Die Grundfläche des Raumes, ich schreibe bewußt nicht Zimmer, hat Einfluß auf die Gesamtwohnfläche der Wohnung.
Korrekt und dazu auch Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche
Die Grundfläche des Raumes, ich schreibe bewußt nicht Zimmer, hat Einfluß auf die Gesamtwohnfläche der Wohnung.
Korrekt und dazu auch Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche
Hallo!
Eigentlich gibt es zwei einfache Lösungen!
dass hier jemand
in meiner Abwesenheit die Mietwohung widerrechtlich betritt und bedeutungsvolle Unterlagen entwendete.
Ein neues Schloss einsetzen in die Wohnungstür, ein Sicherheitsschloss.
Gute gibt es in jedem Handwerkermarkt und man kann es selber machen.
Parallel dazu erhielt ich über Monate hinweg wüste Beleidigungen per Mail und SMS. Insbesondere die Auswertung einer Beledigungs-SMS
erklärte mir, dass vor der Vertragsunterzeichnung wohl jemand anderes hätte die Wohnung beziehen sollen, erklärt der Absender.
Anzeige erstatten, neue E-Mail-Adresse, neue Handy-Nummer und
der Spuk hat ein Ende.
Gruß
Hallo!
Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Ob Mieter in diesen Fällen kündigen dürfen, Ansprüche auf Mietminderung oder Rückzahlung zu viel gezahlter Mieter in der Vergangenheit haben, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Ist die Wohnung tatsächlich mehr als 10 Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH VIII ZR 142/08). Dabei macht es keinen Unterschied, ob im Mietvertrag die Wohnungsgröße exakt angeben oder eine Ca.-Fläche genannt wird (BGH VIII ZR 144/09). ...
Was steht als Wohnungsgröße im Mietvertrag?
Gruß
Alles anzeigenDer Bundesgerichtshof kippte nun auch diesen letztendlich generalisierenden
Ausschluss in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 (BGH, 20. März 2013 - VIII ZR 168/12).
Eine Gelsenkirchener Genossenschaft hatte wie gewohnt in einer Zusatzvereinbarung
das neue Mitglied verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten." Der Mieter zog
trotzdem mit Hund ein und reagierte nicht auf die wiederholten Aufforderungen,
das Tier zu entfernen. Die Genossenschaft klagte und unterlag vor dem
Bundesgerichtshof. Der BGH stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei der
zusätzliche Vereinbarung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters
handelt, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell
untersagt. Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB ist sie somit unwirksam, da
sie den Mieter unangemessen benachteiligt, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB.
Jein! Der Bundesgerichtshof hat ein generelles Tierhalteverbot im Mietvertrag
für unwirksam erklärt.
Nun ist es so, dass ich beruflich durch eine Fortbildung in Tiergestützer Pädagogik mit Schwerpunkt Hund auf einen solchen angewiesen bin und es nicht sinnvoll ist die Fortbildung weiterzuführen, wenn ich keinen eignene Hund habe mit dem ich gelerntes Üben kann.
Das ist ein starkes Argument und diese Hunde sind gut erzogen.
Wären sie es nicht, wären sie in der tiergestützten Pädagogik (TGP),
auch als Animal Assisted Pedagogy (AAP) bekannt, nicht einsetzbar.
Da wird bei der Anschaffung schon auf besondere Charaktereigenschaften
des Tiers geachtet.
Der Bundesgerichtshof kippte nun auch diesen letztendlich generalisierenden Ausschluss in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 (BGH, 20. März 2013 - VIII ZR 168/12). Eine Gelsenkirchener Genossenschaft hatte wie gewohnt in einer Zusatzvereinbarung das neue Mitglied verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten." Der Mieter zog trotzdem mit Hund ein und reagierte nicht auf die wiederholten Aufforderungen, das Tier zu entfernen. Die Genossenschaft klagte und unterlag vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei der zusätzliche Vereinbarung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters handelt, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt. Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB ist sie somit unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB.
Solche Vollmachten solltest du dir besser von Haus&Grund oder einem Anwalt für Mietrecht verfassen lassen. Foren ist es nicht erlaubt Rechtsberatungen zu geben.
Ganz richtig! ![]()
Hallo,
die Wohnung wurde 3 Wochen vor Mietbeginn übergeben. Ein Teppichboden soll nun raus. Mit welchen Kosten muss der Vermieter dabei rechnen? Muss wieder in Teppichboden verlegt werden? Wenn man einen Laminat verlegt, wer muss dann die Kosten übernehmen? Danke für Infos.
Sabine.Don wärst du bitte so freundlich und würdest
dein Problem näher erläutern?
Wenn eure Mietverträge wie üblich in solchen WG abgefasst sind. D.h. jeder von euch hat einen Mietvertrag über sein Zimmer plus Benutzung von Küche und Bad.
Falls das so wäre!? Gibt es für die WG aber einen Hauptmieter,
wäre zu prüfen, ob die Anmeldung des Eigentümer nur ein Vorwand
ist. Ein Vorwand, um die Mieter besser kontrollieren zu können.
Die Frage ist auch, ob er tatsächlich genau dort gemeldet ist, oder
nur einfach seinen Namen am Briefkasten des Hauseingangs
angebracht hat.
Selbst wenn das nicht so wäre, was spricht dagegen, dass sich der
Vermieter vorher anmeldet?
HST20A , wenn du magst, lade doch einmal den Mietvertrag
hoch. Schwärze aber alle personenbezogenen Daten. Diesen
Mietvertrag hätte ich sehr gerne gesehen.
