Beiträge von Grace

    :) Ist schwer verständlich zu gegeben, aber das ist nicht ausreichend!

    Abwesenheit auf 1,5.

    Kann man bei Wohnung ohne Schimmel machen, aber nicht mit

    Schimmel. Alternative ist ausziehen!

    Kleines Update: Trotz Schimmelentfernung und noch intensiveren Heizens und Lüftens zeichnen sich wieder erste Schimmelspuren ab. Dort war vorher auch schonmal Schimmel. In diesem Bereich ist ebenfalls Tapete, allerdings ohne Raufaser. Aber Lüftungsverhalten hin oder her, dass der Schimmel zurückkommt war eh klar. Das ganze Badezimmer muss vermutlich einmal komplett neu tapeziert bzw. renoviert werden.

    Wundert mich bei deinen sonstigen Aussagen nicht. :) Tut mir leid!

    Es wurde aber noch kein Übergabeprotokoll gemacht, wird das bei der Schlüsselübergabe gemacht..?

    Das Übergabeprotokoll kann bei Schlüsselübergabe gemacht werden. Es ist

    anzuraten von Wohnungsmängeln Bilder zu erstellen und dieser sorgfältig

    aufzubewahren. Bei der Wohnungsbesichtigung hätte aber schon auf

    vorhandene Mängel hingewiesen werden müssen, falls vorhanden und der

    Vermieter sollte sie vor Schlüsselübergabe vorteilhafter Weise beseitigt

    haben.

    Der Vermieter kann mir keinen Elektriker zu verfügung stellen, wer kommt jetzt für die Kosten des anschlusses für den Herd auf..?

    Warum sollte er auch? Der Herd-Anschluss durch einen Elektriker ist

    deine Sache. Bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma bietet diese

    manchmal auch so eine Arbeit mit an. Wer klemmt denn den Herd

    in der alten Wohnung ab? Im Idealfall auch die Umzugsfirma.

    Was man vorher klären sollte, oder man bestellt am Umzugstag selber

    einen Elektriker, der den Herd anschließt.

    Du kannst also die Räumungsklage einleiten. Bitte beachte sorgsam

    alle Punkte.

    Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, hat der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 543 Abs.2 S.1 Nr.3 BGB das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. Auch eine ordentliche fristgerechte Kündigung gem. 573 Abs.2 Nr.1 BGB ist möglich, wenn der Verzug mit Mietzahlungen eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt. Hat der Vermieter das Mietverhältnis wirksam gekündigt, zieht der Mieter aber nach wiederholter Aufforderung des Vermieters nicht freiwillig aus, obwohl das Mietverhältnis beendet ist und im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung auch der vom Vermieter bestimmte Räumungstermin verstrichen ist, muss der Vermieter zur Durchsetzung seines Räumungsanspruchs aus § 546 Abs.1 BGB gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und eine Räumungsklage erheben. Eine solche Klage sollte gut überlegt und vorbereitet sein. Schon vermeintlich kleine Fehler können dazu führen, dass der Vermieter mit seiner Klage scheitert, obwohl ihm der Räumungsanspruch tatsächlich zusteht.

    Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, welche Fragen sich Vermieter stellen und wie sie vorgehen sollten, um eine erfolgreiche Räumungsklage zu erheben. ......

    Was mit dem Jobcenter gelaufen ist, kann man nur vermuten. Seine Reaktion

    könnte bedeuten, dass das Jobcenter die Übernahme der Mietschulden

    abgelehnt hat, weil es zum wiederholten Male passiert ist. Es könnte auch

    bedeuten, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde und er dir deshalb

    aus dem Weg gegangen ist. Aber das soll dich nicht tangieren. Du bist nicht

    gezwungen ein derart problematischen Mietverhältnis fortzusetzen.

    Hier bitte auch noch einlesen, wichtig!

    Wegfall des Räumungsanspruches während der Räumungsklage – Wie Vermieter Kosten vermeiden können

    Dieser zeigt direkt am Fenster nie über 13 Grad und am Waschbecken nie über 17 Grad.

