geben und gleichzeitig darauf hinweisen, dass ich die Rechnung mit den nächsten Betriebskostenvorauszahlungen verrechnen werde.

    Wäre der bessere Weg, notfalls dann den Abzug aufteilen, um die Grundmiete

    unangetastet zu lassen. Nur wenn der Vermieter schriftlich sein Einverständnis

    zum vollständigen Abzug signalisiert, auch vollständig abziehen von der Miete.

    Gestern teilte sie mir mit, dass sie mir die Wohnung wegen Eigenbedarfs fristgerecht zum 30.04.2018 kündigt.

    Formell hat sie da denke ich alles richtig gemacht. Da war sie sicherlich beim Anwalt.

    Vielleicht doch nicht so ganz in dem Fall

    Zitat

    Vermieter muss zukünftigen Eigenbedarf berücksichtigen

    Die “treuwidrige” Kündigung: Eine Eigenbedarfkündigung verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist damit unzulässig, wenn schon bei Abschluß des Mietvertrages Eigenbedarf vorhersehbar war bzw. vorlag. Das BVerfG (WM 89,114) geht von einem widersprüchlichen Verhalten des Vermieters aus, wenn er die Wohnung unbefristet vermietet, obwohl er bereits etwas anderes vor hat oder aber in Erwägung zieht. Der Vermieter sollte also beim beim Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages bereits berücksichtigen , welche Familienangehörige künftig einmal Interesse an der Wohnung haben könnten. Wichtig: die Kündigung ist aber nicht mehr unwirksam, wenn zwischen Vertragsabschluß und Kündigung 5 Jahre liegen (BVerfG WM 89,114).

    In einem konkreten Fall schloss ein Eigentümer einen Mietvertrag mit einem Fremden, obwohl zu Hause die 20-jährige Tochter in einem nur 12 qm großem Zimmer hauste. Als die Tochter ausziehen wollte kündigte der Eigentümer wegen Eigenbedarf. Zu Unrecht befand das LG Berlin (Az 63 S 237/97). Der Vermieter hätte nach Ansicht des Gerichtes von Anfang an damit rechnen müssen, dass seine Tochter früher oder später ausziehen und mehr Wohnraum beanspruchen würde. Der Mieter genießt daher in diesem Fall vom Gericht “verordnet” fünf Jahre Kündigungsschutz. Ebenso entschied das LG Gießen (1. Zivilkammer, Urteil vom 18. Oktober 1995, Az: 1 S 296/95): “Es sei vorhersehbar, dass sich ein Abiturient dazu entschließen werde am Wohnort der Eltern zu studieren”. Das Mietverhältnis konnte auch in diesem Fall nicht vor Ablauf von 5 Jahren wirksam wegen Eigenbedarf gekündigt werden!

    Auch der Erwerber vermieteten Wohnraums muß sich die Erwartung des Mieters auf den längeren Bestand des Mietverhältnisses ebenso zurechnen lassen. Vorausetzung ist, dass das Mietverhältnis, in welches der Erwerber gemäß § 566 Abs. 1 BGB auf Vermieterseite durch den Eigentumswechsel eingetreten sind, besondere Umstände aufweist, die eine kurzfristige Kündigung nach Übernahme (Erwerb) des Objektes als widersprüchlich zum früheren Verhalten auf Vermieterseite erscheinen lassen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Mieter erst relativ kurzfristig vor dem Erwerb mit hohen Kosten in die Wohnung eingezogen ist. Die Kündigung wegen Eigenbedarf greift in diesem Fall nicht durch, wie es das LG Arnsberg 6. Zivilkammer, Beschluß vom 4. Dezember 1992, Az: 6 T 508/92 ausdrückte. Der Erwerber handelt dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Das Gericht ließ offen, ob die Kündigung auch dann noch als treuwidrig zu beurteilen wäre, wenn die Erwerber den Mietern von vornherein eine Abstandssumme im Hinblick auf ihre Investitionen in der Wohnung und die durch einen doppelten Umzug innerhalb eines knappen Jahres veranlaßten Mehrkosten angeboten hätten. (LG Arnsberg a.a.O.)

    Zur Erinnerung am Rande, ist schon länger her!

    Auch für dieses Thema der Hinweis!

    Die Suchmaschinen haben die Herabwürdigung der Themenerstellerin auf

    Zeiten konserviert. Mein Vorschlag, dieses Thema, was für dem Ruf des

    Forums nicht gerade förderlich ist, ruhen zu lassen. Nicht immer wieder

    nach oben holen, wo es erneut von den Suchmaschinen aufgenommen

    wird. Damit es zumindest im Nirwana des Forums verschwinden kann.

    Konzentrieren wir uns auf die Themen, die neu kommen und versuchen

    es besser zu machen.

    Die Hunde wurden auch solange geduldet und es wurde nichts bemängelt.

    Im Haus befinden sich auch weitere Mietparteien mit Hunden.


    Nun aufgrund von Nachbarschaftsstreitigkeiten wurden bei der Genossenschaft Beschwerden eingereicht, woraufhin wir eine Abmahnung erhalten haben.

    Offensichtlich, das Ganze! Aber es hilft dir nichts. BHShuber schrieb:

    diese Abmahnung zu ignorieren wäre so ziemlich das Schlechteste was man machen kann, verfasse eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn und weise diese Vorwürfe entschieden zurück, es ist das Problem des Vermieters hier den Nachweis zu führen, ob diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, wenn du dann auch die Kündigung sollte diese eintreffen zurückweist und dich in juristische Hände begibst.


    Ob nun Mieterverein oder Rechtsanwalt spielt hier keine Rolle doch solltest du deine Verteidigung jetzt schon aufbauen!


    Gruß

    BHShuber

    :thumbup: Sehe ich genauso, obwohl das Vorgehen der Nachbarn offensichtlich ist, Rache!

    Aber es hilft nichts und man muss alle juristischen Aspekte beachten. Die Abmahnung

    zu ignorieren und nichts zu tun, wäre in dem Fall tatsächlich das Dümmste.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!