Beiträge von Grace

    Hallo!

    Und wo ist nun dein Problem?


    Die Kosten fallen tatsächlich an, also darf sie der Vermieter umlegen.

    Sicher, kann der Vermieter das! Aber das Problem liegt offensichtlich

    hier.

    Die kommen plötzlich an und verlangen von uns, dass wir den Rasen mähen, weil das ja angeblich so im Mietvertrag steht. (Fällt ihr erst nach drei Jahren auf?) Die haben einen eigenen Gärtner der sich immer darum gekümmert hat. Aber! In unseren Nebenkosten zahlen wir ebenfalls für den Gärtner! (So stand es zumindest letztes Jahr auf der Nebenkostenabrechnung)

    Der Vermieter kassiert über die Betriebskostenabrechnung Geld für

    Gartenpflege, aber fordert die Mieter auf den Rasen zu mähen.

    Kann nicht ganz korrekt sein, falls das an dem sein sollte.

    Gruß

    Hallo!

    In welchem Ton, wenn du nicht verstehen kannst/willst, was köbes

    dir erklärt.

    Noch einmal und ich werde ganz laaaangsam schreiben. Der Gesetzgeber kennt bei den Betriebskosten 2 Abrechnungsmodi, und zwar nach Wohnungsgröße oder bei bestimmten Verbräuchen nach Anzal der Mieter. Einen Schlüssel nach Faktoren hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen

    An dem Ton gibt es absolut nichts auszusetzen. köbes versucht es erneut

    dir etwas zu erklären. Mit einer Engelsgeduld, dass nur mal am Rande.

    Und Köbes: in diesem Ton muss das echt nicht sein, darauf kann ich verzichten. Dann schreib doch einfach gar nichts, weder "schnell" noch "langsam". Ich hatte ganz konkret gefragt, ob Faktoren gemischt werden dürfen oder ob ishc der Vermieter auf einen festlegen muss.

    Wenn jemand entscheidet, ob hier etwas unangebracht ist, dann

    allerhöchstens die Moderatoren in diesem Forum. Das auch als

    Randbemerkung zu verstehen. Auch von mir, es sind Umlage-Schlüssel

    nach Quadratmeter oder Personenzahl, korrekte Bezeichnung und

    keine Faktoren. Faktoren kennt das Gesetz diesbezüglich nicht.

    So, ich hoffe, ich habe die Lage damit geklärt. Bitte sachlich weiter!

    Gruß

    Hallo!

    In unserem Abstellraum befindet sich ein Zähler, der lediglich für die Waschmaschine im Abstellraum, sowie für die Küche: Hahn + Spühlmaschine angebracht ist.

    Das Bad hat einen separaten Zähler. Lt. dem Zähler im Abstellraum sollen wir in 4 Tagen insgesamt 509 Liter Wasser verbraucht haben was wir uns eindeutig nicht vorstellen kann. Jetzt gehen wir davon aus, dass an diesem Zähler andere Leitungen hängen.

    Schrieb der Themenersteller, was ist daran jetzt unverständlich?

    Aber TE mag sich gerne noch einmal äußern.

    Gruß

    Hallo!

    es wäre als Kompensation für den renovierungsbedürftigen Zustand bei Einzug Mietnachlass oder Renovierungspauschale gewährt.

    Real haben diese Wohnungen eine geringere Miete, als voll Ausgestattete

    mit Laminat. Kenne solche Mietverträge hier bei uns auch und sie werden

    von Mietern gerne genommen, weil sie dem Mieter Gestaltungsmöglichkeiten

    lassen.

    Gruß

    Hallo!

    Dann pflücken wir das mal korrekt auseinander und bedienen uns folgender

    Aussagen des Themenerstellers:

    Lt. dem Zähler im Abstellraum sollen wir in 4 Tagen insgesamt 509 Liter Wasser verbraucht haben

    In unserem Abstellraum befindet sich ein Zähler, der lediglich für die Waschmaschine im Abstellraum, sowie für die Küche: Hahn + Spühlmaschine angebracht ist.