    Ideale Bedingungen für Schimmelpilz. Die Heizung muss höher, mindestens auf 20 Grad.

    Zweimal am Tag mindestens kräftigen Durchzug, Heizungen alle aus, alle Fenster der

    Wohnung auf und 15 Minuten. Nach jedem Duschen vor Allem und nie vergessen.

    Das Hydrometer im Auge behalten, zwischen 40%, nie höher als 60%, besser weniger.

    Wenn man Schimmel hat muss man seine Heiz, - und Lüftungsverhalten ändern.

    Liegt aber auch daran, dass meine Freundin (1,88) und ich (1,96) sehr groß sind. Es ist also garnicht zu vermeiden.

    Manchmal kann man als Mieter auch aktiv werden. Vorschlag, Elefantenhaut streichen,

    ist wasserabweisend, hat allerdings den Nachteil, dass ihr das Stück beim Auszug bearbeiten müsst.

    Thermometer müssen nicht in die Mitte des Raums. Das wäre bei einem Heizungsausfall wichtig. Es genügt Thermometer und Hydrometer in jedem Raum zu haben.

    Das hier täte es schon, hatte eine Lüftungsempfehlung:

    Besonders das mit Lüftungsempfehlung in eurem Fall empfehlenswert

    Manchmal kann man sich mit einfachen Mitteln helfen. Was den Vermieter

    nicht von seinen Pflichten entbindet. Die Dampfsperre sollte auf

    Dichtigkeit geprüft werden und die undichten Fenstern abgedichtet.

    Wir werden jetzt erstmal abwarten und uns mit einem Anwalt zusammensetzen.

    Wie erwähnt, ihr heizt und lüftet falsch. Dem Anwalt gleich dazu sagen,

    sonst außer Spesen nichts gewesen.

    Das hat mit Naivität nichts zu tun, sondern mit fehlender Information von Mietern.

    Selbst ich halte es für unglaubwürdig das man so extrem Naiv sein kann. Man unterschreibt für eine mangelfreie Wohnung , weil der Vermieter sagt er merkt sich die Schäden so? Das ist ja sehr unglaubwürdig.

    Deshalb ist viel Arbeit auf diesem Gebiet zu leisten, bis alle wichtigen

    Informationen bei den Mietern gelandet sind. Man kann von absoluten

    Laien, die einfach nur ein neues Zuhause suchen solches Wissen nicht

    voraussetzen. Deshalb hier auch für Nachfolgende wieder der Hinweis

    auf das wichtige Übernahme-Protokoll

    Mit einem detaillierten Wohnungsübergabeprotokoll, das Vermieter und Mieter gemeinsam sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ausfüllen und unterschreiben, läßt sich belegen, welche Mängel vor dem Einzug bestanden, welche Mängel während der Mietzeit entstanden sind oder ob die Wohnung renoviert übergeben wurde. Ein Übergabeprotokoll hat zudem den Vorteil, dass Vermieter und Mieter den Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug als bekannt und vertragsgemäß anerkennen.

    Mieter oder Vermieter können sich bei Auszug nur dann darauf berufen, dass ein Schaden schon beim Einzug vorhanden war, wenn dieser den Parteien bekannt war. Zwar wird mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls nicht automatisch festgelegt, wer Schäden an der Wohnung beseitigen muss, aber ein Vermieter, der bei Auszug bescheinigt, dass der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben hat, kann später keinen Reparaturanspruch mehr geltend machen. ......

    Oh nein! Ich hatte gerade so einen langen Beitrag geschrieben!?Warum kann ich jetzt nur meine beiden letzten Fragen lesen?☹️

    :) Irgendwas ist schiefgelaufen, sehe nichts bei dir. Hätte ich was gesehen,

    hätte ich dir selbstverständlich sofort geholfen. Das ist hier im Forum

    meine Aufgabe Benutzer bei Problemen mit den Funktionen zu helfen.