Seltsam finde ich auch, dass der Vermieter eine Abstellkammer in einer
Wohnung mit einer WG hat.
Hallo!
Das ist eine ganz einfache Sache und schnell gelöst:
Übersicht
Drucke dir das aus und halte ihm das unter die Nase. Dann kann er sich
das aussuchen, Anzeige wegen Hausfriedensbruch, oder er gibt den Schlüssel
ab. Da er offensichtlich mit dem Schlüssel Unfug treibt. Alternativ morgen
anderes Schloss einsetzen und der Spuk hört auch auf. Keine langen Debatten!
Wenn er mit Kündigung droht, Anwalt für Mietrecht einschalten und ihm
mit Selbigem drohen.
Gruß
Hallo Ambre64! Willkommen im Forum!
Habe dir ein eigenes Thema erstellt, weil dein Thema ausführlicher
beantwortet werden muss. Das verwirrt in einem anderen Thema.
Gruß
Hallo
@darkshadow schrieb es:
Der Ausschluss der Rechte ist hier sehr umfangreich und eventuell liegt auch eine Täuschung vor. Der BGH hat schon einige solcher Klausel für unwirksam erklärt, wobei es hier jetzt nur um die Übergabe gebt, wobei trotzdem halt sämtliche Rechte ausgeschlossen sind.
Ich würde die Frage von einem Fachanwalt klären lassen.
Sehe ich ebenfalls so, denn der Verzicht auf Rechte ist hier so enorm,
dass man tatsächlich eventuell von Täuschung sprechen kann.
Nimm bitte sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht auf.
Falls tatsächlich eine Täuschung vorliegt, könnte ein Rücktritt vom
Mietvertrag in Betracht kommen.
Gruß
Ich verweise auf ein Zitat von PKP und ich sehe das ebenfalls
so.
- - - - - - - - - - - - - -
Zahlung der Mieterhöhung kann als Zustimmung gewertet werden <-- bei dieser Entscheidung war der Fall so gelagert wie bei Dir
Hallo!
Schauen wir uns doch an, was du da unterschrieben hast.
1. § 536 BGB
(1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
2. § 537 BGB
(1) 1Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. 2Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
(2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.
3. § 538 BGB
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den
vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht
zu vertreten.
Gruß
Ich ziehe in Zweifel, ob einer zurückdatierten Vertragsänderung
8 Monate nach dem eigentlichen Auszug zugestimmt werden muss.
Bitte wende dich an den ortsansässigen Mieterverein und lasse das dort
durch einen Rechtsanwalt prüfen.
ZitatWenn der Vermieter Ihnen unterstellt, dass Ihre Freundin die Wohnung als Bewohner und nicht nur als Gast genutzt hat, muss er Ihnen das beweisen.
Der Vermieter ist hier nicht das Problem, sondern das Jobcenter.
Gemäß § 22 SGB II müssen die Kosten der Unterkunft angemessen
sein. Es gibt Mietobergrenzen, da kann bei einem Alleinstehenden
nicht plötzlich ohne Ärger eine Nebenkostenabrechnung für
zwei Personen auftauchen.
Empfehlung, in dem Fall zunächst versuchen über das Mietrecht
den Vermieter zur Korrektur der Nebenkostenabrechnung zu
bewegen. Wende dich notfalls an deinen ortsansässigen
Mieterverein.
Denn der Vermieter dürfte erst die Nebenkosten erhöhen, wenn
die Freundin länger als 6 Wochen am Stück in deiner Wohnung
lebt. Dann hätte dein Vermieter das Recht nachzufragen, ob sie
nicht tatsächlich schon Mitbewohner geworden ist.
Nicht desto trotz hat er eben die Nebenkostenabrechnung für beide berechnet.
Wenn nur einer in der Wohnung, können auch nur für einen
Nebenkosten berechnet werden.
Was steht im Mietvertrag? Euer Anteil müsst ihr immer zahlen. Wenn die
Mieter das kontrollieren lassen, könnte es richtig Ärger geben. Es ist
ja eure Entscheidung nicht in der Wohnung leben zu wollen.
Falls ihr euch das nicht leisten könnt, alternativ auch diese Wohnung
vermieten. Dann bringt sie alle Kosten ein.
Zum besseren Verständnis für den Themenersteller hätten wir da auch eine
Rechtsgrundlage, mein Herr?
Bitte Eingangs-Thema lesen!
Ich hatte ein Jahr lang die Miete nicht bezahlt bis der Vermieter Wind davon bekam, woraufhin meine Eltern die Mietschulden bis Dezember 2017 beglichen,
Hallo
Januar und Februar stehen noch aus.
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Zwei Monatsmieten rechtfertigen eine außerordentliche fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund.
Mein Vermieter drohte mir mit Räumungsklage und kündigte den Vertrag auf den 28.02.2018.
Kann er ja machen, wann bekamst du die Kündigung?
Austausch des Schlosses sollte ich nicht innerhalb der nächsten Tage die Wohnung räumen
Das kann er nicht, Selbstjustiz wurde in Deutschland noch nicht
gesetzlich geregelt. ![]()
Ich ziehe ja auch so schnell wie möglich aus, ich muss nur auf das Geld vom Amt warten.
Gehe bitte sofort zum Jobcenter mit der Kündigung und weise
auf die drohende Räumungsklage, damit auf drohende
Obdachlosigkeit hin. Du musst sofort aktiv werden.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!