Sehr geehrtes Forum Team
Wir haben eine Mietswohnung, in dieser kam es durch Kältebrücken zu Schimmelbildung. Wir haben nun eine Innendämmung an der Fassade anbringen lassen. In den Datenblättern dieser Dämmung sind Tapetentypen und Farbtypen vorgeschlagen, um einer erneuten Schimmelbildung vorzubeugen.
Der Mieter möchte nun andere Tapeten, als in diesem Datenblatt stehen, verarbeiten. Grundsätzlich ist es mir egal welche Materialien verwendet und wie er seine Wohnung gestaltet. Wir möchten uns nur im Falle einer erneuten Schimmelbildung absichern.
wir möchten gerne prüfen, ob folgender Sachverhalt in Mietverträgen niedergeschrieben werden darf:
welche Tapetentypen und Farben für den Anstrich geeignet sind und sollte dies nicht berücksichtigt werden, Ist der Mieter für Bauphysikalische Schäden haftbar.
Gleichzeitig würden wir beim Auszug gerne verlangen, dass solche Farben und Tapete, restlos durch den Mieter entfernt werden müssen.
Würde so eine Passage rechtlich greifen?
Danke & freundliche Grüße
Tom