Hallo!
Wir haben ein etwas komplizierteres Problem:
Wir haben eine Wohnung in einem Gemeindehaus gemietet, welches noch von einer anderen Mieterin bewohnt sowie auf der anderen Seite des Hauses Büros der Mitarbeiter der EKD enthält. Direkt vor der Haustür ist ein kleiner Garten, den die andere Mieterin im Haus gemietet hat und laut Mietvertrag auch pflegt. Über den Garten führt ein kleiner Weg, der die Straße mit dem Kirchhof verbindet. Dieser Weg wird von allen möglichen fremden Personen als Abkürzung genutzt. So wird der Garten teilweise nachts von Betrunkenen frequentiert. Mit anderen Worten: Jeder geht dort nach Gutdünken jeder Zeit ein und aus. Die Mitbewohnerin blockiert den Weg mit Blumenkübeln, die vom Kirchenvorstand und Diakon immer wieder zur Seite geräumt werden. Auch wird von Seiten der EKD Druck gemacht, der Weg habe frei zu bleiben, er sei öffentlich. Sowohl die Büros als auch die Kirche sind jedoch leicht von der normalen Straße aus betretbar, es ist nur etwas umständlicher, von einem Gebäude zum anderen zu kommen.
Meine Frage: Hat die Kirche hier tatsächlich ein Anrecht, darauf zu bestehen, dass der Weg öffentlich ist? Ich war der Meinung, ein Privatgrundstück ist dann im Besitz des Mieters, der allein entscheidet, wer dieses Grundstück betritt. Sehe ich das falsch, dass das Betreten des Grundstückes durch Dritte Hausfriedensbruch ist?
Leider möchte unsere Nachbarin keinen Ärger mit der Kirche. Daher meine Frage: Haben wir als Mieter der Wohnung, jedoch nicht des Gartens, hier irgendwelche Rechte? Als wir die Wohnung mieteten, war überhaupt nicht abzusehen, dass das ein quasi-öffentlicher Weg ist. Auch wurde uns von Seiten der Maklerin die Nutzung des Gartens zugesagt, was sich im Nachhinein als falsch herausstelle.
Wir würden uns sehr über Hilfe freuen! Vielen Dank schon einmal!