    Also, laut Zähler des Abstellraums, der nur für Waschmaschine, Wasserhahn Küche

    und Spülmaschine ist, wurden dort in 4 Tagen 509 l Wasser verbraucht. 127, 25 l

    an einem Tag und wir rechnen das hoch auf einen Monat mit 30 Tagen = 3817, 5.

    Das ist zu viel, deshalb meine Frage, ob jeden Tag Wäsche gewaschen und mit

    der Spülmaschine gespült wird. Denn dazu käme auf dem separaten Zähler

    für das Bad ...

    Das Bad hat einen separaten Zähler

    nochmal Wasserverbrauch. Heute hat fast jeder Sparventile in den Wasserhähnen

    und auch die Geräte haben gedrosselten Wasserverbrauch.

    Deshalb nach jedem Vorgang Hahn zu und man sieht weiter. Ist zwar umständlich,

    aber an kommt so man am Schnellsten dahinter, was da los ist und regelmäßig die

    Zählerstände bitte notieren, am Anfang täglich für das Protokoll.

    Hallo!

    Lt. dem Zähler im Abstellraum sollen wir in 4 Tagen insgesamt 509 Liter Wasser verbraucht

    127,25 l pro Tag!

    In unserem Abstellraum befindet sich ein Zähler, der lediglich für die Waschmaschine im Abstellraum, sowie für die Küche: Hahn + Spühlmaschine angebracht ist.

    Wie viel Wäsche wascht ihr pro Tag und läuft jeden Tag die Spülmaschine?

    Das sollte er machen, denn sonst könnten Sie den Hahn absperren und dann abwarten, wer sich über fehlendes Wasser aufregt.

    Köbes Vorschlag gut, Hahn absperren, wenn ihr kein Wasser benötigt.

    Aus Sorge vor Wasserschäden, versteht sich ja von alleine! :D

    Ihr seit ja sorgsame Menschen und geht verantwortungsvoll mit der

    Mietsache um. 8)

    Gruß

    Hallo!

    In welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, entscheidet allein der Mietvertrag. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine unsanierte Wohnung günstiger ist, als eine sanierte.

    Kenne zufällig den Mietvertrag des Themenerstellers und erspare uns Arbeit.

    §17 Zustand der Mieträume

    1. Der den Mietern bekannte Zustand der Räume ist vertragsgemäß

    Erste und lfd. Renovierung einschließlich Tapezierung, Bodenbeläge, Streichen

    des Holzwerks und der Heizkörper zu Lasten des Mieters.

    3. Wird die Wohnung nicht renoviert oder renovierungsbedürftig vermietet, ist der

    Vermieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen, die durch den vertragsgemäßen

    Gebrauch der Mietsache durch den Mieter erforderlich werden, durchzuführen oder

    deren Kosten zu tragen.

    Steht dort und er wurde vom Themenersteller unterschrieben.

    Gruß

    Hallo!

    P.S.: Anhand deines Beitrags lässt sich ein Gesamtzusammenhang erkennen. Hier wäre es sinnvoll, wenn Du nicht X Unterthemen öffnest, sondern dies in einem Thread verpackst.

    Ganz richtig und deshalb Ankündigung, dass die nächste Frage zum gleichen

    Thema als neues Thema in diesen Thema verschoben wird. Damit hier

    nicht der Überblick verloren geht.

    Gruß

    Hallo!

    Themen zusammengefügt, für eine Frage bitte kein neues Thema

    eröffnen!

    Hallo, bestimmt eine doofe Frage, aber was bedeutet Altersruhesitz im Rahmen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?
    Habe mir noch keine Gedanken über meinen Altersruhesitz gemacht - bin aber auch noch kein Rentner.

    Der Vermieter muß die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den

    eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht nicht aus. Eigenbedarf

    liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare

    Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die

    Wohnung beziehen will. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der

    Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz

    begründen


    Gruß

    Hallo!

    Der Ordnung halber...

    (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.

    (3) 1Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. 2Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    ... sollte der Rest auch erwähnt werden. ;) Rot hervorgehoben von mir.

    Gruß

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