Ausgleich der NK-Abrechnung des Vermieters mit Jobcenter

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin vor einiger Zeit wegen einen persönlichen Konflikt mit den Vermieter aus meiner Wohnung ausgezogen.

    Zu meiner Wohnzeit in dieser Wohnung war ich (leider) das jeweilige halbe Jahr auf ALG II angewiesen. Die Nebenkosten werden entsprechend vom Jobcenter übernommen. Allerdings ist es so, dass die Abrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt ist. Auf der Abrechnung befinden sich keine Angaben zu meiner Person und viel wichtiger noch, nicht die Adresse der betroffenen Wohnung. Als ob es nicht genug wäre ist diese Abrechnung gleich für zwei Personen berechnet worden, obwohl ich diese Wohnung alleine bezogen habe.

    Der Vermieter unterstellt mir ich soll meine Freundin bei mir wohnen gelassen haben. Zwar befand sich meine Freundin in der Tat häufig bei mir, aber das ist erlaubt und dem Vermieter bekannt gewesen und meine Freundin hat über einen eigenen Mietvertrag sowie eine eigene Wohnung verfügt. Dass die Nebenkosten im Sinne von Strom und Wasserverbrauch höher ausfallen weil sie häufig bei mir war, ist vollkommen normal. Aber komplett für zwei aufrechnen und sie auch für alle anderen Nebenkosten einbeziehen darf er nicht.

    Er hat bereits wegen diese und andere Angelegenheiten ein Anwalt eingeschaltet. Ich habe ihn über beide Probleme informiert, obwohl es Dinge sind, die er selbst besser wissen müsste. Solange er sich nicht um eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung kümmert, wird er kein Geld vom Jobcenter zu sehen bekommen. In diesem Sinne ist es eigentlich nicht wirklich "mein Bier", oder?

  • Wenn der Vermieter Ihnen unterstellt, dass Ihre Freundin die Wohnung als Bewohner und nicht nur als Gast genutzt hat, muss er Ihnen das beweisen. Da die gesetzlichen Hürden hier extrem hoch sind, wird er dies wohl nicht können.

    Bleibt die Abrechnung:

    Der Vermieter ist gem. aktueller BGH-Rechtssprechung zur Offenlegung sämtlicher für die Nebenkostenabrechnung relevanter Belege verpflichtet. Dies sollten Sie schriftlich unter Fristsetzung fordern. Sie müssen dann zum Vermieter und können Einsicht erhalten.

    Widersprechen Sie der Nebenkostenabrechnung und fordern Sie die entsprechenden Belege.

    Das Jobcenter ist der, der zahlt. Vertragspartner sind Sie. Daher ist es schon - wie Sie so schön sagen - Ihr Bier.

  • Der Vermieter unterstellt mir ich soll meine Freundin bei mir wohnen gelassen haben.

    Das ist auch auch unter einem anderen Aspekt gefährlich und

    dir sicher bewusst. Als nächstes unterstellt euch das Jobcenter

    eine Bedarfsgemeinschaft mit weitreichenden Folgen.

    Sofort einen Rechtsbeistand einschalten und wehre dich gegen den

    Vermieter. Hat diese falsche Nebenkostenabrechnung erst das

    Jobcenter auf Plan gerufen, droht richtig Ärger.



  • Als nächstes unterstellt euch das Jobcenter

    eine Bedarfsgemeinschaft mit weitreichenden Folgen.

    Die Sache ist das ich im Bezug auf andere Streitigkeiten mit den Vermieter bereits vor Gericht war, wo der Vermieter bereits anmerkte ich solle ihr Obhut gewährt haben. Das Gericht ließ dieser Punkt jedoch zum einen wegen mangelnder Beweise fallen, zum anderen weil der Aufenthalt meiner Freundin in der Wohnung irrelevant war. Nicht desto trotz hat er eben die Nebenkostenabrechnung für beide berechnet.

  • Zitat

    Wenn der Vermieter Ihnen unterstellt, dass Ihre Freundin die Wohnung als Bewohner und nicht nur als Gast genutzt hat, muss er Ihnen das beweisen.

    Der Vermieter ist hier nicht das Problem, sondern das Jobcenter.

    Gemäß § 22 SGB II müssen die Kosten der Unterkunft angemessen

    sein. Es gibt Mietobergrenzen, da kann bei einem Alleinstehenden

    nicht plötzlich ohne Ärger eine Nebenkostenabrechnung für

    zwei Personen auftauchen.

    Empfehlung, in dem Fall zunächst versuchen über das Mietrecht

    den Vermieter zur Korrektur der Nebenkostenabrechnung zu

    bewegen. Wende dich notfalls an deinen ortsansässigen

    Mieterverein.

    Denn der Vermieter dürfte erst die Nebenkosten erhöhen, wenn

    die Freundin länger als 6 Wochen am Stück in deiner Wohnung

    lebt. Dann hätte dein Vermieter das Recht nachzufragen, ob sie

    nicht tatsächlich schon Mitbewohner geworden ist.



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