Hallo!
Und wo ist nun dein Problem?
Die Kosten fallen tatsächlich an, also darf sie der Vermieter umlegen.
Sicher, kann der Vermieter das! Aber das Problem liegt offensichtlich
hier.
Die kommen plötzlich an und verlangen von uns, dass wir den Rasen mähen, weil das ja angeblich so im Mietvertrag steht. (Fällt ihr erst nach drei Jahren auf?) Die haben einen eigenen Gärtner der sich immer darum gekümmert hat. Aber! In unseren Nebenkosten zahlen wir ebenfalls für den Gärtner! (So stand es zumindest letztes Jahr auf der Nebenkostenabrechnung)
Der Vermieter kassiert über die Betriebskostenabrechnung Geld für
Gartenpflege, aber fordert die Mieter auf den Rasen zu mähen.
Kann nicht ganz korrekt sein, falls das an dem sein sollte.
Gruß