    Es tut mir leid, aber ich würde dich bitten es noch einmal zu schreiben.

    bzw. das mit dem Müll, das geht halt wirklich nicht, das bezahlen wir einfach nicht und dann ists wahrscheinlich auch rechtlich in Ordnung.

    Wendet euch bitte an den ortsansässigen Mieterverein zur Prüfung.

    Der Mietvertrag wäre auf diesen Fakt zu prüfen, was steht dort?

    Also wir haben die letzten Tage die Tür geschlossen gelassen. Leider bringt das nichts. Die Luft ist trotzdem Feucht.

    Wir haben auch erst damit angefangen die Tür aufzulassen als der erste Schimmel kam.

    Die Badezimmer-Tür muss auf bleiben und das Bad ständig geheizt werden.

    Vor allem beim Duschen nur mit offener Tür und danach sofort Stoßlüften.

    Ja, hört sich komisch an, aber das ist das Einzige, was hilft.

    Falls möglich mehrfach täglich alle Fenster auf, Heizung aus und 10 -15 Minuten,

    Stoßlüften/Durchzug. Dann Fenster zu und alle Heizungen wieder an.

    Bei Schimmel sollte die Raumtemperatur nicht unter 19 Grad sinken.

    Diese kleine Entlüftung ist fehlerhaft, meist funktioniert die Ablüftung nicht

    in diesen Bädern ohne Fenster.

    Den Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass der Lüfter nicht ausreichend zieht und zur Abhilfe auffordern.

    Ganz klar, aber das Problem bei Wohnbaugesellschaften, sie reagieren nicht

    und der Mieter ist schuld. Hier kann man sich auch selber helfen, indem

    man Dispersion - Silikat - Farbe ohne weitere fungizide Zusätze verwendet, sind

    als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.

    Auch Hausmittel können den Schimmel sehr wirksam bekämpfen. Das Besprühen

    mit Alkohol, Brennspiritus oder Essigessenz zeigt Erfolg. Allerdings Vorsicht wegen

    der Feuergefährlichkeit und nur für kleine Flächen empfehlenswert.

    Tived , ich sehe dich im Forum, bitte melde dich nochmal. Was

    hast du bist jetzt unternommen und wie war die Reaktion des Vermieters?

    Habe das hier leider zu spät gesehen und Bilder vom Bad wären gut, um die Höhe

    des Kachel-Spiegels zu sehen

    Informationen zur Mietminderung

    Wenn die Mietminderung zum Kündigungsgrund wird

    Und nicht mit einem Forum, das solche Auskünfte nicht geben darf.

    ^^ Informationen alleine beißen nicht. Hier herrscht offensichtlich

    Unwissen, welche Folgen eine Mietminderung haben kann. Das darf

    es schon sein, um den Ernst der Lage erklären. :)

    deswegen wollte ich auf eine Mietminderung von 50% der Heizkosten pochen.

    Nein, lasse es sein und mache das, was Köbes schon schrieb:

    Über Mietminderungen redet man mit dem freundlichen Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein.

    Der Vermieter gewährt den gebrauch der Mietsache in dem zustand bei Übergabe.

    Nicht renoviert, aber Nachweis ohne Übernahmeprotokoll nicht möglich.

    3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 536 a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.

    Sieht für mich nach Ärger aus. Suche dir juristischen Beistand

    und lasse dich real beraten.

    Grundsätzliches zum Übernahme-Protokoll

    Nur ein ausführliches Übergabeprotokoll ist beweissicher (inkl. Checkliste)

    Einlesen auch hier empfohlen von mir, denn nichts ist komplizierter

    als diese Bestimmungen.

