Du kannst also die Räumungsklage einleiten. Bitte beachte sorgsam
alle Punkte.
Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, hat der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 543 Abs.2 S.1 Nr.3 BGB das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. Auch eine ordentliche fristgerechte Kündigung gem. 573 Abs.2 Nr.1 BGB ist möglich, wenn der Verzug mit Mietzahlungen eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt. Hat der Vermieter das Mietverhältnis wirksam gekündigt, zieht der Mieter aber nach wiederholter Aufforderung des Vermieters nicht freiwillig aus, obwohl das Mietverhältnis beendet ist und im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung auch der vom Vermieter bestimmte Räumungstermin verstrichen ist, muss der Vermieter zur Durchsetzung seines Räumungsanspruchs aus § 546 Abs.1 BGB gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und eine Räumungsklage erheben. Eine solche Klage sollte gut überlegt und vorbereitet sein. Schon vermeintlich kleine Fehler können dazu führen, dass der Vermieter mit seiner Klage scheitert, obwohl ihm der Räumungsanspruch tatsächlich zusteht.
Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, welche Fragen sich Vermieter stellen und wie sie vorgehen sollten, um eine erfolgreiche Räumungsklage zu erheben. ......
Was mit dem Jobcenter gelaufen ist, kann man nur vermuten. Seine Reaktion
könnte bedeuten, dass das Jobcenter die Übernahme der Mietschulden
abgelehnt hat, weil es zum wiederholten Male passiert ist. Es könnte auch
bedeuten, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde und er dir deshalb
aus dem Weg gegangen ist. Aber das soll dich nicht tangieren. Du bist nicht
gezwungen ein derart problematischen Mietverhältnis fortzusetzen.
Hier bitte auch noch einlesen, wichtig!
Wegfall des Räumungsanspruches während der Räumungsklage – Wie Vermieter Kosten vermeiden können