Beiträge von Grace
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Hallo!
Willkommen im Forum! Neues Thema erstellt und bitte nicht in altes Themen
neues Thema einstellen. Dein Problem bitte präzisieren.
Gruß
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Hallo!
Das Problem mit der Wäsche hatte Köbes gelöst:
Fürs Wäsche waschen gibt es in der Regel auch Möglichkeiten in sogenannten Waschsalons.
Jetzt eine Lösung für das andere Problem!
muss ich also auch in 3 Monaten ausziehen. Allerdings möchte der Mitbewohner u.a. das Internet
Da du auch in drei Monaten ausziehst, kannst du die Zeit mit einem Webstick
überbrücken. Den bekommst du bei einem Discounter. Nein, keine Reklame,
dazu gibt die XL Flatrate 14,99 Euro für einen Monat und schon ist das Problem
bis zu deinem Umzug gelöst.
Jedenfalls eine preiswertere Lösung, als Anwalt und Gericht zu bemühen. Geht
auch schneller, ein Einkauf beim Discounter, aktivieren und schon eine
Internetverbindung.
Gruß
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Hallo!
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
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Gruß
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Hallo!
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Hallo!
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Hallo!
Nur dazu:
Allerdings würde er dann ja in zwei Mietverträgen stehen. Kann das JC das herausfinden bzw. kann es da etwas dagegen haben?
Darfst du vergessen und das geht so nicht. Immer der Irrglaube, dass es für
das JC nicht zu ermitteln ist. Entweder eigene Wohnung, oder gemeinsame
Wohnung, aber nicht Beides.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! @Iskp90, wärst du bitte so freundlich und würdest zeitnah
die Frage von anitari beantworten?
Der andere Mitbewohner und ich stehen als gleichwertige Hauptmieter im Mietvertrag. Der Untermieter taucht im Mietvertrag jedoch nicht auf.
Damit wissen wir immer noch nicht wer denn nun Vermieter des Untermieters ist. Du, der andere Hauptmieter oder ihr beide zusammen?
Habe ich schon mehrmals gefragt. Darum jetzt in größerer Schrift!Bitte die Frage beantworten! Ich möchte ungern beim nächsten
Besuch erneut von großer Schrift erschlagen werden.

Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Richtig. Er kann euch nur beim berechtigten Interesse kündigen. Das liegt soweit erkennbar aber nicht vor.
Richtig, aber die Komplikationen drohen vom ALG II Leistungsbezug her. Eine
Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich wurde eventuell die Kaution vom JC
für die jetzige Wohnung gezahlt, weil beide im ALG II Bezug.
Wird das Jobcenter verlangen, dass eine Bestätigung über eine Kündigung dieser Wohnung abgibt? Das wäre das nächste Problem.
Zunächst muss sich dein Mann eine Wohnung suchen, die bis 50 qm
für eure Region angemessen ist. Vor Abschluss eines Mietvertrags
benötigt er die Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft.
Er sollte den Mietvertrag vor Unterschrift erst dem JC vorlegen, damit
ihm das JC schriftlich bestätigt, dass es die Miete übernimmt.
Den Zeitablauf, den dieses Verfahren in Anspruch nimmt im Hinterkopf,
sehe ich zunächst keinen Grund für Panik. Denn so schnell läuft das
Alles nicht, weil er auch noch einen Grund für den Umzug benötigt.
Denn er hat ja eine Wohnung mit dir.
Es ist noch nicht mal sicher, dass dem Umzug von Seiten des JC
zugestimmt wird.
Gruß
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Hallo!
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Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum und von mir eventuell Anmerkung:
Dazu dieses Kauderwelsch im Mietvertrag und die Frage, wieso ich einen Schlüssel habe.
Dazu vielleicht: Besuch in der Wohnung: Wie lange darf er bleiben
Aussage vom Deutschen Mieterbund, dass zum "Hausrecht" des Mieters
auch der Zugang zur Mietwohnung gehört und Mieter in ihrer Wohnung
grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen.
Schade, dass es keine Lizenzen für Vermieter gibt
Wenn es danach geht, müsste manchen Vermietern verboten werdenzu vermieten und ein Vermieter-Führerschein wäre angebracht.
Gruß
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Hallo!
Willkommen im Forum! Randanmerkung zu:
vor allem die Zinsen nach 20 Jahren waren damals mindestens 1%, ist schwer zu berechnen nach 20 Jahren.
Dazu gibt § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
Auskunft.
Dass diese Angelegenheit vor Gericht landen wird ist mir ist mir so sicher wie das Amen in der Kirche.
Wenn der Vermieter keine Einsicht zeigt, noch einlenkt, wird das vor Gerichtlanden.
Komisch - bei Übergabe passte alles, sogar im Protokol keine Anwendungen, nach ca. 1 Jahr jedoch nicht so.
Mit dem Komisches sollte sich dann ein Anwalt beschäftigen.
Gruß
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Hallo!
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Gruß
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Hallo!
Ok, aber ab hier weiter für alle Beteiligten im Extra-Bereich.
Gilt auch für anitari!
Gruß
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Hallo!
Thema auf die sachliche Gesprächsebene zurückführen. Gilt
für alle Beteiligten. Meinungsverschiedenheiten sind an anderer
Stelle zu klären und ist allen Beteiligten bekannt.
Gruß
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