    II. Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses nach einem Fristenplan- Auch hierzu ist der Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung unabhängig vom Fristbeginn ohne angemessenen Ausgleich nicht verpflichtet

    Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernommen, enthalten Mietverträge eher selten eine Verpflichtung des Mieters zur Durchführung einer Anfangsrenovierung. Überwiegend wird in diesen Fällen dem Mieter lediglich eine – scheinbar- ganz gewöhnliche Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses nach einem Fristenplan auferlegt. Auch wenn eine solche Schönheitsreparaturklausel zulässige Gegenstände der Renovierung auflistet, weiche Fristen enthält und auch die Länge der Fristen nicht zu beanstanden ist (zu diesen Kriterien vgl. die Artikel: „Schönheitsreparaturen bei Auszug: Wann besteht eine Endrenovierungspflicht?“ und „Schönheitsreparaturen: Fristen“), und damit auf den ersten Blick wirksam zu sein scheint, trügt dieser Schein. Auch für diese Schönheitsreparaturklauseln muss im Falle einer unrenoviert übergebenen Wohnung gelten, was für Anfangsrenovierungsklauseln gilt.

    Den Mietvertrag kennen wir nicht. Was genau steht im Mietvertrag?

    Was stimmt da nicht?

    ....fühlte sich mein Vermieter berechtigt, selbst einen Nachmieter zu bestimmen den er mir prompt vorstellte ohne zu fragen. Als ich ihn später nochmal anrief duldete er keine Widerrede, es sei ja beschlossen. Der Nachmieter von ihm entpuppte sich als Asi, hat meine Töpfe zuschimmeln lassen, mein Essen geklaut und die Küche mit seinen Kumpels vollgequalmt. Ich finde, dafür dass ich diesem Nachmieter explizit widersprochen hatte, steht mir eine Mietminderung zu.


    Wie seht ihr das, und wenn ihr mir zustimmt, wie hoch sollte diese Mietminderung sein?

    Der Vermieter hat den Nachmieter selbst bestimmt und TE wohnt noch da.:)

    Der Nachmieter, mit dem TE jetzt durch den Vermieter gezwungen wurde

    zusammen zu wohnen, verursacht Probleme.

    Hallo

    Er hat jetzt gefordert, dass wir den Schimmel nochmal entfernen und dann vernünftig lüften. Sprich das Fenster den ganzen Tag einen kleinen Spalt offen lassen und Heizung immer an lassen.

    Das ist Unsinn, denn es ist Energieverschwendung. Aber ihr lüftet

    auch nicht richtig. 2 bis 4 Mal am Tag Stoßlüften! Heißt, Heizungen

    alle aus und alle Fenstern auf. Zwischen 5 bis 15 Minuten, je nach

    Außentemperatur, danach alle Fenster zu und Heizungen wieder

    an. Die Temperatur in der Wohnung sollte nie unter 19,5 Grad sinken.

    Denn das begünstigt die Schimmelbildung. Grundsätzlich nach jedem

    Duschen Stoßlüften, wie beschrieben.

    Meine Empfehlung, Thermometer und Hydrometer in jeden Raum

    und mal beobachten.

    Danach öffne ich das Dachfenster weit und die Duschkabinentür bleibt offen für ca. 30 Minuten. Das gleiche passiert abends, wenn meine Freundin duscht. Sobald wir da sind, steht die Heizung auf 2,5 - 3.

    Falsch! Siehe meine Ausführungen!

    Raufasertapete in der Duschkabine

    Hat in einer Duschkabine absolut nichts zu suchen, sondern

    sie hätte durch gekachelt werden müssen.

    Jedoch fällt auf, dass die Übergänge von Decke zur Dachschräge immer klamm feucht sind - sprich die Feuchtigkeit geht nicht raus.

    Eine, defekte/fehlerhafte Montage/falsche Berechnung,

    Dampfsperre könnte die Ursache sein.

    Dampfsperre – allenfalls die zweitbeste Lösung für den Feuchteschutz

    Der TE schreibt:

    Durch die Nut/Feder-Problematik ist ein Teilausstauschschwierig und auch ein Teilabschleifen ist wegen Änderung Farbe und Glanzgradnicht professionell.

    Es könnte also auf einen größeren Schaden hinauslaufen.

    Falls das, warum auch immer, nicht möglich ist, und der ganze Raume erneuert werden müsste, kommt dann die Sache mit dem Abzug ins Spiel.

    Nach dem TE könnte das der Fall sein.? Vermieter neigen dazu die

    teure Variante zu wählen, manchmal. :)

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