Materialvorgaben im Mietvertrag vereinbaren

  • Sehr geehrtes Forum Team

    Wir haben eine Mietswohnung, in dieser kam es durch Kältebrücken zu Schimmelbildung. Wir haben nun eine Innendämmung an der Fassade anbringen lassen. In den Datenblättern dieser Dämmung sind Tapetentypen und Farbtypen vorgeschlagen, um einer erneuten Schimmelbildung vorzubeugen.

    Der Mieter möchte nun andere Tapeten, als in diesem Datenblatt stehen, verarbeiten. Grundsätzlich ist es mir egal welche Materialien verwendet und wie er seine Wohnung gestaltet. Wir möchten uns nur im Falle einer erneuten Schimmelbildung absichern.

    wir möchten gerne prüfen, ob folgender Sachverhalt in Mietverträgen niedergeschrieben werden darf:

    welche Tapetentypen und Farben für den Anstrich geeignet sind und sollte dies nicht berücksichtigt werden, Ist der Mieter für Bauphysikalische Schäden haftbar.

    Gleichzeitig würden wir beim Auszug gerne verlangen, dass solche Farben und Tapete, restlos durch den Mieter entfernt werden müssen.

    Würde so eine Passage rechtlich greifen?

    Danke & freundliche Grüße

    Tom

  • Gleichzeitig würden wir beim Auszug gerne verlangen, dasssolche Farben und Tapete, restlos durch den Mieter entfernt werden müssen.

    Würde so eine Passage rechtlich greifen?

    Ich würde so etwas nicht in einen Formularmietvertrag schreiben, sondern eher individuell - handschriftlich - außerhalb des eigentlichen Mietvertrags fixieren.

    Das könnte dann rechtlich haltbar sein.

    In einem Formularmietvertrag kannst Du meines Wissens keine speziellen Tapeten oder Farben vorschreiben. Für die Entfernen von Tapeten gilt das gleiche. Entweder der Mieter schuldet Schönheitsreparaturen, oder er schuldet sie nicht. Die pauschale Verpflichtung, die Tapeten zu entfernen dürfte unwirksam sein.

    Wenn es dort in der Vergangenheit aber schon zu Schimmelschäden durch Wärmebrücken kam, würde ich hier aber die Verwendung von entsprechenden Silikatfarben vorschlagen.

    Sonst ist im Zweifel die ganze Dämmung umsonst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wir haben nun eine Innendämmung an der Fassadeanbringen lassen.

    Und damit dann unter dieser Dämmung Schimmel im Großformat zu züchten?

    Was ihr mit den Handwerkern und den Datenblättern veranstaltet hat den Mieter nicht zu interessieren, es sei denn dass ihr die benötigten Materialien zur Verfügung stellt.

    Noch einmal, wer hatte die unsinnige Idee mit der Innendämmung? Damit holt ihr die Kälte von außen bis an die Dämmung. Eine Dämmung wirkt nur außen, wenn sie den Eintritt von Kälte ins Mauerwerk verhindert.

  • Und damit dann unter dieser Dämmung Schimmel im Großformat zu züchten?

    Was ihr mit den Handwerkern und den Datenblättern veranstaltet hat den Mieter nicht zu interessieren, es sei denn dass ihr die benötigten Materialien zur Verfügung stellt.

    Noch einmal, wer hatte die unsinnige Idee mit der Innendämmung? Damit holt ihr die Kälte von außen bis an die Dämmung. Eine Dämmung wirkt nur außen, wenn sie den Eintritt von Kälte ins Mauerwerk verhindert.

    Diese "unsinnige Idee" wurde uns empfohlen, die Deammung ist genau auf diese Anwendung spezialisiert.

    verwendet wurde das System von Multipor.

    Leipziger82 Vielen Dank fuer die Informationen, ich werde Ihre idee umsetzen

  • Diese "unsinnige Idee" wurde uns empfohlen, die Deammung ist genau auf diese Anwendung spezialisiert.

    Sorry, von wem denn eigentlich? Einem Handwerker, der Geld verdienen wollte?

    Grundsätzlich ist der Ansatz von Köbes nämlich korrekt.

    Die Schimmelbildung entsteht bei Wärmebrücken doch nur dann, wenn dieser Teilbereich der Wand auskühlt. Stichwort: Taupunkt. Das heißt, die kalte Luft dringt von außen in das Mauerwerk/in die Wohnung ein.

    Diese Kältebrücke muss man beseitigen. Hier bleibt die Möglichkeit einer Sanierung des Mauerwerks oder die Installation einer Heizschleife.

    Hier sollte man sich eine Frage stellen: Dringt denn keine kalte Luft durch das Mauerwerk ein, wenn eine Innendämmung verbaut ist?

    An der baulichen Gegebenheit hat sich nichts geändert. Ganz im Gegenteil: Durch die Innendämmung wird die Schimmelgefahr vergrößert. In Normalfall wird die Wand nämlich durch die Heizungsluft erhitzt und verringert somit den Effekt dieser Wärmebrücke.

    Packst Du nun noch einige cm Dämmung an die Innenwand, ist eine Beheizung dieser Wand nicht mehr möglich.

    Siehe auch hier: Innendämmung aus bauphysikalischer Sicht

    Das dort unter Punkt 3 beschriebene Phänomen bezieht sich im Übrigen auf die Entstehung einer Wärmebrücke. Du hast das Problem, dass Du schon eine hast und diese ggfs. vergrößerst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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